# Kein generelles Besuchsverbot
# Pauschalreisen kostenlos stornieren
# Menschen mit Diabetes sind nicht grundsätzlich COVID-19-Risikopatienten
# Falscher Gewinn – Geld weg statt Reise
Kurzinformationen für Bewohnerbeiräte und Angehörige
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#Kein Besuchsverbot
für Eltern eines 4-jährigen schwerstbehinderten Kindes
Das VG Gelsenkirchen hat den Eltern eines vierjährigen schwerstbehinderten Mädchens, das in einer Einrichtung in Unna lebt, ein Besuchsrecht für das Wochenende als Ausnahme vom entgegenstehenden Verbot nach der Coronaschutzverordnung zugesprochen. Die Regelung sei auch angemessen, da in absoluten Härtefällen die Einrichtungsleitung dazu berechtigt sei, Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zuzulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten). Zum Urteil
# Pauschalreisen kostenlos stornieren
Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, ihre Auslands-Pauschalreisen, die bis Ende August stattfinden sollen, kostenlos zu stornieren. Das bestätigt ein Gutachten von Reiserechtler Prof. Klaus Tonner im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dies gelte auch unabhängig von der globalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die sich nur auf einen Zeitraum bis zum 14. Juni 2020 bezieht. Pressetext und Gutachten
#Menschen mit Diabetes sind nicht grundsätzlich COVID-19-Risikopatienten:
Menschen mit einem gut eingestellten Diabetes mellitus erkranken nicht häufiger an COVID-19 als die Durchschnittsbevölkerung. Zwar gibt es Hinweise darauf, dass der Krankheitsverlauf bei dieser Patientengruppe schwerer sein kann, doch die meisten an COVID-19 Verstorbenen mit Diabetes waren hochbetagt und hatten weitere Erkrankungen. Aktuelle medizinische Daten rechtfertigten nicht den Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, so Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) weiterlesen
# Erzwungene Digitalisierung
Alltäglich führen Betreuungsrichter zahlreiche persönliche Anhörungen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Seniorenheimen und auch – gegebenenfalls vermüllten – Wohnungen durch.
Bei nahezu allen betreuungsgerichtlichen Entscheidungen spielt der Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG eine überragende Rolle. Bspw. ist der Betroffene vor der Bestellung eines Betreuers, der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 278 Abs. 1 FamFG), bei der Verlängerung entsprechender Entscheidungen (§ 295 FamFG), insbesondere aber bei der Einwilligung oder Nichteinwilligung in medizinische Maßnahmen (§ 298 FamFG) und in Unterbringungssachen (§ 319 FamFG) persönlich anzuhören. Bei Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz am 23. März 2020 empfohlen, derzeit auf persönliche Anhörungen bei vulnerablen Personengruppen wie vom RKI definiert sowie in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen zu verzichten.
# Falscher Gewinn – Geld weg statt Reise
Freude bei unserer Zuschauerin: Angeblich hatte sie bei einem Reiseveranstalter einen Wochenendtrip an die Mecklenburgische Seenplatte gewonnen. Doch der vermeintliche Gewinn entpuppte sich als fiese Masche, um der Rentnerin Geld aus der Tasche zu ziehen.
Video:
# OMA TROTZT CORONA
Vielleicht geht es Ihnen wie mir: Das Altersbild, das im Kontext von Corona vermittelt wird, irritiert. Nach Jahren, in denen das „Aktive Altern“ die Debatte bestimmte, nach vielen entsprechenden Alternsberichten der Bundesregierung, nach vielen Ideen und Angeboten, Vorbildern, Filmen und Büchern über die dritte Lebensphase steht nun wieder die Hilfe- und Schutzbedürftigkeit der Älteren im Mittelpunkt.
An jedem ersten Mittwoch im Monat von 17:00 bis 17:45 Uhr lädt Frau Pfarrerin Coenen-Marx mit wechselnden Gästen zu einer virtuellen Gesprächsrunde ein: Menschen über sechzig sind ja nicht in erster Linie schutzbedürftig – sie bringen vielfältige Expertisen gerade im Umgang mit Krisen mit. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die nächsten Termine sind 3.6., 1.7., 5.8., 3.9. jeweils 17.00 – 17.45.
Wenn Sie Interesse an diesem Austausch haben, melden Sie sich bitte hier:
office@seele-und-sorge.de.
Ich schicke Ihnen dann gern einen Link zur Gesprächsplattform zu.
# Anhörungen mit Videokonferenztechnik?
Der Einsatz der Videokonferenztechnik ist bei Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungssachen in der derzeitigen Corona-Krise eine echte Alternative zur persönlichen Anhörung. Dies gilt für den Schutz von Leib und Leben des Betroffenen wie des Betreuers, des Verfahrenspflegers und des Richters. Sie dient selbstverständlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Schließlich gilt es, auf diesem Wege die für den Rechtsstaat existenzielle Ressource „Justiz“ einsatzfähig zu erhalten.
In Krankenhäusern und Heimen werden ein Computer mit Webcam (Laptop mit Webcam oder Smartphone) sowie ein Internetzugang mit E-Mail Account benötigt. Das war‘s. Das Gericht lädt das Krankenhaus oder Heim zum verabredeten Zeitpunkt zu einer Videokonferenz ein. Die Einladung kann per Mausklick angenommen werden. Ein Verfahren, das nicht nur für technikaffine Menschen beherrschbar ist.
Was gilt in der Häuslichkeit.
Nicht nur Bewohnerbeiräte sind gefordert, auch Seniorenbeiräte!
Sind entsprechend ausgestattete Seniorenbüros im Quartier vorzuhalten?
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