Wann bleibt der Bonus von der Krankenkasse steuerfrei

Sie halten sich auf ihre Kosten fit und die Krankenkasse honoriert dies, das Finanzamt holt sich bisher noch den Steueranteil.

Sie ärgern sich. Dies muss nicht sein.

Viele Krankenkassen zahlen einen Bonus, wenn Sie zum Bespiel zur Krebsvorsorge gehen oder im Fitness-Studio trainieren. Einige dieser Bonuszahlungen musst man im Ergebnis versteuern, andere wiederum nicht. Ein aktuelles Gerichtsurteil hat die Sache etwas klarer gemacht. Zwei Fälle sind zu unterscheiden.

„Beitragserstattung“: Sie erhalten einen Bonus von der Krankenkasse für eine Maßnahme, die nicht selbst bezahlt wurden. Dazu zählt die Krebsvorsorge oder der jährliche Kontrolltermin beim Zahnarzt. Das sind Basisleistungen der Krankenkasse. Wenn es dafür zum Beispiel 10 Euro Bonus von der Kasse gibt, muss darauf letztendlich Steuern gezahlt werden. Die Krankenkasse meldet diese 10 Euro dem Finanzamt. Diese kürzt dann die Vorsorgeaufwendungen entsprechend.

„Kostenerstattung“: Anders sieht es aus, wenn für die Maßnahme bezahlt wurde. Haben Sie beispielsweise 80 Euro für eine professionelle Zahnreinigung ausgegeben und die Kasse überweist dafür einen Bonus von 30 Euro, dann muss dieser Bonus im Ergebnis nicht versteuert werden, mit dem Ergebnis: die Vorsorgeaufwendungen sinken nicht.

Was ist aber, wenn die Krankenkasse nicht unterscheidet und für verschiedene Gesundheitsmaßnahmen einen einzelnen Pauschalbetrag von zum Beispiel 100 Euro ans Finanzamt meldet? Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu aus Mai ein Urteil veröffentlicht: Der Bonus muss nach den Kosten der Einzelmaßnahmen aufgeteilt werden (Az. X R 16/18). Sie sollten die Rechnungen aufbewahren. Falls das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen unzulässig kürzt, sollte mit Verweis auf das BFH-Urteil innerhalb eines Monats Einspruch gegen Deinen Steuerbescheid einlegt werden.

Fordern Sie ihren Geist und Körper. Halten Sie sich fit und bleiben Sie gesund.

Anfang des Jahres bereiten wir noch mehr steuerliche Tipps vor. 

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