1 # Demenz erklärt
2 # Widerspruch gegen Ablehnung von Verordnung lohnt
3 # Offfene Fragen, Zukunft gestalten
4 # Checklisten „Betreutes Wohnen“ „Pflegeheim“
5 # Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI
6 # Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei
7 # Auszeiten einplanen
8 # Literaturhinweis
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1 # Demenz erklärt
Wenn jemand in der Familie an Demenz erkrankt, fällt es Erwachsenen oft schwer, ihren Kindern die Erkrankung einfach und verständlich zu erklären. Der Animationsfilm „Knietzsche und die Demenz“ unterstützt sie dabei. Knietzsche ist selbst ein Kind und der kleinste Philosoph der Welt. Er lernt im Film seine Oma ganz neu kennen und vermittelt anschaulich. Unsere Beiträge „Demenz was nun“ und die Fortsetzung
2 # Widerspruch gegen Ablehnung von Verordnung lohnt sich
Die Taktik der Krankenkassen bei der Ablehnung von Verordnungen ist klar. Erst einmal ablehnen, man baut darauf, dass es nur selten Widersprüche der Versicherten gibt. So kann „illegal“ eine Menge Geld gespart werden. Das Gefühl kommt auf, dass die Ablehnungsorgien aus purer Boshaftigkeit und persönlicher Ego-Befriedigung erfolgen, vielleicht sind es aber Vorgaben. Spitzenreiter“ bei den erfolgreichen Widerspruchsfällen ist die Abwendung von Teilablehnungen (Befristungen) von langfristigen Verordnungen. Dies betrifft vor allem das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und die Insulingabe. Hier zeigt sich ja ohnehin in der Praxis, dass Jahresverordnungen im erheblichen Maße zum Bürokratieabbau beitragen.
Die Krankenkassen versuchen immer wieder, ohne Rechtsgrundlage die Verordnungszeiträume auf 3 Monate einzukürzen. Widersprüche sind regelmäßig erfolgreich. Haben Sie einen ambulanten Dienst beauftragt, übergeben Sie ihm formal den Widerspruch einzulegen. Denken Sie an die Fristen, handeln Sie: kostenlos prüfen lassen und Widerspruch einlegen. Informieren Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt, der die Häusliche Krankenpflege oder Behandlungspflege verordnet hat.
3 # Offfene Fragen, Zukunft gestalten
- Fehlende stationäre Einrichtungen
- Betreutes Wohnen ( § 24 WTG NRW) selbst- oder anbieterverantwortet
- Service-Wohnen (§ 31 WTG NRW)
- Fehlende ambulante Dienste
- geriatrischen Schwerpunktpraxen
- Palliative Care
- Stationär
- ambulant
- Rehabilitation vor Pflege
Haben Sie auch die Frage und wollen Antworten finden, „Wege aus der Pflegenot“. Dann diskutieren Sie mit uns am 18.-20. Juli in Königswinter in angenehmer Atmosphäre.
4 # Checklisten „Betreutes Wohnen“ „Pflegeheim“
Die Entscheidung für den Einzug in eine stationäre Wohnform im Alter will sehr gut überlegt und vorbereitet sein. Anhand eines Fragenkatalogs lassen sich Schritt für Schritt Qualität und Leistungen verschiedener Anbieter bewerten und vergleichen. >>>Hier<<< geht es zu den Checklisten. Bitte lassen Sie sich nicht von einem Qualitätssiegel Betreutes Wohnen leiten; es werden bauliche Mindeststandards versprochen.
5 # Unterstützung im Alltag gem. § 45a SGB XI
Es fehlen Heimplätze, ambulante Dienste! Vielleicht finden Sie notwendige Unterstützung im Alltag. Wissen A-Z
Einen guten Überblick und die Voraussetzung zur Nachbarschaftshilfe >>> HIER <<<
6 # Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei
Die im Rahmen des betreuten Wohnens erbrachten Leistungen sind eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden. Angebot an Leistungen, die zur ambulanten Pflege gehören und der Altenhilfe im Sinne des § 71 SGB XII zuzurechnen sind, wie die Bereitstellung eines Notrufdienstes und bedarfsweise die kurzfristige Übernahme pflegerischer Leistungen, die hauswirtschaftliche Versorgung, das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung und das Waschen der Kleidung. Auch soweit diese Leistungen auch der Befriedigung von Grundbedürfnissen dienten, sind diese spezifisch auf die Behebung altersspezifischer Einschränkungen gerichtet, weil auch diese Leistungen durch das im Pflegeheim eingesetzte und hierfür geschulte Personal erbracht würden und sind deshalb umsatzsteuerbefrei. FG Münster Az:15 K 3554/18 U 6/2022 v. 01.03.2022. Prüfen Sie Ihre Rechnungen.
7 # Auszeiten einplanen
Für pflegende Angehörige wird es immer wichtiger auch Urlaub von der Pflege zu machen. Sie haben einen Anspruch. Potentiell laufen pflegende Angehörige Gefahr, selbst eine chronische Erkrankung durch die Be- und Überlastung zu bekommen, die sich stetig verschlimmert. Jeder Mensch kann reisen. BERATUNG
8 # Literaturhinweis
Neu haben wir eine Seite Literatur eingefügt. Mit den Literaturhinweisen möchten wir zur Vertiefung von aufgeworfenen Fragen beitragen und zur weiteren Diskussion anregen.
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Waren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Kritik und Anregungen erbitten wir direkt an uns. Ihre Meinung ist gefragt.
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