Bewohnerräte nicht nur am „Tag der Pflege“ ans Licht!
Wie unter „Isolierung in Pflegeheimen und -stationen“ angekündigt.
Durch die derzeitigen Besuchsverbote durch Covid 19 sind Bewohner verstärkt Suizid gefährdet. Viele Menschen verharren eingeschüchtert in Angst und Passivität. Suizidhandlungen älterer Menschen entstehen „fast immer aus seelischen Leidenszuständen, häufig im Zusammenhang mit äußerer Not.“
Eingesperrt sein, lässt eventuell Traumata aus den Kriegstagen hochkommen. Dazu gesellt sich die Angst, Angehörige eventuell nicht mehr zu sehen.
Wenn ein älterer Mensch sich immer mehr zurückzieht, seine sozialen Kontakte abbricht, kann das auf Suizidgedanken hindeuten. Doch bei erzwungener Isolation bedeutet dies erhöhte Aufmerksamkeit, Vor- und Fürsorge.
Der sozialen Vereinsamung älterer Menschen muss die Einrichtungsleitung entgegenwirken, indem die soziale Betreuung ausgeweitet wird. Sei es Sie wieder mehr ins familiäre Miteinander einzubeziehen, aber auch, indem Sie erweiterte Möglichkeiten schafft, mehr an sozialen Tätigkeiten teilzunehmen.
So schnell als möglich, ist eine stufenweise Lockerung der Besuchseinschränkungen zu erlangen. Den Anstoß kann die Bewohnervertretung durch einen entsprechenden Antrag auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und Mitbestimmung zur Modifizierung der Hausordnung (§ 13 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 Ziffer 3 NRW-WTG-Durchführungsverordnung) ähnliche Regelungen in den anderen Bundesländern.
Gut zu wissen
Die wichtigsten Risikofaktoren für Suizid bei älteren Menschen sind:
- Psychische Erkrankungen, insb. (unbehandelte) Depression, als unabhängiger Hauptrisikofaktor (auch komorbide Angsterkrankung; Alkohol-/Medikamentenmissbrauch)
- Körperliche Erkrankungen und chronischer Schmerz; psychisch-körperliche Komorbidität & auch Angst vor/zu Beginn einer schweren Erkrankung (insb. Demenz)
- Psychosoziale Belastungen: Einsamkeit und soziale Isolation; Verlust geliebter Menschen, der gewohnten Umgebung; Erleben steigender Abhängigkeit (insb. Pflegebedürftigkeit)
Über 40% der Suizide in Deutschland werden von Menschen begangen, die über 65 Jahre alt sind (Quelle: Destatis). Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, da viele alte Menschen keine konkrete Tötungsart wählen, um sich das Leben zu nehmen, sondern eher im Stillen verscheiden, indem sie Nahrung oder Medikamente verweigern, was dann oft nicht als Suizid erkannt oder gewertet wird.
Vorbeugen jetzt!
Der Idee nach haben wir eine schöne Demokratie, eine schöne gesetzliche Interessenvertretung. Tatsächlich aber sind verhärtete Verhältnisse in den Einrichtungen vorzufinden; Bewohnerbeiräte existieren nur auf dem Papier.
Suizidprävention bei älteren Menschen kann deshalb nur gelingen, wenn sie nicht nur den genannten Risikofaktoren entgegenwirkt, sondern auch dieser gleichsam selbstverständlichen Akzeptanz von Suizid im Alter: Es braucht ein „Weg mit dem doppelten Stigma“, das mit alt sein, und psychisch krank sein, verbunden ist — für eine „psychische Gesundheit für alle“, ein Leben lang.
- Suizidprävention bei älteren Menschen sollte umfassen:
- Vorbereitung auf das Alter (frühzeitige Auseinandersetzung mit und Akzeptanz von Älterwerden und Sterblichkeit)
- Förderung der sozialen Teilhabe
- Förderung des Zugangs zu und der Annahme von Hilfen bei Krankheit (psychisch wie körperlich) und in psychosozialen Belastungs-/Krisensituationen
- Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit
- Hilfen am Lebensende (Palliativmedizin & -psychiatrie, Hospizarbeit, Sterbebegleitung)
- Hilfen für Angehörige
Viele Bewohnerbeiräte haben von ihren Rechten gehört, doch wie sollen die Paragrafen konkret umgesetzt werden? Welche Formulierung trifft zu, wie soll gegenüber der Einrichtungsleitung argumentiert werden?
Durch die Schließung der Einrichtung für Angehörige wurde in die Freiheit der Bewohner eingegriffen. In ihren angemieteten Räumen können sie keine Besucher mehr empfangen, weil der Zugang generell untersagt ist.
Die derzeitigen Probleme, das (grundrechtlich geschützte) Interesse der Bewohnerin/des Bewohners an der Privatsphäre kollidiert mit dem Interesse der Einrichtung und dem Schutz der Mitarbeiter. Insoweit wird man je nach Art und Intensität des Besuchskontaktes unterscheiden müssen.
Anzustreben ist immer eine einvernehmliche Lösung. Hierbei sind eher soziale als juristische Kompetenzen gefordert. Dem Bewohnerbeirat kommt dabei ggf. die Aufgabe zu, zwischen den Beteiligten einen Kompromiss zu vermitteln.
Einen guten Einstieg in die Problematik „Hausrecht in Heimen“ bietet die Abhandlung der BIVA.
Es folgt am 19.Mai die Konkretisierung „Besucherregelung“ – Mögliche Diskussionspunkte.