Netzwerk bürgerschaftlichen Engagements 02

Kommunale Gesundheitskoordination

Ein notwendiger Zwischenschritt bis zur großen Pflegereform.

Ein hätte, wenn und weiteres Abwarten verschlimmert die bereits gerichtlich festgestellte Not.  Die Parteien versprechen und handeln zu Lasten der sozialversicherten Arbeitnehmer! Angekündigte Fortsetzung vom * 28.6.

Wir Bürger müssen handeln!

Scheinbar  erkennt nur eine Partei die Not in der Häuslichkeit der Senioren. Die SPD geführte Landesregierung in Rheinland-Pfalz reagierte bereits seit 2015 mit einem Modell . Die Umsetzung  im Bund scheitert an den Machtverhältnissen der Ampelkoalition. In NRW scheitert es nicht an der Erkenntnis. Der Leser kann und soll sich anhand nachfolgender Fakten eine eigene Meinung bilden.

In Hessen

gibt es die kommunale gesundheitsbezogene Koordination, sie ist auf örtlicher Ebene (Landkreis/Stadt) ein zentraler Knotenpunkt. Hier werden Bedarfe zu den Themenfeldern Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsversorgung und Bewegungsförderung analysiert, Maßnahmen koordiniert und initiiert sowie Akteure und bestehende Angebote miteinander vernetzt. Die meisten Gesundheitskoordinator*innen sind für die kommunale Gesundheitsstrategie sowie für Gesundheitsförderung und Prävention verantwortlich. Diese anspruchsvolle Aufgabe erfordert sowohl verschiedenste Kompetenzen als auch Fachwissen in unterschiedlichen Bereichen. Auf der Landesebene wird die notwendige Koordination, Fort- und Weiterbildung durch die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. (HAGE)  in  Netzwerktreffen zu verschiedenen Themen durchgeführt. Das Netzwerk selbst entstand 2022 aus der Qualifizierungsreihe „Kommunale Gesundheitskoordination (GeKo) Hessen“.

In Rheinland- Pfalz

Das Angebot Gemeindeschwesterplus   richtet sich an hochbetagte Menschen, die noch keine Pflege brauchen, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt. Die Fachkraft Gemeindeschwesterplus besucht die Menschen nach deren vorheriger Zustimmung zu Hause und berät sie kostenlos und individuell. Das Angebot umfasst sowohl präventiv ausgerichtete Beratung, beispielsweise zur sozialen Situation, gesundheitlichen und hauswirtschaftlichen Versorgung, Wohnsituation, Mobilität oder Hobbys und Kontakte, als auch die Vermittlung von wohnortnahen und gut erreichbaren Teilhabeangeboten. Das Angebot Gemeindeschwesterplus soll bis zum Jahr 2026 flächendeckend eingeführt und die Anzahl der Vollzeitkräfte auf 54 erhöht werden. Antragssteller sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Förderrichtlinie.

In Nordrhein-Westfalen

hat die SPD-Landtagsfraktion am 16.11.2021 die Einführung einer Gemeindeschwesterplus nach dem Modell in Rheinland-Pfalz in den Landtag eingebracht (Drs.17/15641) und am 20.2.2024 mit der Drs.18/8129 „Endlich vom guten Beispiel lernen“ angemahnt. Mit Beschlussempfehlung und Bericht (Drucksache 18/9660) vom 20.6.24 lehnt der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Antrag der SPD-Fraktion ab.

In der Drucksache wird ausgeführt:

„Die Fraktion der CDU (der Regierungskoalition) unterstrich: Nordrhein-Westfalen sei nicht Rheinland-Pfalz und hob hervor, dass man nicht vergessen dürfe, welche Pflegeangebote es bereits gäbe, wie beispielsweise die Seniorenheime. Man könne nicht hingehen und „lasse das eine stehen“ und dann käme noch das „GemeindeschwesterPlus-Modell“ hinzu. Passgenaue Angebote seien notwendig. Einsamkeit sei zudem auch nicht nur ein Thema für Senioren, sondern auch junge Menschen seien von Einsamkeit betroffen. (Hier wird nicht bedacht, dass Jugendliche und Behinderte der Daseinsvorsorge unterliegen, nicht so die Senioren.)

Die antragstellende Fraktion der SPD führte aus, die „Bekämpfung der Einsamkeit“ sei auch im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Fraktionen als Thema aufgeführt. Gleichwohl gäbe es bislang noch kein Programm. Mit dem Antrag wolle die Fraktion das Thema angehen. Sie sehe einen hohen Handlungsbedarf, auch die Anhörung habe ergeben, dass das Programm „GemeindeschwesterPlus“ insgesamt als positiv bewertet werde. Der Fraktion sei sehr wohl bewusst, dass es Unterschiede zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gäbe. Gleichwohl gäbe es in den Gemeinden viele ältere Menschen, die finanziell benachteiligt und wenig mobil seien. Das Programm verstehe die Fraktion als ein ergänzendes Angebot.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (der Regierungskoalition) entgegnete, sie halte die Vorschläge der Fraktion der SPD nicht für den richtigen Ansatz, um den Herausforderungen zu begegnen, die ihrer Meinung nach Menschen in der Pflege und Betreuung bräuchten. Die Fraktion findet andere Modelle passender. Die Anhörung habe ihrer Ansicht nach gezeigt, dass flächendeckende Modelle nicht mehr die Antwort bieten, sondern es müsse eher auf kommunaler Ebene geschaut werden. Man benötige u.a. auch andere Qualifikationen.

Die Fraktion der FDP erklärte, Pflege werde immer „internationaler“, der Name „GemeindeschwesterPlus“ an sich, sei als internationaler Begriff nicht geeignet. Zudem sei Rheinland-Pfalz von den Strukturen her nicht mit Nordrhein-Westfalen zu vergleichen. Die Fraktion ist der Ansicht, es brauche passgenaue Lösungen für die Menschen. Sie findet die Verknüpfung zum „GemeindeschwesterPlus-Modell“ mit Rheinland-Pfalz nicht sinnvoll

Die Fraktion der AfD hob u.a. hervor, dass in der Fachwelt, bereits der Name „GemeindeschwesterPlus“ kritisiert und problematisiert wurde. Das Programm sei ein Baustein, gleichwohl aber nicht der entscheidende. Zudem würde eine Umsetzung des Antrags mit hohem organisatorischem und finanziellem Aufwand einhergehen. Ein Ansatz könne sein, den von der Fraktion der SPD angesprochenen Bereich in die bereits bestehenden Pflegeangebote zu integrieren.

Die Landesregierung (CDU/Die Grünen) führte zu den Haushaltsmitteln aus. Das angesprochene Modell der „GemeindeschwesterPlus“ oder auch andere Förderangebote benötigen Haushaltsmittel mit Deckung, die möglichst noch im darauffolgenden Jahr fortgesetzt werden können. Die finanzielle Haushaltslage im Landeshaushalt sei heute eine andere als noch vor einem Jahr oder anderthalb Jahren, – dieses auch durch bundespolitische Entscheidungen. Die Landesregierung verwies u.a. auf bereits bestehende Angebote, die man ggf. entsprechend weiterentwickeln könne.

Zur vollständigen Diskussion wird auf das später vorliegende Ausschussprotokoll 18/583 verwiesen.“

Die Stellungnahmen der gehörten Sachverständigen mit den Schwerpunkten in den Drucksachen.

Professorin Dr. Susanne Bücker  Witten         Drs. 18/1462

„Für eine Umsetzung des „GemeindeschwesterPlus“-Angebots in Nordrhein-Westfalen, die ich befürworte, spreche ich fünf Empfehlungen aus: (1) Zielgruppe erweitern, (2) Altern im privathäuslichen Umfeld ermöglichen, (3) Erreichbarkeit von vulnerablen Gruppen stärken, (4) Fachliche Qualifikation prüfen und bei Bedarf anpassen und (5) Angebot evaluieren.“

Sandra Postel Pflegekammer NRW                   Drs.18/1465   

„Dennoch geht das Projekt GemeindeschwesterPlus, obwohl es gute Ansätze hat, bei der komplexen Versorgung von zu Hause lebenden Menschen über 80 Jahren, sowie bei der Akademisierung und Entwicklung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen nicht weit genug.“

Professorin Dr. Margareta Halek Witten         Drs.18/1470

„dass das Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke ausdrücklich alle Aktivitäten unterstützt, die die ungedeckten gesundheitsbezogenen Bedarfe von älteren Menschen in den Fokus nehmen und den ambulanten Sektor zukunftssicher gestalten.“

Dirk Ruiss vdek-Landesvertretung NRW        Drs. 18/1476

„Der soziale und demografische Wandel und die Gesellschaft des langen Lebens stellen Herausforderungen für die Kommunen sowie für die GKV bei der Versorgung dar. Zunehmend begrenzte ärztliche und pflegerische Ressourcen in der Gesundheitsversorgung zwingen hier, vorausschauend zu denken und zu handeln. … Der Aufbau eines GemeindeschwesterPlus-Angebots zur Unterstützung der Kommunen bei der Bekämpfung und Bewältigung von Einsamkeit, sozialer Isolation und Förderung sozialer Teilhabe älterer Menschen erscheint sachgerecht. Da es sich um ein Angebot zur sozialen Teilhabe handeln würde, wäre die Finanzierung aus Landesmitteln sicherzustellen.“

Weitere Stellungnahmen:

  • 18/1469 (Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V),
  • 18/1471 (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Nordwest e.V.) sowie die
  • 18/1473 (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein)

Dem aufmerksamen Leser wird auffallen,

  1. Verbände der Pflegebedürftigen und Angehörigen (BIVA; VDKA; SovD) wurden nicht gehört,
  2. auch nicht eine Gewerkschaft der Pflegekräfte, wie Ver.di.

Zusammenfassung:

In NRW zeigen sich CDU/FDP und SPD ihrem ehemaligen Wählerklientel verbunden. Die übrigen Parteien sehen keine Trennlinien mehr in den Gesellschaftlichen Gruppen. Dies sind für jeden Anzeichen, dass die repräsentative Demokratie nicht mehr im Sinne des Grundgesetzes funktioniert.

Warum sollte die präventive aufsuchende Sozialarbeit der Senioren in den Kommunen erfolgen?

„Die ausgebildeten Fachkräfte tragen mit ihrer Arbeit nicht nur dazu bei, dass der Eintritt der Pflegebedürftigkeit hinausgezögert wird, sondern bewirken durch die Initiierung von Angeboten und Aktivitäten, dass ältere Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen und sich weniger einsam fühlen.

Die Not der pflegenden Angehörigen im größten Bundesland NRW der über 1,5 Millionen Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit werden indirekt thematisiert und unter Scheinargumenten abgelehnt. Zeitgleich lässt die Bundesregierung verlauten, dass die Pflegekatastrophe für die 5 Millionen anerkannt Pflegebedürftigen und der ca. 10 Millionen Angehörigen nicht mehr auf der Agenda der Ampelkoalition stehen wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird argumentativ aus Kostengründen nicht umgesetzt und für die nächste Bundesregierung ab 2026 aufgehoben. Gleichzeitig wird eine Anhebung der Kranken- und Pflegekassenbeiträge vorbereitet. Die Schuldenbremse wird vorgeschoben, um das spezielle Wählerklientel zu schonen und um die Ampelkoalition zu retten. Wohl wissend, dass eine notwendige parteiübergreifende Diskussion und notwendige Mehrheit im Bundes-Vorwahlkampf aussichtslos ist. Die Not in den Kommunen kann weiterhin übersehen werden, ein Widerstand der Senioren ist nicht zu befürchten. 

Kürzungen bei den Bundeszuschüssen für die gesetzliche Rentenversicherung schließt die Ampel-Koalition aktuell nicht aus. Auch sollen Zuschüsse des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht im erforderlichen Umfang fließen. Mit den drohenden Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 schwächt die Bundesregierung den Sozialstaat weiter. 

Eine Pflegereform, das Wahlversprechen der SPD, festgeschrieben im Koalitionsvertrag, wird der nächsten Regierung aufgebürdet.

Arbeitnehmer zahlen weiter die Zeche durch Erhöhung der Kranken- und Pflegekassenbeiträge. Privatversicherte, Beamte, Abgeordnete, Selbstständige, Millionäre, werden weiterhin geschont.

Soziale Sicherheit und eine staatlich Daseinsvorsorge, die Teilhabe für alle Menschen garantiert, wirken nachhaltig gegen Rechtsextremismus und die soziale Spaltung der Gesellschaft.

Die Sicherung einer qualitativ guten, wohnortnahen gesundheitlichen Versorgungsstruktur, inklusive der Hausarzt- Krankenhaus- und Notfallversorgung, eine gute ganzheitliche Gesundheitsversorgung für die Menschen vor Ort kann nur durch Mitwirkung aller Gremien auf allen Ebenen sicherstellt werden.

Die heutige Scheindemokratie kann beispielhaft an der Pflegeversicherung belegt werden, sie zeigt sich an der fehlenden Transparenz und Kontrolle der Kosten- und Einrichtungsträger. Die gesetzliche Kontrolle durch die Nutzer- frühere Bewohnerbeiräte, wurde durch das Bundessozialgericht am 26.9.2019 im Urteil B 3P 1/18 R angemahnt. Bis heute wird durch die Pflegekassen oder die WTG-Behörden, auch bei fehlender Stellungnahme nach § 85 Abs. 3 SGB XI nicht geprüft, ob ein ordentlicher Beschluss des Nutzerrates gegeben ist. Durch Unwissenheit lassen sich Angehörige oder Seniorenvertreter selten zur Unterstützung der über 80 Jahre Bewohner in den Nutzerrat wählen, § 15 WTG-NRW. Zum Schutz der Einrichtungsträger ist die WTG-Behörde bisher in keinem Bundesland verpflichtet den Sozialausschuss oder die Seniorenvertretung über die gescheiterte Wahl zu informieren um § 15 Abs. 1 WTG-NRW zu beleben. So wurden und werden Unterstützungen den Einrichtungsträgern ohne testierte Nachweise gewährt, allein auf Druck der Träger.

Die Bürger und Wähler müssen sich entscheiden, wollen sie

  • weiter mit dem Schlagwort „Privat vor Staat“ den Investoren und Trägern vertrauen und blindlings die Forderungen einlösen
  • oder sich für eine soziale, transparente Gesundheitsversorgung einsetzen.

Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge muss hinreichend aus Steuermitteln von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden und darf nicht länger überwiegend aus Sozialversicherungsmittel der Arbeitnehmer gezahlt werden. So werden jährlich 66 Mrd. Euro in die gesetzlichen Pflegekassen und 280 Mrd. Euro in die 96 gesetzlichen Krankenkassen durch die sozialversicherten Arbeitnehmer eingezahlt.

Eine transparente Übersicht der Zahlungsempfänger aus dem Topf der gesetzlichen Krankenkassen steht für 2022 zur Verfügung, ebenso für 2022 bei der Pflegeversicherung. Es zeigt sich das Missverhältnis zwischen Einrichtungen und häuslicher Pflege.  4.044.000 Pflegebedürftige in der Häuslichkeit erhielten 40,24 % von 55 Mrd. € die Einrichtungsträger 48,9% für 690.787 Pflegebedürftige. Die Pflegeberatung von 0,14 Mrd. € wurden bereits zu Lasten der 4.044.000 Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit in 2022 eingerechnet. 9,85 % = 5,55 Mrd. € sind nicht näher erklärt. Das Verhältnis hat sich 2024 bei ca. 6 Millionen Pflegebedürftigen weiter zu Gunsten der Einrichtungen verschoben.

Das Engagement der derzeitigen Kommunalen Förderprogramm durch das GKV-Bündnis für Gesundheit Kommunen für Gesundheitsförderung und Prävention in den Bundesländern greift zu kurz und ist zu allgemein. Wir brauchen eine aufsuchende Gesundheitskoordination wie sie in Rheinland-Pfalz umgesetzt und in NRW durch die SPD-Fraktion und die Wissenschaft gefordert wird. Die Pflegeberatung und die Pflegestützpunkte nach dem SGB XI greifen zu spät. Ob und inwieweit noch von einem Sozialstaat gesprochen werden kann, ist zweifelhaft.

Nicht der Staat oder die Parteien sichern den sozialen Frieden durch allgemeine Steuern, allein sozialversicherte Arbeitnehmer durch ihre jährlichen Beiträge von über 370 Mrd. Euro. 

Das Prinzip Bismarck gilt wieder!

Der Bund und die Länder müssen nach Art. 28 GG die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleisten. Wir Bürger sind aufgerufen zu handeln. Der Ruf nach Veränderung an den Bund oder die Länder verhallt durch die formale Aufteilung der Verpflichtungen und Intransparenz der Zuständigkeiten.

Die Unterstützung der Pflegeberatung, -stützpunkte wird in den Kommunen bereits angeboten. Wer kennt die Bedingungen? Dieses wollen wir demnächst beleuchten.

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