Alter, ist das teuer

Kein Aufschrei der Angehörigen, die 5,2 Millionen zu Hause pflegen.

Betreiber, Medien und Politiker reden von den Heimkosten, die 10 Prozent der anerkannt pflegebedürftigen Bewohner zahlen müssen.

Keiner redet von den Angehörigen die 90%, derzeit über 5,2 Millionen, in der Häuslichkeit mühsam pflegen. Die Pflegekassen stehen nicht vor der Pleite; sie achten nach dem Gesetz auf die Beitragsstabilität (§ 70 SGB XI). Das Geld fehlt durch den Griff der Abgeordneten in die Kassen der 95 Pflegekassen zu Gunsten der Einrichtungsbetreiber, zur Schonung des Bundeshaushaltes und durch die „Wunschheimentgelte“ der Träger vereinbart zu Lasten der Bewohner. Mit Altdaten wird die Wirklichkeit geschönt, verharmlost, werden die Betroffenen ruhig gestellt.

Die Angst wird durch die Medien geschürt.

Laut Henrik Rampe in der Zeit vom 10.10.24 mit Berufung auf das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), „sei die Pflegeversicherung im Februar 2025 zahlungsunfähig, wenn niemand eingreife. Diskutiert werde eine Beitragserhöhung von 0,25 bis 0,3 Prozentpunkte. Der Spitzenverband GKV rechnet mit einem Minus von 1,5 Mrd. €.“  Die Betreiber freuen sich, die zukünftigen Wunschentgelte werden dadurch weiterhin gesichert.

Zur Ehrenrettung des Autor Tim Szent-Ivanyi vom RND, der Originalbeitrag ist differenziert, wenn er schreibt: „Eine Beitragserhöhung ist allerdings nicht die einzige Variante, …. Möglich wäre auch ein Zuschuss aus Steuergeldern, …. : Noch immer sind Mehrkosten der Pflegeversicherung für Corona-Tests und Boni für das Personal aus der Zeit der Pandemie in Höhe von sechs Milliarden Euro offen. Zwar hat die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, das Geld aus Steuermitteln zu erstatten. Doch passiert ist das bisher wegen der angespannten Haushaltslage nicht.“

Kommunalverwaltungen

brüsten sich gleichzeitig zur Beruhigung ihrer Gremienvertreter und der Bürger mit der guten ambulanten Versorgung durch verkürzte Darstellungen und veraltete Statistiken. Örtliche Medien verbreiten die Hofmeldungen und drucken klarstellende Leserbriefe oft nicht ab. Ein Beispiel: NRZ vom 17.10.2024 Seite 20

„47 Dienste kümmern sich in Oberhausen um Pflegebedürftige“

Welch glückliche Stadt Oberhausen!?

HinweisJa die häusliche Pflege wird auch in Oberhausen immer wichtiger. Der Leser könnte die Not erkennen, wenn die Zahl von 17.900 anerkannt Pflegebedürften genannt würde. (Damit die Dramatik nicht gesehen werden muss, werden nur alle zwei Jahre Daten im Nachhinein erhoben, mit Altdaten wir die Heile Welt vorgegaukelt.)

Der aufmerksame Leser errechnet: Jeder der 1554 Mitarbeiter in einer der 47 ambulanten Pflegedienst muss bei 3507 Kunden 2,25 anerkannt Pflegebedürftige in der Häuslichkeit pflegen. Jeder der will, kann in der häuslichen Pflege unterstützt werden. Oder wird den Bürgern mit Daten aus 2020 Sand in die Augen gestreut, veröffentlicht 15.12.2021.

Im Landesmittel müssen im Jahre 2024 durch fehlende stationäre Angebote 90 % in der Häuslichkeit aufopfernd ohne fachliche Hilfe gepflegt werden.

Die Hochrechnung für Oberhausen

Die 2.094 Heimplätze der 24 Einrichtungen in Oberhausen sind zu maximal 95% belegt. Mindestens 90% der anerkannt Pflegebedürftigen werden derzeit in der Häuslichkeit gepflegt. 17.900 anerkannt Pflegebedürftigen werden von Angehörigen gepflegt und betreut werden. Davon werden 3.507 durch ambulante Dienste unterstützt.

Dem SENIORENBEIRAT am13.03.2024, durch Herrn Klaus Howoritsch vorgestellt:

Im Jahre 2024 stehen den Pflegekassen 66 Mrd. € zur Verfügung. Davon werden 42 % an die stationären Einrichtungen durch die Verhandlungen auf Landesebene verteilt. Die echten Kosten der Vergangenheit werden nicht belegt, es reicht die Plausibilität aus der Vergangenheit auch für die Zukunft. Die eingeführte Stellungnahme der gewählten Bewohnerbeiräte nach § 85 Abs.3 Satz 2 SGB XI, wird auch nach dem BSG-Urteil vom 26.09.2019 Az.: B3 P1/18 R, weiterhin nicht eingefordert. Die vereinbarten Entgelte wirken direkt gegen die zukünftigen Bewohner, ohne dass die verhandelten Positionen Bestandteil des Bewohnervertrages werden. Notwendige Kürzungen der Entgelte wegen fehlender Leistung, zum Beispiel durch refinanzierte Pflegekräfte aber nicht vorhandene, sind zum Scheitern verurteilt.

Wie lange sollen die 34 709 056 (2023) Sozialversicherten die 800.000 pflegebedürftigen Bewohner in Einrichtungen über Gebühr noch zu Gunsten der Anbieter die „Wunschentgelte“ mit

Gewinnzuschlag und zur Entlastung der Staatskasse zahlen?

Solange das Pflegeversicherungsgesetz den Pflegekassen keine Kontroll- und Sanktionsrechte gegenüber den gewerblichen Anbietern gewährt, werden die Pflegekassen die Beitragsstabilität durch Nichtgewährung von Ansprüchen in der Häuslichkeit erreichen. Die vorgesehene Konkretisierung im § 154 SGB XI zum Nachweis der Energiebeihilfe kann nur ein Anfang sein. „Wer keine Abrechnung des Versorgers vorlegt, soll künftig die erhaltenen Vorauszahlungen komplett zurückzahlen.“

Nur wenn die aktuellen Fakten und Zahlen in den Kommunen insgesamt von der Verwaltung und den Medien dargestellt werden, wird sich ein Vertrauen wieder einstellen können. Wenn Gesetze die Bürger schützen. Die Verwaltungen, die Gremienvertreter müssen die Sorgen der Bürger ernst nehmen, dann werden sie sich einbringen und nicht frustriert abwenden.

In Kürze veröffentlichen wir

  • 15.11. Smart Care Service (SCS)
  • 22.11. Leistungsgerechte Vergütung – transparente Kosten

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