Das ändert sich 2022 bei der Rente

Neues Jahr, neues Glück für Deutschlands Rentner?

Bei der Rente ändert sich 2022 einiges, auch weil sich die Ampelregierung viel vorgenommen hat. Auch 2022 stehen Rentner*innen einige Änderungen ins Haus. So können sich Rentner*innen über eine große Erhöhung ihrer Bezüge freuen. Doch auch die neue Ampelregierung wartet mit einigen Anpassungen für die Rente auf.

Renten steigen deutlich

Die rund 21 Millionen Rentner*innen in Deutschland bekommen 2022 deutlich mehr Geld. Gleichzeitig müssen sie damit rechnen, dass die Rentenerhöhung nicht ganz so hoch ausfallen wird, wie zwischenzeitlich erwartet war. Prognostiziert war ursprünglich ein Plus von 5,2 Prozent für Rentner im Westen Deutschlands, dass die Rente in Deutschland ab Juli 2o22 aber nur um 4,4 Prozent steigen wird, haben wir Bundesarbeitsminister Hubertus Heil SPD zu verdanken. Das wären 0,8 Prozentpunkte weniger. Im Osten könnten die Renten demnach um 5,1 Prozent anziehen statt bislang 5,9 Prozent. Grund für den geringeren Anstieg als ursprünglich erwartet ist der Nachholfaktor, der wieder greifen soll. Die genaue Höhe der Anpassung steht erst im Frühjahr 2022 fest.

Nachholfaktor greift wieder

Die Ampelkoalition will den sogenannten Nachholfaktor in der Rentenanpassungsformel wieder aktivieren. Dieser Faktor wurde 2018 unter Arbeitsminister Hubertus Heil SPD ausgesetzt und soll nun wieder gelten. Der Faktor wirkt sich aus, wenn wie im Jahr 2021 die Rentengarantie gegriffen hat. Ohne die Rentengarantie hätten die Renten dieses Jahr eigentlich gekürzt werden müssen. Der Grund, die Corona-Krise, die im Schnitt zu sinkenden Löhnen in Deutschland geführt hat, an die wiederum auch die Renten gekoppelt sind. Wegen der Rentengarantie waren sie stabil geblieben. Der Nachholfaktor wiederum sorgt dafür, dass die eigentlich nötige Senkung der Renten im Folgejahr ausgeglichen wird, und zwar durch eine geringere Erhöhung. Da ihn die Ampelkoalition rechtzeitig vor der Anpassung der Renten im Sommer wieder einführen will, steigen die Renten 2022 wohl weniger stark als ursprünglich bereits vorhergesagt wurde.

Rente wird auf Aktienbasis gestellt

Die neue Ampelregierung will die gesetzliche Rente umkrempeln, zumindest ein bisschen. Sie soll auf eine Aktienbasis gestellt werden. Konkret heißt das: 2022 sollen zehn Milliarden Euro aus Bundesmitteln in einen Aktienfonds fließen, dessen Gewinn in die Rentenkasse fließen sollen. Auch die Jahre danach soll Geld aus der Staatskasse in diesen Fonds fließen. Offen ist noch, wie viel. Die Idee dahinter, das reine Umlagesystem, in dem die Jungen für die Renten der Alten aufkommen, soll ergänzt werden um die vergleichsweise hohen Renditenmöglichkeiten, die der Kapitalmarkt bietet. Allerdings kritisieren Experten, dass diese zehn Milliarden Euro kaum ausreichen. Das entspricht gerade einmal dem Gegenwert der Rentenausgaben für zehn Tage, so lässt sich die Rente nicht retten.

Eintrittsalter und Rentenniveau

Das plant die Ampelregierung für Deutschlands Rentner: Der Bund will einen neuen Fonds etablieren, der die private Vorsorge ergänzen soll. Im Koalitionsvertrag ist aktuell aber nur von einer Prüfung die Rede. Wie und in welchem Zeitrahmen die Prüfung  erfolgen soll, steht derzeit noch nicht fest, heißt es vom zuständigen Arbeits- und Sozialministerium, Fraglich bleibt damit, ob die Weichen für den privaten Fonds tatsächlich schon 2022 gelegt werden.

In jedem Fall gilt: Auch an diesem Projekt der Ampelkoalition regt sich Kritik, diesmal auch aus der Privatwirtschaft. Ein Staatsvehikel in der dritten Säule, das die private Vorsorge ergänzt, muss überdacht werden, so Külps. Der Fonds darf den Wettbewerb nicht verzerren und es muss sichergestellt werden, dass Anleger wirklich die beste Chance zum Anlageerfolg erhalten. Sinnvoll wäre es, auf privatem Wege zu versuchen, mehr Sparer zu Investoren zu machen. Dafür wären beispielsweise weitere steuerliche Förderungen und mehr Flexibilität bei Altersvorsorgeprodukten, die nicht auf Garantien basieren, ein guter Start.

Höherer Steueranteil für Neurentner

Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich ab 1. Januar 2022 der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 auf 82 Prozent. Somit bleiben nur noch 18 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei, erklärt der Steuerzahlerbund. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2022 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Rentner müssen seit 2005 einen Teil ihrer Altersbezüge versteuern. Der Steuerfreie Freibetrag reduziert sich seitdem jährlich. Wegen eines Urteils des obersten Steuergerichts des Bundesfinanzhofs, hat der Bund angekündigt, nachzusteuern, um so eine drohende Doppelbesteuerung zu verhindern, Die Freibeträge könnten sich bald ändern.

Zuschuss für betriebliche Altersversorgung

Wer seit 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, bekommt 15 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch für Altverträge gezahlt werden, den vollen Zuschuss erhält, wessen Verdienst unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung lieg, die beträgt 58.050 Euro brutto im Jahr 2022. Bei höherem Verdienst darf der Zuschuss gleitend abgesenkt werden.

Hinzuverdienstgrenze bleibt hoch

Neben der vorgezogene Altersrente können Sie arbeiten und etwas hinzuverdienen. Dazu gilt im Jahr 2021 die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro, wegen der Corona-Krise. Auch 2022 greift diese Grenze. Grundlage hierfür ist die sogenannte Bezugsgröße, eine Rechengröße der Rentenversicherung. Diese hat sich von 2021 auf 2022 nicht erhöht, daher bleibt die Grenze bestehen, so das Arbeitsministerium. Zudem teilte es mit: Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze wurde bewusst auf Altersrenten beschränkt. Bei Altersrenten bestehe anders als bei Erwerbsminderungsrenten nicht die Gefahr, dass eine Tätigkeit aufgenommen wird, bei der sie eine Hinzuverdienstgrenze übersteigen können, sodass der Rentenanspruch gänzlich entfallen kann

Rentenportal rückt näher

Vergangenes Jahr hat der Bund beschlossen, eine digitale Rentenübersicht einzurichten. Ende 2022 soll dann eine Testphase starten, für die sich interessierte Rentner*innen registrieren können. Ein Jahr später, also Ende 2023, soll das Portal dann an den Start gehen und für alle verpflichtend werden. Aus dem Arbeitsministerium heißt es zum aktuellen Stand, das Projekt verläuft plangemäß. Die Zentrale Stelle für Digitale Rentenübersicht sei mit dem Inkrafttreten des Rentenübersichtsgesetzes im Februar 2021 eingerichtet worden und hat unverzüglich die Arbeit am Projekt aufgenommen. Sie hat mehrere Fachbeiräte einberufen, mit deren Hilfe sie Entscheidungen zu inhaltlichen und technischen Fragestellungen vorbereitet, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Die erste Betriebsphase soll Ende 2022 beginnen.

Regelsatz für Grundsicherung im Alter steigt

Ab Januar 2022 erhalten alle, die auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungen angewiesen sind, ein bisschen mehr Geld. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt um drei Euro auf 449 Euro im Monat. Der Anstieg gilt auch für die Leistungen Sozialhilfe sowie Arbeitslosengeld II.

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