Gesundheit ein Menschenrecht?

Gesundheit in der Pandemie

Gesundheit ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema in der Pandemie, und dennoch ist es als Menschenrecht selbst Interessierten und Engagierten oft nicht bekannt.

Was ist also unter einem Menschenrecht auf Gesundheit zu verstehen?

Zunächst: Es handelt sich nicht um eine rechtliche Garantie, gesund zu sein. Eine solche Garantie kann kein Staat abgeben, schon allein, weil die Gesundheit von vielen Faktoren abhängt, die der Staat nicht zu kontrollieren vermag oder aus guten menschenrechtlichen Gründen nicht zu kontrollieren hat.

Die Grundidee des Menschenrechts auf Gesundheit ist vielmehr, dass der Staat als vorrangiger Träger menschenrechtliche Pflichten hat, die Gesundheit der Menschen nicht beeinträchtigt (Pandemie), diese vor Eingriffen schützt und Maßnahmen ergreift, damit die Menschen gesunde Lebens Bedingungen vorfinden. Damit ergeben sich aus dem Menschenrecht auf Gesundheit staatliche Handlungspflichten, die sich gesellschaftspolitisch einfordern und je nach regionalem oder nationalem Recht mitunter auch einklagen lassen. Das Recht auf Gesundheit, insbesondere im Falle von Eingriffen oder offenkundig unzureichendem Handeln in der Pandemie, sowie bei einer Gleichheitswidrigkeit staatlicher Maßnahmen ohne gewichtigen Differenzierungsgrund.

UN-Menschenrechtsabkommen

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 findet sich das Recht auf Gesundheit als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard. Eigenständig wurde es im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (UN-Sozialpakt) von 1966 verankert, der 1976 in Kraft trat. Der UN-Sozialpakt ist für seine 171 Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, völkerrechtlich verbindlich. Auch weitere von Deutschland ratifizierte UN-Menschenrechtsabkommen verpflichten die Staaten, eine angemessene, diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sicherzustellen, und benennen weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf Gesundheit in der Pandemie, und kein Versagen bei der Impfstoff Beschaffung! Auch im zweiten Jahr der Pandemie ist kein Ende absehbar. Gerade haben die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten den Lockdown weiterhin formal für Bürger und Gewerbetreibende, nicht aber für die Industrie verlängert. Arbeitsschutzgesetze für Arbeitnehmer in Handel und Gewerbe werden nicht durchgesetzt. Die Industrie darf „freiwillig“ entscheiden.

Auf das Maskendebakel, folgte das Impfdebakel, das Testdebakel. Wie soll es in diesem Land weitergehen?

Angesichts der vielen Rechtsquellen ist eine allgemeine Auslegung des Menschenrechts auf Gesundheit kein einfaches Unterfangen. Ein geeigneter Ansatzpunkt, um die Grundzüge dieses Rechts zu erfassen, ist der UN-Sozialpakt, der das grundlegende UN-Menschenrechtsabkommen zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten darstellt. Das Menschenrecht auf Gesundheit, wie es im UN-Sozialpakt verankert ist, berechtigt demnach jeden Menschen, ein für ihn erreichbares Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu erlangen. Es hebt zum einen darauf ab, dass die Menschen nicht in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Das Recht auf Gesundheit umfasst also zunächst die Freiheit, über die eigene Gesundheit und den eigenen Körper selbst zu bestimmen, sowie das Recht, frei von Eingriffen in die Gesundheit zu sein und nicht misshandelt oder ohne Einwilligung medizinischen Versuchen oder Behandlungen unterzogen zu werden. Zum anderen sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass alle Menschen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung, an die der UN-Ausschuss ähnlich wie bei anderen sozialen Menschenrechten die Kategorien der Verfügbarkeit, des offenen Zugangs, der Annehmbarkeit sowie der Qualität.

Um das Recht zu konkretisieren

Im Sinne der Verfügbarkeit haben die Staaten demnach dafür Sorge zu tragen, dass funktionierende Gesundheitsinfrastrukturen vorhanden sind. Obwohl deren konkrete Beschaffenheit von vielen Faktoren, insbesondere vom Entwicklungsstand und den Ressourcen eines Landes abhängen, sind ausreichend Impfstoffe, Gesundheitseinrichtungen, geschultes Personal, sowie eine Grundausstattung an unentbehrlichen Arzneimitteln gemäß den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vonnöten. Zugleich soll allen Menschen der Zugang zu medizinischen Einrichtungen und Behandlungen offenstehen, und zwar in mehrfacher Hinsicht, diskriminierungsfrei, auch und gerade im Fall besonders in einer Pandemie. Frauen, Kinder, ältere Menschen sowie für Menschen mit chronischen Krankheiten. Im Sinne der Annehmbarkeiten wiederum müssen Gesundheitseinrichtungen und ärztliche Behandlungen die Grundsätze medizinischer Ethik befolgen sowie kulturell, aber auch altersbedingte Besonderheiten berücksichtigen. Gefordert ist weiterhin, dass sie unter wissenschaftlichen und medizinischen Gesichtspunkten der Impfstoffe geeignet und von angemessener Qualität sind. Auch Hygiene spielt dabei eine große Rolle.

Die europäische Grundrechtecharta geht in einigen Punkten über andere Grundrechtskataloge hinaus. Beispielsweise garantiert die Charta den Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf eine gute Verwaltung. Das heißt: Sie haben einen Anspruch darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen und Einrichtungen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden. Ferner hat jede Person das Recht, gehört zu werden und die sie betreffenden Akten einsehen zu dürfen. Die Verwaltung muss ihre Entscheidungen begründen. Sie muss einen Schaden, der einem Bürger oder einer Bürgerin durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursacht wurde, ersetzen.

Das Recht auf Gesundheit

Die Staaten dürfen daher das Recht auf Gesundheit der Menschen nicht selbst verletzen, sie sollen also keine Handlungen vornehmen, die dem Recht auf Gesundheit zuwiderlaufen, und zu körperlichen Schäden, unnötigen Erkrankungen und vermeidbaren Sterblichkeit führen können. Das Debakel, mit AstraZeneca hat den Rest an Vertrauen verspielt. (AstraZeneca ändert seinen Namen um, neuer Name Vaxzevria ). Wo bleibt das Recht auf Gesundheit der älteren Menschen? Der Staat muss private Gesundheitseinrichtungen, Leistungen und Produkte hinreichend regulieren und kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Menschen tatsächlich medizinische Hilfe erfahren und nicht in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Besonders gravierend ist es, wenn es beispielsweise in privaten Gesundheitseinrichtungen zu vermeidbaren Todesfällen kommt und zugleich der Staat seine Regulierungspflichten und Kontrollpflichten nicht nachgekommen ist. Gewährleistungspflichten stellen Leistungsrechte im engeren Sinne dar. Sie verpflichten die Staaten, über entsprechende Gesetze, Einrichtungen und Verfahren sowie über staatliche Leistungen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Menschen ihre Rechte nutzen können. Im Gesundheitsbereich sind die entsprechenden Gewährleistungspflichten weit gefächert. Sie umfassen zunächst den Aufbau und den Unterhalt medizinischer und gesundheitsrelevanter Infrastrukturen. So müssen die Staaten dafür Sorge tragen, dass notwendige medizinische Einrichtungen, Leistungen und Programme mit geschultem Personal sowie unentbehrliche Arzneimittel, Impfstoffe, und Schutzausrüstungen für alle zur Verfügung stehen.  Ein Abwarten auf Regierungshandeln, ein Verlagern der Entscheidungen auf private Berater, auf private Investoren, wird der notwendigen Daseinsvorsorge durch die gewählten Volksvertreter nicht gerecht.

Das Versagen!

Der europäische Rat mit den Regierungsvertretern, die Bundestagsabgeordneten haben in der  vorsorgenden Gesundheitspolitik versagt. Die Bundesregierung hat bei der Beschaffung des Corona-Impfstoffes, der Tests auf ganzer Linie versagt. Dies führt zu jüngsten Hilflosigkeit gegenüber AstraZeneca. Die Drohungen aus Brüssel stehen auch für den Abstieg der EU auf globaler Bühne. Ob die ergriffenen Maßnahmen jeweils auf einer gesetzlichen Grundlage beruh(t)en, stets dem legitimen Zweck des Gesundheitsschutzes dienten und vor allem geeignet, und angemessen waren und sind, gilt es in einem demokratischen Rechtsstaat immer wieder gewissenhaft zu prüfen.

Dazu gehört auch, dass sich Bürger einbringen. Das Mindeste ist es, vor der Wahl zu prüfen, ob der Kandidat als Abgeordneter  sein Gewissen und Handeln für die Wähler, dem Gemeinwohl einsetzt oder der Lobby der Industrie oder seinen eigenen Interessen folgen wird.

Schreiben Sie einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .