Wir haben wieder 10 Neuigkeiten für Sie zusammengestellt:
2# Ausgetrickst? Nicht mit uns!
3# Steuervorteile bei ambulanter Pflege
4# Qualität der Verpflegung bei „Essen auf Rädern“ und in Senioreneinrichtungen.
5# Mehr als 10.000 Apotheken sind bereit für das E-Rezept.
6# Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?
7# Barrieren einfach per Smartphone melden
8# Meistgesuchte Begriffe bei Demenz
9# Betreute Seniorenwohnungen gefragt wie nie
10# Pflegekraft erhält 21 Stunden bezahlt.
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1# Fakeshop-Finder
Sie sind unsicher, ob Ihre Bestellung ordentlich ausgeführt wird. Mit dem
Fakeshop-Finder
können Sie vor der eigentlichen Bestellung schnell eine Einschätzung zu dem Online-Shop nach Ampelfarben erhalten. Die NRW-Landesregierung finanziert der Verbraucherzentrale NRW den Auftritt. Die Ampel wird nach bestimmten Kriterien geschaltet. Sie erhalten eine
Einschätzung:
Immer gilt auch bei Grün „Dieser Shop weist mehrere positive Merkmale auf. Natürlich sollten Sie auch hier auf die Versand- und Rücksendemöglichkeiten sowie die passende Zahlungsart achten.“
Die Kriterien finden Sie im
Fakeshop-Glossar
2# Ausgetrickst? Nicht mit uns!
Ein Video https://www.youtube.com/watch?v=LtPhoF2PqsI
3# Steuervorteile bei ambulanter Pflege
Die Tochter machte Fahrtkosten von 1.100 € Aufwendungen in ihrer Steuererklärung geltend. Das zuständige Finanzamt kassierte den Posten mit der Begründung, dass die Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen – also hier der Tochter – erbracht werden müssen Der Bundesfinanzhof gab der Tochter recht. Die Begründung: Ohnehin können auf Antrag für Pflege- und Betreuungsleistungen 20 % der Aufwendungen (höchstens jedoch 4.000 €) geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu anderen haushaltsnahen Dienstleistungen aber müssen Pflege- und Betreuungsleistungen eben nicht zwingend im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Bundesfinanzhof VI R 2/20 verwies den Fall an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurück. Dieses müsse nämlich noch prüfen, wer tatsächlich „Leistungsnehmerin“ laut Pflegevertrag sei.
4# Qualität der Verpflegung bei „Essen auf Rädern“ und in Senioreneinrichtungen
Eine ausführliche Broschüre für Heimbeiräte
5# Mehr als 10.000 Apotheken sind bereit für das E-Rezept
Mehr als jede zweite Apotheke in Deutschland ist bereit, ihre Patienten mit elektronischen Rezepten zu versorgen. Und täglich kommen weitere Apotheken dazu. Das E-Rezept kann somit fristgerecht ab 1. September 2022 bundesweit in den Apotheken eingelöst werden. Die Ausstellung von E-Rezepten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Kliniken beginnt allerdings zunächst nur in der Startregion in Westfalen-Lippe. Die Ärzteschaft in Schleswig-Holstein hat sich als Startregion ausgeklinkt.
6# Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?
Hier finden Sie eine Checkliste
Häusliche Intensivpflege
Studie https://usercontent.one/wp/www.cody.care/wp-content/uploads/2022/07/Pflege-Thermometer-2022-Studie.pdf?media=1657268494
7# Barrieren einfach per Smartphone melden
Jetzt kann man in Hamburg bauliche Barrieren ganz einfach per Smartphone in einen digitalen Stadtplan eintragen. Fordern Sie entsprechendes für Ihre Kommune. Wenden Sie sich an den Seniorenbeirat, das Seniorenbüro, Ihren Ratsvertreter etc. Mangelnde Barrierefreiheit in allen Bereichen, weiterlesen!
8# Meistgesuchte Begriffe bei Demenz
Demenzwiki mit den Oberbegriffen: Angeboten, Alltag, Medizin und Verhalten
Insgesamt waren Ende 2021 etwa 1,8 Millionen Menschen an einer Demenz erkrankt – die meisten von Ihnen an einer Alzheimer-Demenz. Im vergangenen Jahr wurde bei 440.000 Personen eine Demenz neu diagnostiziert. Für die Zukunft wird mit weiter steigenden Erkrankungszahlen gerechnet. Den Verweis haben wir bei Definitionen, Fachbegriffe unter Demenz aufgenommen..
9# Betreute Seniorenwohnungen gefragt wie nie
Die Nachfrage für Betreutes Wohnen im Alter ist unverändert hoch und wächst weiter. Die Auslastung der Immobilien liegt bei 98 Prozent. Rund die Hälfte der Anbieter preisen das „Betreute Wohnen“ als eine Alternative zum Pflegeheim an. Die Preise für Vollverpflegung und Pflege werden geflissentlich verschwiegen. Siehe KDA Befragung 2022.
10# Pflegekraft erhält 21 Stunden bezahlt
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg im Fall einer Pflegekraft entschieden, dass diese zumindest für 21 Stunden pro Tag zu vergüten sei, weil sie de facto fast rund um die Uhr gearbeitet hat. Dies gelte auch dann, wenn im Arbeitsvertrag lediglich 30 Arbeitsstunden wöchentlich vereinbart waren (Urt. v. 05.09.2022, Az. 21 Sa 1900/19). Für den gesamten Zeitraum habe sie einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
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Bitte beachten Sie die nebenstehenden Veranstaltungen, sie könnten interessant sein. Lernen Sie Gleichgesinnte kennen. Veranstaltungen mit * Sternchen sind verbilligt.
Die zweite verbesserter Auflage „Der Bewohnerbeirat“ ist erschienen. Zur Unterstützung auch der An- und Zugehörigen von Heimbewohnern, Seniorenbeiräte, Betreuer. Nur wenn wir uns aktiv einbringen wird sich etwas in unserem Sinne ändern. Nutzen Sie Ihren Ärger positiv. Demokratie lebt vom Mitmachen. Sich zurücklehnen schadet. Unser abwarten nutzen andere.
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