November News

  1. # Deutschland ist bisher Pflegeforschungs-Entwicklungsland

  2. # Überlastung in der Pflege vorbeugen 

  3.  # Bankgebühren zurückfordern – aber wie?

  4. # Jung und Alt gemeinsam – in einer Alters-WG oder Mehrgenerationen 

    5. # Hausnotruf von der Steuer absetzen

    6. # Bundesweiter Notruf per App

    7. # Nachbarschaftshilfe (§ 45b  SGB XI)

    8. #   Wichtig Countdown bis 31.12.2021


1. # Deutschland ist Pflegeforschungs-Entwicklungsland

Zu dieser Einschätzung kommt Dr. Frank Weidner, der Leiter des Deutschen Instituts für Pflegeforschung (dip) im November 2020, nachdem die jüngste Pflegeberufereform der Bundesregierung verabschiedet wurde. Bereits 2007 sprach der Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens in seinem Gutachten die Empfehlung aus, Tätigkeitsübertragung und größere Handlungsautonomie für die professionelle Pflege in Orientierung an internationalen Rollen der erweiterten klinischen Pflege zu prüfen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte diesbezüglich am 2.9.2021 eine Kleine Anfrage im Bundestag. Dies lässt für die neue Regierung hoffen. Hier zur BT Anfrage 19/32555.

Die Forderungen  und verbale Unterstützung des CDU Noch-Gesundheitsminister Spahn auf 4.000 € Pflegegehalt, dürfen nicht über die Tatsachen der immer unterlassenen Umsetzung einer notwendigen Pflegereform von CDU/CSU und FDP hinwegtäuschen. 

2. # Überlastung in der Pflege vorbeugen

Jemanden pflegen kann erfüllend sein, aber auch Körper und Seele beanspruchen. Zu hohe körperliche und psychische Anforderungen können krank machen. Das kann zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen und seelische Probleme zur Folge haben. Mehr zum Thema

3. # Bankgebühren zurückfordern – aber wie?

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Bankkunden zuviel gezahlte Gebühren zurückfordern können, wenn die Bank in den letzten Jahren einseitig und ohne individuelles Einverständnis der Kunden die Gebühren erhöht hatte. Soweit die Theorie. Aber wie müssen Bankkunden vorgehen, wenn sie wirklich die Gebühren zurückfordern wollen?

Video [ab 13:13 Min.]:

https://www1.wdr.de/fernsehen/servicezeit/sendungen/uebersicht-servicezeit-2356.html

4. # Jung und Alt gemeinsam – in einer Alters-WG oder Mehrgenerationen

Im Alter mit Freund:innen in einer WG zusammenwohnen ?

https://www.facebook.com/kugelzwei/photos/a.183924454981117/6373597339347100/

Mehrgenerationshäusern oder der Oma-Studenten-WG. Was ist mit Alt und Jung gemeinsam im Job, altersgemischte Teams? Wir zeigen, wo es solche Konzepte gibt und wagen mal ein Gedankenexperiment. Wie wäre das, wenn solche Konzepte die Regel wären? Mehr Vor- oder mehr Nachteile? Kann das funktionieren, wenn ja, unter welcher Voraussetzung und in welchen Bereichen? Video [ab 32:28 Min.]:  Eine Einstimmung für unser Juli Seminar 2022 in Königswinter.

https://www1.wdr.de/fernsehen/markt/sendungen/uebersichtsseite-markt-474.html 

5. # Hausnotruf von der Steuer absetzen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg, Az.: 5 K 2380/19, hat die Absetzbarkeit 20 % der Kosten als haushaltsnah anerkannt.  Das Finanzamt  legte Revision beim BfH Az.: VI R 14/21 ein . Für viele allein lebende Senioren ist das Urteil wichtig. Bei der Steuer angeben. Bei Ablehnung fristgerecht Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BfH beantragen.

6. # Bundesweiter Notruf per App

Beim Absetzen eines Notrufes über die Notruf-App wird der Standort des Notrufenden automatisch an Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst übermittelt. Damit ist die Notruf-App für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen eine gleichwertige Alternative zum Sprach-Notruf. 

In bedrohlichen Situationen, in denen der Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll, ist auch ein „stiller Notruf“ möglich.

Die Server hielten der hohen Nachfrage nicht Stand. Hoffentlich steht die bundesweite Notruf-App bald wieder in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit. Mit Anleitungen >> HIER <<

7. # Nachbarschaftshilfe (§ 45b  SGB XI)

Die notwendigen Informationen haben wir unter Definition / Fachbegriffe eingepflegt.  Vergessen Sie nicht eventuell aufgelaufene Entlastungsbeiträge bis Dezember abzurufen.

8. #   Wichtig Countdown bis 31.12.2021

Um die Betreuung von Pflegebedürftigen während der Corona-Pandemie zu erleichtern, können Betroffene bis Ende Dezember 2021 noch Entlastungsleistungen (monatlich 125 €) aus den vergangenen zwei Jahren nutzen. Näheres >> HIER <<

Neu: § 40 SGB XI Pflegehilfsmittel (die Zahl 40 gegen die 60 ausgetauscht).
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen.  Vorsicht: Diese Regelung hat einen vorläufigen Status bis zum Jahresende 2021.

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