Januar 2024

# Ärger mit der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung # Betreuer müssen registriert sein # Brand in Altenheimen # Elektronische Rezepte 8.1.2024 # Fehlverhalten im Gesundheitswesen # Landesausschuss Alter und Pflege NRW startet in dritte Amtsperiode # mRNA-Impfung: Behörden überließen Analysen den Herstellern # Pflegebegutachtung ist entscheidend # Nachbarschaftshilfe wird entbürokratisiert

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Ärger mit der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung

Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist Ansprechpartner

Rechtsaufsicht über die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind nutzen Sie das Beschwerdeformular.

Betreuer müssen registriert sein

Zur Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung, dass sie befähigt sind, ihre Aufgabe gegenüber den von ihnen betreuten Menschen verantwortungsvoll auszuüben. Müssen die Betreuer seit dem 1.1.2023 einen Sachkunde- und Versicherungsnachweis erbringen. Recht einfach dargestellt.

Brand in Altenheimen

Feuer-Drama in Greizer Pflegeheim! Bewohner stirbt. Mehrer Menschen verletzt.

Vorbeugender Brandschutz oft mangelhaft

Für 2022 wurden 176 Brände in diesen besonders sensiblen Einrichtungen ermittelt – mit 295 Verletzten und 17 Todesopfern. Und allein im Januar 2023 kam es zu 21 Bränden mit 38 Verletzten und sieben Toten. Ein großer Teil dieser Brände entfällt auf Alten- und Pflegeheime.

Es ist immer zu spät, wenn der Brand im Zimmer nicht weitergeleitet wird. War es früher schon möglich, ist es heute noch einfacher, die Zimmermeldung intern als Voralarm auf den Schwesternruf zu leiten. So können 90 % der Kleinbrände im Vorfeld gelöscht und Feuerwehreinsätze verhindert werden.

Es ist in Deutschland noch heute üblich keine Druckbelüftungsanlagen in Heimen, wie in Österreich und der Schweiz, verpflichtend zu fordern. Dadurch entfallen Rauchgase in den Fluchtgängen und -treppen. Die Europäische Norm EN 12.101:6 existiert bereits 2004.  Für das gleiche Geld verbaut man aufwendige Außen Treppen, die im Winter untauglich sind oder sperrt Bewohner im Brandbereich mit Feuertüren ein.

Elektronische Rezepte 8.1.2024

Was mach ich ohne Handy? Wer hilft?

Wer kein Smartphone nutzt, muss sich um die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auch ab Januar 2024 keine Sorgen machen. Es besteht die Möglichkeit, sich ein E-Rezept mit entsprechendem Code auf Papier ausdrucken zu lassen. Auf dem Ausdruck befindet sich oben rechts ein Sammelcode, der mehrere Verordnungen beinhalten kann. Im unteren Bereich werden die einzelnen Verschreibungen mit kleineren Codes angegeben.  Näheres siehe HIER Die Anbindung der Ärzte und der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur ist Pflicht – und bringt erhebliche Vorteile mit sich: So können etwa das E-Rezept oder der Dienst für die vertrauliche Kommunikation im Medizinwesen (KIM) genutzt werden. Gleichzeitig wirft sie allerdings auch Sicherheitsfragen auf. Seit 2020 sind etwa 91 Prozent der Gesundheitseinrichtungen von einem Datenschutzvorfall betroffen gewesen. Wir brauchen weniger Politik mehr verantwortliches Management.

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

1,13 Milliarden Euro Gesamtschaden durch Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung große finanzielle Schäden zu. Es sind alle gesetzlich Versicherten betroffen. Damit dieses Fehlverhalten effektiver verfolgt und geahndet werden kann, haben alle gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, ihre Verbände und der GKV-Spitzenverband „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet (§§ 197a SGB V, 47a SGB XI). Aufbau einer Betrugspräventionsdatenbank für das Gesundheitswesen ist notwendig. Hier geht’s zum Hinweisgeberformular.

Landesausschuss Alter und Pflege NRW 3. Amtsperiode

Der Landesausschuss Alter und Pflege (LAP) ist das wichtigste fachliche Beratungsgremium für alle Fragen der Alten- und Pflegepolitik in Nordrhein-Westfalen. Zum Start der dritten Amtsperiode haben sich die stimmberechtigten Mitglieder am Montag, 13. November 2023, Dr. Michael Ziemons, Dezernent für Soziales und Gesundheit der Städteregion Aachen, zum neuen Vorsitzenden des LAP gewählt. Der LAP bündelt alle Akteurinnen und Akteure in der Alten- und Pflegepolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landesausschuss für Pflege und Alter tagt mindestens zwei Mal im Jahr öffentlich. Eine Anmeldung per E-Mail an lap@mags.nrw.de ist erforderlich.

mRNA-Impfung: Behörden überließen Analysen den Herstellern

Auch in Deutschland wurde DNA im Pfizer-Impfstoff entdeckt. Der Befund stellt ein potenzielles Krebsrisiko dar, falls sich DNA-Stücke an ungünstiger Stelle ins Erbgut von Zellen integrieren würden. Die deutsche Bundesregierung gab auf eine parlamentarische Anfrage bekannt: «Der akzeptable Grenzwert für Rest-DNA wurde in der zentralisierten Zulassung für den Impfstoff Comirnaty von Pfizer/Biontech festgelegt und entspricht maximal zehn Nanogramm […] pro Dosis.». Die Gesundheitsvorsorge ist nicht mehr in den Händen der Regierung. Die Qualitätsnorm der Industrie hat keine Aussagekraft, wenn die Hersteller nicht für ihre selbst definierte Mindest-Qualität einstehen müssen. Amerikanisches Denken hat Einzug gehalten!

Wir brauchen klare EU-Regelungen. Entweder gilt europäisches Recht der Vorsorge oder amerikanisches Recht der Nachsorge mit entsprechenden Schadenszahlungen. Befragen Sie die Europaparlamentskandidaten vor der Wahl im Juni 2024.  Beitrag siehe „Infosperber“.

Pflegebegutachtung ist entscheidend

„Analyse des Einsatzes des Telefoninterviews zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“, durchgeführt vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit der Hochschule Osnabrück, gibt klare Empfehlungen ab. Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Erstbegutachtungen sollen in der Regel per Hausbesuch stattfinden.
  • Bei Höherstufungen und Wiederholungsbegutachtungen bieten sich telefonische Begutachtungen an, vorbehaltlich bestimmter Fallkonstellationen, z.B. bei alleinlebenden dementen Personen oder wenn der letzte Hausbesuch länger als 36 Monate zurückliegt.
  • Bei Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen sowie mit Beeinträchtigungen bei der sprachlichen Verständigung (Hören/Sprechen bzw. Sprachbarrieren) wird eine telefonische Pflegebegutachtung nur in Betracht gezogen, wenn die Begleitung durch eine vertraute Bezugsperson gewährleistet ist.
  • Bei der Bearbeitung von Widersprüchen und bei Begutachtungen von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollte die telefonische Pflegebegutachtung nicht zum Einsatz kommen.

Bitte nicht vergessen, jedem dritten Widerspruch wegen fehlerhafter Einstufung wird im Sinne des Antragsstellers bereits abgeholfen. Eine optimale Beratung kann telefonisch schwer nachvollzogen werden.

Nachbarschaftshilfe wird entbürokratisiert

Nach NRW Sozial-Minister Laumann wird die Nachbarschaftshilfe vereinfacht. Ein Wunsch des Ministers?! Eine Information neu verpackt. Die Abrechnung entscheidet, wie gehabt, eine der 96 Pflegekassen.

https://nachbarschaftshilfe.nrw/info/aufwandsentschaedigung-ueber-den-entlastungsbetrag/. Neu wäre eine Kontroll- und Meldestelle beim Minister; er hat die Rechtsaufsicht.

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