Je nützlicher die Arbeit, je geringer die Entlohnung

Wer am meisten leistet, ist am wenigsten wert.

Pflegekräfte wurden mit Klatschen belohnt, pflegende Angehörige werden nicht gesehen. Es regiert die Religion des Geldes, der Lobbyisten. Der Staat greift in der Pflege-Katastrophe mit Mindestlöhnen ein, um Bürger formal zu beruhigen. Das Solidaritätsprinzip der Sozialversicherten darf nicht länger zum Schlagwort für Lobbyverbände verkommen. Die ökonomische Solidarität ist gefragt.

Aufreger sind Streiks, nicht die Vorstandsgehälter

Der Arbeitskampf

bei der Bahn ist eine tägliche Meldung wert, wie auch der Fluglotsenstreik. Mit der Aufweichung der Einheitsgewerkschaft, konnten sich Spartengewerkschaften wie die GdL und Cockpit etablieren, die Firmen flohen aus dem Tarifvertrag. Die Montanmitbestimmung lief aus. Caritas und Diakonie setzen weiterhin ihr eigenes Recht. Über die 10 Millionen pflegenden Angehörigen wird nicht lamentiert, allein über die Zuzahlungen bei 10 % der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen. Kein Wort darüber, ob die Erhöhungen gerechtfertigt sind.

DAX-Chefs

verdienen weniger, die Meldung der Tagesschau vom 14.8.2023. Vorstände eines DAX-Konzerns verdienen 38-mal mehr als normale Angestellte. Doch der Abstand ist kleiner geworden; im Vorjahr war es sogar 52-mal mehr. Der Median-Wert bei den Vorstandsvorsitzenden ist im Dax von 5,53 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 5,12 Millionen 2022 gesunken, im MDax von 2,9 auf 2,79 Millionen. Zur Klarheit: Die ausgewiesenen Summen enthalten nicht die im Berichtsjahr zugeteilte langfristige variable Vergütung, sondern die Auszahlungen von variablen Bestandteilen, die in früheren Jahren vereinbart worden waren. Von den 40 Dax-Unternehmen haben 30 mit Gewerkschaften Tarifverträge vereinbart.

Der Bruttodurchschnittslohn

im Jahre 2022 pro Monat betrug 40.219 €, davon blieben Netto 27.125 € dem Arbeitnehmer übrig. Eine examinierte Pflegekraft erhielt den Mindestlohn pro Stunde (Std) von 17,65 € mal 162 Std. = 2.860 € x 12 = 34.312 € und damit nicht den Bruttodurchschnittslohn. Ab Mai 2024 erhöht sich der Stundenlohn auf 19,50 € = 38.000 € Brutto.

Die Leiharbeiter in der Pflege werden problematisiert. Speziell in der Pflege gibt es laut der Statistik rund 26.500 Zeitarbeitnehmer in der Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe; knapp 17.000 in der Altenpflege. Dies entspricht einem Anteil von rund 2,7 Prozent an der Gesamt-Arbeitnehmerschaft in der Altenpflege. Sie müssen die Sozialversicherung insgesamt tragen = + 25%, haben keinen bezahlten Urlaubsanspruch und nehmen weitere Arbeitgeberkosten in Kauf, nur um sich freier zu fühlen, geachtet zu werden. Interessant ist auch die Verteilung der Personalvermittler in der Republik, die an der Pflegekatastrophe mitverdienen. Eine Konzentration zeigt sich in NRW (74), Hessen (26) und Bayern mit 54 Vermittlern.

In Anlehnung der Springerpools in Krankenhäusern, hat Bayern ein landesweites Pflegespringerpoolmodell in 2023 gestartet.

Fazit

Menschen pflegen ist weniger wert, als mit Maschinen, Computer zu arbeiten. Welch ein Menschenbild prägt die deutsche, europäische Gesellschaft? Ein Widerstand zeigte sich im bestehenden Europaparlament durch den Abschluss der EU-Richtlinie 2022/2041.

Europäische Mindestlohnrichtlinie

Im Oktober 2022 wurde die EU-Richtlinie (2022/2041) über „angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ (im Folgenden als „Europäische Mindestlohnrichtlinie“ bezeichnet) verabschiedet. Nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union1 haben die  EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu implementieren.

Spätestens bis zum 15. November 2024 muss auch die Bundesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen haben, um die Europäische Mindestlohnrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Amtsblatt der Europäischen Union vom 25. Oktober 2023, L275/33– L275/47 (im Folgenden zitiert als „Europäische Mindestlohnrichtlinie“)

Darin wird begründet: „… das Recht der Arbeitnehmer auf ein gerechtes Arbeitsentgelt anerkannt, das ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert.“

Die Tarif- und Sozialpartnerschaft

Mit einer Tarifbindung von etwa 50 Prozent gehört Deutschland eindeutig zu den Ländern, die nach der Europäischen Mindestlohnrichtlinie einen konkreten Aktionsplan zur Förderung der Tarifverhandlungen vorlegen müssen. Italien 100 %, Frankreich 98%, Österreich 98%, Belgien 96%, Finnland 89%, Schweden 88%, Dänemark und Spanien haben eine Tarifbindung von 80 Prozent.  Die tarifliche Aushandlung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gibt gleichzeitig tarifliche Mindestlöhne für die Branche vor, damit werden Arbeitgeber außerhalb des Arbeitgeberverbandes indirekt verpflichtet, damit sie entsprechendes ausgebildetes Personal erhalten.

In vielen EU-Staaten ist die umfassende Nutzung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ein wesentliches Instrument zur Absicherung einer hohen Tarifbindung. In Deutschland wird die AVE, hingegen durch die geringe gewerkschaftliche Dichte in den Betrieben, in wenigen Branchen der Notstopfen genutzt. Im Jahre 2022 wurden von 1.826 Branchentarifverträgen insgesamt 14 Tarifverträge als allgemeinverbindlich erklärt, wie beim Friseurhandwerk.

Der gesetzliche Mindestlohn in der Pflege muss eine gesonderte Ausnahme bei fehlender gewerkschaftlicher Stärke sein. Er wurde notwendig durch die Zersplitterung der in der Pflege Beschäftigen in Fachverbänden bei gleichzeitiger Ablehnung der notwendigen Sozialpartnerschaft (ver.di) nach Art. 9 Abs.3 GG und dadurch fehlende Tarifvertragspartei gegenüber den Arbeitgebern.

Die neuen europarechtlichen Möglichkeiten haben im Vorgriff bei 6 Bundesländern zur Verabschiedung neuer Vergabegesetze mit umfassenden Tariftreuevorgaben geführt. In Bayern und Sachsen gibt es durch die Parteienkonstellation keine Tariftreueregelung.

Wer Arbeitnehmerrechte stärken will, muss entsprechende Parteien wählen. Hier sind die Parteiprogramme wichtig, nicht die Versprechungen mit Worthülsen. Bisher wurden die Koalitionsvereinbarungen der Ampel im Katastrophenbereich der Pflege gehalten, doch sind sie bei den privaten Trägern auch umgesetzt. Was nutzen Gesetze, die bewusst Schlupflöcher enthalten, umgangen oder nicht geprüft werden.

Ob die Bundesregierung alle notwendigen Maßnahmen bis zum 15. November 2024 getroffen hat, um die Europäische Mindestlohnrichtlinie in Deutschland und in den Bundesländern umzusetzen, ist zu verfolgen. Richten wir unsere Entscheidungen nach unseren zukünftigen Interessen aus, insbesondere nach der Wahl im September 2024, hier insbesondere in Sachsen.

Die gesetzlichen Mindestlöhne für die Pflegekräfte

Pflegekraft ist ein Sammelbegriff für verschiedene Berufsbilder im Gesundheitswesen, deren Hauptfokus die Pflege ist. Pflegekräfte dienen der gesundheitlichen Versorgung und der sozialen Absicherung der Bevölkerung, damit sind auch pflegende Angehörige Pflegekräfte. Doch wer zahlt ihnen den Mindestlohn. Es fehlt der Arbeitsvertrag mit dem zu pflegenden Angehörigen, sie sind damit keine Arbeitnehmer.

Die Definition Artikel 3, Ziffer 2

der europäischen Richtlinie (EU) 2022/2041 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Oktober 2022, für Arbeitnehmer

„gesetzlicher Mindestlohn“ einen gesetzlich oder durch andere verbindliche Rechtsvorschriften festgelegten Mindestlohn mit Ausnahme der tarifvertraglichen Mindestlöhne, die für allgemein verbindlich erklärt wurden, ohne dass die die Allgemeinverbindlichkeit erklärende Behörde über einen Ermessensspielraum bezüglich des Inhalts der anwendbaren Bestimmungen verfügt;“

Der Bundesarbeitsminister erlässt eine Richtlinie, auf der Grundlage der Entscheidung der Pflegekommission. Diese besteht aus Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten. Rund 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Ausdrücklich ausgenommen: der spezielle Pflegemindestlohn kommt nicht zur Anwendung kommt in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell (1.1.2024) 12,41 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn wird von einer eigenständigen Kommission festgelegt. Die Vorsitzende Frau Schönfeld gab mit ihrer Stimme den Ausschlag im Sinne der Arbeitgeber gegen die Arbeitnehmerseite, siehe Gründe Seite 3, mit dem Verweise auf die EU-Mindestlohnrichtlinie. Ein Schiedsverfahren oder eine Vermittlung wurde nicht eingeleitet.

Die Empfehlung:

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission außerdem einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser Mehrurlaub soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2022 sieben Tage, für die Jahre 2023 und 2024 jeweils neun Tage betragen. Der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) als Schutzgesetz beträgt nach § 3 BurlG jährlich mindestens 24 Tage.

Dies bedeutet:

die Pflege in der Häuslichkeit, angestellt durch den zu Pflegenden ist weniger wert, auch gilt kein Bundesurlaubsgesetz. Dies fördert die Vermittlung von Kräften in die Häuslichkeit, die oft als 24 Stunden- 7 Tagekräfte angesehen werden. Doch vergessen wird, sie unterliegen den deutschen Schutzgesetzen und den EU-Richtlinien.

Examinierte Pflegekräfte sind u.a. verantwortlich für:

  • die teilweise oder vollständige Übernahme von Handlungen, die zum individuellen Wohlbefinden und zur Genesung einer pflegebedürftigen Person beitragen
  • die aktive Mitarbeit des Pflegenden in den Bereichen Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation
  • die Beratung, Schulung, Anleitung und Begleitung von Patienten und ihren Angehörigen, sowie deren Unterstützung bei pflegerischen Aufgaben
  • das Vermitteln von Zuversicht und Lebensmut über die praktische pflegerische Tätigkeit hinaus.

Nehmen wir die EU-Richtlinie zum Anlass, nicht länger verantwortungslos mit einem weiten Pflegebegriff umzugehen und wegzuschauen. Sehen wir uns in Europa um.

Auch atypisch Beschäftigte sowie Scheinselbstständige und nicht angemeldete Arbeitnehmer fallen unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie, die bis Ende 2024 durch die Bundesregierung umzusetzen ist, sollen keine Strafen verhängt werden.

Pflegekräfte sind unterschiedlichen und zum Teil divergierenden Erwartungen von Patienten, Ärzten und Angehörigen ausgesetzt. Lassen wir nicht länger die verkürzte Kostendiskussion und die organisatorischen Erwartungen der Krankenhäuser und stationären Pflegeeinrichtungen zu. Es fehlen die verantwortlichen Kräfte zur Unterstützung in der Häuslichkeit. Examinierte Pflegekräfte als Mediatoren zwischen Patienten und Arzt.

Dazu passt die fehlende Akzeptanz bei den Fachkräften und der Gesellschaft

Der Deutsche Pflegerat  fordert überfällig ein Umsteuern.

Drei Hochschulen in Deutschland bilden dringend benötigte Community Health Nurses im Master aus. Die Einführung des Berufsbilds ist im Koalitionsvertrag 2021–2025 verankert. Doch die Nachfrage unter Studierenden ist gering. Das liegt an Gebühren, aber vor allem an unklaren Befugnissen, einem unattraktiven Arbeitsmarkt und bisher fehlender Rahmengesetzgebung. Die eingeführte einheitliche Ausbildungsordnung bringt mehr Abbrecher als neue Pflegekräfte. Eine Differenzierung ist angesagt und die entsprechende Entlohnung nach Verantwortung.

Warum nicht vom Ausland lernen. Nicht länger einen deutschen Sonderweg, einen einheitlichen EU-Weg gehen.

Diskussion

Wir brauchen eine:

gesamtgesellschaftliche Diskussion über das notwendige Wohlbefinden und damit auch für das Selbstbild der Pflegenden. Durch die COVID-19-Pandemie wurden Versäumnisse in der Wirtschaft aufgezeigt. Die erheblichen Auswirkungen auf den Dienstleistungssektor, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen, die einen hohen Anteil von Niedrig- und Mindestlohnbeziehern beschäftigten, sind in den Fokus gerückt. Die öffentlichen Quarantänemaßnahmen haben nicht nur die Pflegekräfte über Gebühr belastet auch die Patienten, Pflegebedürftigen und Angehörigen. Zum Wohlbefinden gehört eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen über das Arbeitsleben hinaus. Neben auskömmlichen Sozialrenten ist die Daseinsvorsorge im Alter ausreichen zu schützen und nicht nur in Reden und Gesetzen auch durch wirksame Kontrollen und Maßnahmen zu gewährleisten.

ganzheitliche Diskussion über die nachhaltige Ausgestaltung des Gesundheitswesens im Sinne der Bürger (Papiere und Erkenntnisse sind gegeben). Ohne Denkverbote oder Schranken losgelöst von Erlöstöpfen zur Sicherung überkommener Strukturen. Nützlichkeitsgedanken von Parteien- oder Lobbyvertretern müssen aufgezeigt und überwunden werden.  Die Sozialpartnerschaft muss auch die Rentner tatsächlich rechtzeitig miteinbeziehen. Sie sind bereits fast ein Drittel der demokratischen Wählerschaft. Die Seniorenorganisationen der Parteien sind nicht wahrnehmbar. Seniorenvertretungen in den Kommunen sind mit sich selbst beschäftigt und keine notwendige Kontrollinstanz und Interessenvertretung.

Es darf nicht länger sein:

Wer am meisten leistet, ist am wenigsten wert.

Solange dieses Gefühl vorherrscht, wird es keine größere Bereitschaft geben sich ehrenamtlich zu engagieren. Doch auch die Pflegekräfte müssen sich gewerkschaftlich einbringen; nur so kann der notwendige Wert der Arbeit erstritten werden. Wenn sich Pflegekräfte auf eine zukünftige Regierung verlassen wollen, sollten sie neben den Parteiprogrammen und das bisherige Handeln der Parteien der letzten 20 Jahre  betrachten. „Privat vor Staat“ gilt seit 1995 in der Gesundheitspolitik. Der Bürger muss sich wieder einbringen, Gehör verschaffen, seine Rechte einfordern.

Die Demokratie

lebt vom Mitmachen, sich einbringen. Nur wer gesetzliche Möglichkeiten kennt, kann seine Rechte wahren, folgt nicht blind Zauberlehrlingen. Umgehungstaten erkennen und mit Fakten aufklären, ist angesagt. So können notwendige Veränderungen gezielt eingebracht und umgesetzt werden.

  • Der erste Schritt ist, sich vor den Wahlen zu informieren. Sollen und können meine Interessen durch die aufgestellten Personen verfolgt werden oder sind es nur austauschbare Worthülsen der Parteien, um an die Macht zu kommen.
  • Zur Wahl gehen und die eigenen demokratischen Rechte wahren. Enthaltung stärkt die Minderheit, das Ungewollte.
  • Während der Wahlperiode die Einhaltung der Versprechen prüfen. Sich mit Gleichgesinnten austauschen. Nur wer in eine Partei geht, kann etwas verändern, gestalten.

Fordern wir ein,

was in Artikel 151 des EU-Vertrages formuliert ist:

Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte, wie sie in der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und in der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. Nur wer ein auskömmliches Einkommen bereits in der Arbeitsphase hat, kann sich eine entsprechende Altersversorgung aufbauen und die Teilhabe am sozialen Leben wahrnehmen oder wir brauchen eine staatlich gesicherte Mindestrente, wie in den Niederlanden. Nur durch eine gerechte Entlohnung kann eine verantwortliche Pflege geleistet werden. Trägerinteresse sind geringe Kosten und Subventionen vom Staat, der Sozialversicherung. Wer die Freiheit, sich als Leiharbeiter zu verdingen, beschneidet greift in Grundrechte ein. Schon die Forderung an die Regierung Leiharbeit einzuschränken, zeigt das Demokratieverständnis der Lobbyisten aber auch die fehlende Gegenmacht der Arbeitnehmer zum notwendigen Kompromiss.

Es bedarf der ökonomischen Vernunft der Solidarität

Der Kölner sagt:

Wat nix kost, is nix.

Wer länger an „Geiz ist geil“ festhält und sich nicht sorgt, darf nicht jammern.

Durch den ausführlichen Beitrag mit entsprechenden Verweisen, hoffen wir Fakten und Hintergründe für die notwendige, breite Diskussion aufbereitet zu haben. Der Warnstreik und Erfolg der Arzthelferinnen sollte Mut machen.

Worten, den Argumenten, müssen Taten folgen!

Am 23.02. erscheint der 1. Teil „Die (eigenständige) Seniorenvertretung“

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