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Sehr geehrte Newsletterbezieher durch einen technischen Fehler, der nicht behoben scheint, wurden alle eingestellten Beiträge bis zum 24.2.23 bereits am 18. Januar auf einmal versandt. Wir werden weitere Beiträge verfassen. 

Laut Pflegestatistik 2021 ist die Zahl der Pflegebedürftigen im Vergleich zur Erhebung im Jahr 2019 um ganze 20,2 % gestiegen. Die Anzahl der Pflegeeinrichtungen ist gleichgeblieben. 

Bereits vor über einem Jahr, im Dezember 2021 bezogen fast 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der Pflegeversicherung (SGB XI). 84 % bzw. 4,17 Millionen wurden im Dezember 2021 zu Hause versorgt. 2,55 Millionen Pflegebedürftige erhielten ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Die Zahlen sind aktuell höher.

Auch Curata-Gruppe meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Die Curata Care Holding, Betreiber von mehr als 40 Pflegeeinrichtungen in Deutschland mit über 3.000 Mitarbeitern, ist in finanzielle Schieflage geraten und hat für sich und mehrere Tochtergesellschaften Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Convivo hat ebenfalls Insolvenz beantragt. Eine große Umstrukturierung erfolgt bei Orpea. Der Aktienkurs von einst 100 € fiel auf 3 €.  Orpea hat nicht nach dem französischen Staat gerufen, sondern nimmt die Aktionäre in Haftung. Privateinrichtungen flüchten sich rechtzeitig in Insolvenz oder nennen es schlicht Schließung: z.B. Seniorenzentrum in Augsburg Tochterunternehmen des italienischen Konzerns Sereni Orizzonti oder das DRK Seniorenheim Kotting in Nordhorn. Allein im Januar 2023 schlossen 7 Einrichtungen und 40 ambulante Dienste. Einrichtungen der Wohlfahrtspflege rufen nach dem Staat. „Der Diakonie-Vorstand Ulrich Christofczik hat sich für eine radikale Reformierung der Pflege ausgesprochen. Seit Jahren würden Vorschläge von der Politik ignoriert. Es brauche sofort einen weiteren Rettungsschirm.“

Nicht nur für die gewerblichen Träger.

Keiner spricht für die notwendigen Hilfen der 2,6 Mio anerkannten Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit und der An- und Zugehörigen; es fehlt an der Lobby. Solange die pflegenden Angehörigen stillschweigend leiden, bedarf es keiner Änderung oder einer Unterstützung. Planungen werden mit Altdaten vom Tisch gewischt.

  • Das Mantra lautet: „der freie Markt wird es schon richten“
  • dies bedeutet: es verbieten sich Staatshilfen.

Konnten 1995 noch 40 Prozent einen Heimplatz erhalten, sind es zur Zeit gerade 10 %. Mit welchem Recht müssen 87 %  zu Hause ohne fachliche Hilfe und zum Ausgleich ohne entsprechendes Pflegebudget je Pflegegrad von Angehörigen gepflegt werden. Es braucht keinen Rettungsschirm für die stationären Einrichtungen, es braucht eine grundlegende Reform des Systems. Die Vorstellungen der SPD reichen nicht aus! Am 10.3. veröffentlichen wir zur näheren Begründung: „Verbot der Leiharbeit (nur) in der Pflege?“

Demenzdörfer bieten mehr Sicherheit und Freiheit

Demenzdörfer sind den Niederlanden keine neue Idee. Die Quartierspflege hat Vorrang. Einige traditionelle Pflegeheime wurden zu ganzen Dörfern umgestaltet, die den Bewohnern Vertrautheit und Sicherheit bieten und ihnen ein Gefühl der Freiheit vermitteln. Die Bewohner dürfen sich frei bewegen, sich an Aktivitäten beteiligen, tägliche Besorgungen machen und sich mit anderen Bewohnern treffen. All dies geschieht unter sorgfältiger Überwachung durch Betreuer, die bei Bedarf eingreifen, um zu helfen. Wo und wie Altwerden

Ärzte-Siegel im „Focus“ sind irreführend

Laut Wettbewerbszentrale werde der unzutreffende Eindruck erweckt, die behauptete Spitzenstellung beruhe auf objektiven und nachprüfbaren Kriterien. Der Siegelvergabe lägen aber subjektive Kriterien wie die Bewertung durch Patienten, die Bewertung durch Kollegen und eine Selbstauskunft zugrunde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Offen bleibt die Frage, ob der Verlag die gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten muss. Gleiches gilt für andere FOCUS-Siegel. Verbraucher erwarteten zu Recht, dass ein mit einem Prüfzeichen versehenes Produkt von einer neutralen und fachkundigen Stelle auf die Einhaltung von Mindestanforderungen anhand objektiver Kriterien geprüft wurde.

Landgericht München I Az.: 4 HKO 14545/21 Urteil vom 13. Februar 2023

Neues Betreuungsrecht ab 1.1.2023

Betreute erhalten neben einem Budget umfangreiche Persönlichkeitsrechte zurück. Die Gesetzesänderung vom März 2021 muss umgesetzt werden. Dies gilt leider noch nicht in dem Maße für Pflegebedürftige. Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) muss entsprechend geändert werden.

Fragender Smily
Smily mit fragender Hand am Kinn

Der Betreute darf sich den Betreuer aussuchen, dem Wunsch ist zu entsprechen. § 1816 BGB. Dazu kommt, dass auch Berufsbetreuer mehr gefordert sind; sie haben den erforderlichen persönlichen Kontakt zu halten, müssen sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck verschaffen und die Angelegenheiten mit dem Betreuten besprechen. § 1821 Abs. IV BGB. Ebenso haben nun Angehörige ein Auskunftsrecht. § 1822 BGB. Die Zeit der Unterbringung und nur die Rechnungen begleichen ist vorbei.

Das Bundesjustizministerium hat eine Broschüre zum Betreuungsrecht zusammengestellt, wo Sie alles Wichtige zum Thema nachlesen können inklusive Vorsorgevollmacht und der zugehörigen Formulare.  Siehe auch SWR-Beitrag.

Einzelhandel-Online-Lieferdienste

Lebensmittelpreise explodieren, Geschäfte geben auf. Der nächste Lebensmittelladen ist für viele Menschen zum Einkauf zu Fuß viel zu weit weg.

Wer bringt den Einkauf, das Essen zu Oma und Opa nach Hause?

  • REWE baut seinen Lieferdienst auch im Ruhrgebiet aus.
  • Penny-Märkte werden von der Plattform Wolt Courier bedient.
  • Edeka hat sich Anteile von Picnic gesichert.
  • Daneben gibt es noch Tegut und Lieferando.
    • Lieferando liefert ein Sortiment von rund 1.000 Produkten für 2 €.

Es ist ein wachsender Markt. 2020 wurden bereits 4,5 Mrd. € über die Lieferdienste umgesetzt. Dies sind 2 % des Lebensmittelmarktes. Bis 2030 sind nach dem Handelsforschungsinstitut (IFH) Köln 8 % mit 28,2 Mrd. € angepeilt.

Erbschleicher & Co

Wer kennt nicht das Motto, wo es Verlierer gibt, muss es auch Gewinner geben. In Fernsehsendungen und dem Intern wird darüber unterhaltsam berichtet, wie Unbefugte gezielt nach Urkunden, Bankunterlagen, Vollmachten, Versicherungspolicen, Verträge suchen, um ihre Vorteile zu suchen. Selten wird aufgezeigt, wie Betreuungsvollmachten und andere Dokumente fälschungssicher erstellt und vor Missbrauch gesichert werden können. Es gibt kein Patentrezept Betrugsfälle zu verhindern, doch nichts tun ist sträflich.

Digitalisieren sie die Dokumente. Sichern sie diese mit einem Passwort, am besten in einem Passwortsafe. Im Safe legen Sie alle einzelnen Passworte für jedes Dokument ab und benötigten nur ein Passwort um den Safe zu öffnen. Kostenlose Safes, wie z.B. Keepass, reichen im Normalfall aus.

Handeln Sie jetzt, handeln Sie rechtzeitig!

Kinder und Enkel werden Ihnen helfen. Nutzen Sie die derzeitigen kostenlosen Angebote der Digitalisierungsschulungen der Wohlfahrtsverbände in Ihren Kommunen.

Nutzen Sie auch nebenstehende online und analoge Bildungsangebote. 

Verbinden Sie preiswerte Bildung und Urlaub direkt am Rhein.

Bringen Sie sich ein. Absichtserklärungen der Parteien, Abgeordneten reichen nicht aus, es müssen konkrete Schritte im Sinne der Bürger und nicht nur im wirtschaftlichen Interesse der Anbieter folgen.

Alle wissen was Senioren benötigen.

Doch wer bezieht die Betroffenen in die Überlegungen ein.

Am 3.3.23 folgt der Beitrag: „Betreuungen vermeiden“

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