November News

Nikolaus und Weihnachten steht vor der Tür. Die Discounter sind vorbereitet.

In diesem Newsletter finden Sie etwas über: # Doppelbelastung ohne Entlastung; #Entlassung aus dem Krankenhaus; # Entlastungsbetrag -BSG Urteil; # Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzstillstand -erkennen und handeln; # Mehr Rente für pflegende Angehörige!; # Patientenbeteiligung NRW – Jahrestagung; #Pflegebegutachtung per Video möglich; #Selbsthilfegruppen in NRW; # Pflege zukunftsfest machen

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Doppelbelastung ohne Entlastung

Herausforderungen und gesetzliche Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer alternden Gesellschaft von Ulrike Ehrlich, Mareike Bünning & Nadiya Kelle  DZA-Aktuell ¾ 2024

Entlassung aus dem Krankenhaus  

Das Erwachen über die fehlende, aber notwendige Hilfe kommt oft erst in der Häuslichkeit. Hier sind die Krankenhäuser in der Verantwortung. Beitrag am 24.11.23

Entlastungsbetrag -BSG Urteil

Pflegebedürftige müssen Entlastungsleistungen (mtl. 125 €) besser nutzen können. Das Bundessozialgericht (BSG) hat das Anliegen mit zwei Urteilen untermauert und nimmt die Pflegekassen und die Länder in die Pflicht, für mehr Klarheit zu sorgen.  VdK-Zeitung  BSG-Urteile (Az.: B 3 P 4/22 R) und (Az.: B 3 P 6/23)

Herzinfarkt, Schlaganfall, Herzstillstand -erkennen und handeln

„Die Warnzeichen eines akuten Herz-Kreislauf-Ereignisses sowie die typischen Anzeichen, die auf die Verschlechterung eines Krankheitsverlaufs deuten, zu erkennen, und dann rechtzeitig zu handeln, kann für unsere Herzpatientinnen und Herzpatienten lebensrettend sein.

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Mehr Rente für pflegende Angehörige!

Deutsche Rentenversicherung lenkt ein und akzeptiert Sichtweise des Bundesverbandes der Rentenberater: 99,99 % Teilrente ist möglich! Bei einer heute 67-jährige Rentnerin, die ein Jahr lang ihren Partner pflegt, der Pflegegeld auf Basis von Pflegegrad 2 bezieht, würde sich die Rente ab Juli nächsten Jahres um über 11 Euro pro Monat erhöhen – lebenslang! Bei einer angenommenen Lebenserwartung von 20 Jahren und Rentensteigerungen von 2 % pro Jahr ergibt das unterm Strich für ein Jahr Pflege eine zusätzliche Rente von 2.700 Euro. Die neue Form der 99,99 % Teilrente lohnt für fast alle pflegenden Rentnerinnen und Rentner! Das zeigt das Beispiel: Der Verzicht von 0,01 % kostet die Durchschnittsrentnerin etwa einmalig 1 Euro im Jahr und erhöht die Rente ab Juli des Folgejahres um dauerhaft über 11 Euro im Monat! Je nach Pflegegrad und Leistung (Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombileistung) sowie Alter kann die Rentensteigerung auch noch erheblich höher ausfallen! 

Patientenbeteiligung NRW – Jahrestagung

Eine Fachtagung für Patientenvertreter*innen und Interessierte.

  1. November,10:00 – 16:00 in Dortmund Tagesordnung und – Anmeldung-

Sie wollen sich vorab über die Patientenvertretung informieren. Ein Leitfaden

Pflegebegutachtung per Telefon möglich

Vorsicht: Begutachtungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit kann künftig neben persönlichen Besuchen und strukturierten Telefoninterviews auch die Videotelefonie eingesetzt werden. Die Grundlagen hierfür wurden im Frühjahr mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) geschaffen. Die telefonische oder per Video durchgeführte Begutachten dient der schnelleren Bearbeitung, doch es fehlt der persönliche Eindruck im Hausbesuch, um die unterstützenden Maßnahmen zu erkennen. Zur Vorbereitung ist ein ausführliches Pflegetagebuch angesagt. Konkrete Hilfsmittel müssen nun von den Angehörigen angesprochen werden. Pflegegrade werden nach Punkten vergeben. –Gutachten– Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach ausfüllbaren Wochenplänen eines Pflegetagebuches.  Ein Erklärvideo

Selbsthilfegruppen in NRW

Sie suchen in der Nähe Hilfe Gleichgesinnter. HIER 

Der Gesetzgeber hat mit dem Pflege – Weiterentwicklungsgesetz 2007 auf diese Situation reagiert und mit § 45d SGB XI Möglichkeiten einer Förderung gemeinschaftlicher Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen geschaffen. Differenzierte Informationen zur aktuellen gesetzlichen Regelung finden Sie bei der NAKOS.

Sozialpolitische ungerechte Verteilungswirkung

Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden zur Entlastung der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen erhöht. Muss die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung etwas finanzieren, wird dies aus den Beiträgen der 58 Millionen Mitglieder und von deren Arbeitgebern finanziert. Auch Gutverdienende zahlen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro. Privatversicherte Abgeordnete, Beamte und Freiberufler werden wieder geschont.

Wenn aus Steuermitteln bezahlt wird, dann finanzieren alle 84 Millionen dies gemeinsam über die Steuern. Alle Bürgerinnen und Bürger sind an der Finanzierung und der Nutzung solidarisch beteiligt. Sozialpolitisch und zur Befriedung der Bürger ist es wichtig, dass der Umbau der Krankenhaus- und Pflegestruktur aus Steuermitteln finanziert wird. Dazu passt:

Pflege zukunftsfest machen

Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – für jeden etwas zur Beruhigung!? Erkennbar ist die weitere Stärkung der Anbieter, der Pflegekammern auf Kosten der Versicherten. Wohlfahrtsverbände und Private Investoren werden nicht in die Pflicht genommen oder gar zum sozialen Verhalten gezwungen. Zukunftsfest aus Sicht der gewerblichen Anbieter. Wo bleiben die über 5 Millionen Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit und die pflegenden Angehörigen?

Am 18.10.2024 stimmte der Bundesrat über einen der SPD-Länder (Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen und das Saarland) eingebrachten Entschließungsantrag zur Reform der Pflegeversicherung in den Bundesrat ab. Darin wird angemahnt, verwiesen. Des Weiteren in Punkt 5. „Die Bundesregierung wird aufgefordert, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung mit der klaren Zielstellung zu entwickeln, dass die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in einem gerechten und ausgewogenen Verhältnis stehen und insbesondere die Pflegebedürftigen nicht unzumutbar belastet werden.“

Wir verfolgen die Entwicklung im Bund, im Land. Was nutzen Gesetze, wenn sie nicht für die Bürger umgesetzt werden.

In der Kommune müssen wir beschlossene Gesetze mit Leben füllen.

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