So laut wie Nie begann das Neue Jahr 2025.
Verbotene Böller töteten Unschuldige. Der Bundestagswahl wird als Kampfveranstaltung vorbereitet. Allen Lesern wünschen Gesundheit, Einsicht und Gelassenheit.
Wieder haben wir Splitter zusammengetragen.
- # Anhebung des Pflegebeitrags; # Barrierefreie, alters- und pflegegerechte Bad; # Demenz vermeidbar; # Kurze körperliche Anstrengungen halbieren das Herzinfarktrisiko; # Senioren die Stiefkinder in der Politik
Anhebung des Pflegebeitrags
Der Gesundheitsausschuss hat am 4.12.2025 vorgelegte Verordnung (20/13710) mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat hat am 20.12.24 zugestimmt. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Punkte führt jährlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro auf 70 Mrd. €. Mit dem höheren Beitrag sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab dem Jahr 2025 gesichert. Anstieg der Pflegebedürftigen aber keine Erhöhung der stationären Betten.
Erhöhung 2025
– Pflegegeld-(Häuslichkeit):
- Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro
- Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro
- Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro
- Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro
– Pflegesachleistungen:
- Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro
– Entlastungsbetrags: alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro monatlich.
– Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Von 40 auf 42 Euro monatlich.
Keine Erhöhung des steuerlichen Betrages für außergewöhnliche Belastung bei Pflege für Angehörige!
Wir brauchen dringend eine umfassende Pflegereform. Es darf nicht immer länger durch Abgeordnete zusätzlich in die Geldbeutel der sozialversicherten Beitragszahler gegriffen werden, nur weil der Bund seiner Finanzverantwortung nicht nachkommt und zur Schonung der Privatversicherten/Beamten und Abgeordneten.
Über 4,5 Millionen anerkannte Pflegebedürftige müssen in der eigenen Häuslichkeit, überwiegend ohne fachliche Hilfe durch ihre An- und Zugehörige gepflegt werden. Aber nur ca. 800.000 in stationären Pflegeeinrichtungen. Nur jeder 6. Pflegebedürftige hat eine Chance fachliche Pflege in einer Einrichtung zu erhalten.
ALLEIN die einheitliche Geldleistung je Pflegegrad ist gerecht.
Die Pflegeversicherungsbeiträge wurden zum 1.1.2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht, damit überwiegend die Einnahmen der Einrichtungsträger gesichert werden. Einnahmen von Wunschentgelten, die ohne
- die erforderliche gesetzliche Stellungnahme der gewählten Beiratsmitglieder,
- den Nachweis der notwendigen Kosten
Zwischen Einrichtungsträger und den Landespflegekassen zu Lasten der zukünftigen Bewohner verbindlich vereinbart werden.
Die nächste Bundesregierung muss
- die Sorgen und Probleme der Menschen ernst nehmen, insbesondere der größten Wählergruppe der Senioren.
- für spürbare Verbesserungen im Alltag sorgen und den Verbraucherschutz stärken.
Versprechungen „Wir wollen, werden etc.“ darf nicht länger Wahlkampfsprech bleiben.
Barrierefreie, alters- und pflegegerechte Bad
Die neue kostenlose Broschüre „Passende Bad-Lösungen im Vergleich: Altersgerecht. Barrierefrei. Pflegegerecht.“ Der Aktion Barrierefreies Bad liefert praktische Entscheidungshilfen.
Demenz vermeidbar
Fast die Hälfte der Demenzfälle verhindern oder verzögern, wenn 14 Risikofaktoren eliminiert werden? Die Aktualisierung 2024 der Lancet-Kommission zu Demenz liefert neue hoffnungsvolle Erkenntnisse über die Prävention, Intervention und Pflege von Demenz. Da die Menschen länger leben, steigt die Zahl der Menschen, die mit Demenz leben, weiter an. Aufsummiert, so die Kommission, ließen sich 45% der Demenzfälle theoretisch verhindern, wenn alle Risikofaktoren eliminiert würden. Demenzprävention durch einen gesünderen Lebensstil findet bereits statt, doch nicht ausreichend. Die gesamte Gesellschaft ist gefragt, die Politik und Entscheider auf überregionaler und kommunaler Ebene.
Kurze körperliche Anstrengungen halbieren das Herzinfarktrisiko
Schon 1,5 bis 4 Minuten anstrengende Tätigkeiten könnten zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beitragen. Besonders profitierten in der Studie Frauen, die zwar keinen regelmäßigen körperlichen Aktivitäten nachgingen, aber immer mal anstrengende Tätigkeiten im Alltag bewältigten. Laut der Studie waren bei Männern die Zusammenhänge dagegen weniger klar: Bei ihnen verringerten 5,6 Minuten Anstrengung täglich die Wahrscheinlichkeit für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Probleme nur um 16 Prozent.
Nachsalzen? Besser nicht! |
Wer regelmäßig nachsalzt, riskiert mehr als nur einen höheren Blutdruck. Eine neue Studie zeigt, dass häufiges Nachsalzen das Risiko für Typ-2-Diabetes um bis zu 28 Prozent erhöht. Dabei liegt der Salzkonsum der Deutschen bereits weit über der Empfehlung von 6 Gramm pro Tag. Lesen Sie mehr über die gesundheitlichen Folgen und wie Sie sich salzarm ernähren. |
Senioren die Stiefkinder in der Politik
Was nutzt die Feststellung auf Seite 9 des vierten Engagement Berichtes (BT Drs.20/14120): „Die Bundesregierung stimmt mit der Kommission überein, dass ein großes Potenzial darin steckt, dass Menschen sich auch in der dritten und vierten Lebensphase engagieren. Ihr Engagement stellt eine große Bereicherung für die Gesellschaft dar.“ Und weiter heißt es: Eine Weiterentwicklung der Seniorenpolitik, die darauf abzielt, die Fähigkeit älterer Menschen zur Selbstorganisation, zur Mitgestaltung ihres Lebensumfeldes und zur Übernahme gesellschaftlicher Mitverantwortung zu stärken, kann keine Aufgabe des § 71 SGB XII sein.“ Davor heißt es auf Seite 4 : „Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen für Engagement so zu gestalten, dass alle Menschen einen passenden Zugang zu freiwilligem, an den Werten der Verfassung ausgerichtetem Engagement haben. Denn für die Stabilität und Weiterentwicklung von Gesellschaft und Demokratie sowie eine nachhaltige Entwicklung ist das Mitwirken und das Engagement der Menschen sehr wichtig.“ Auf den 245 Seiten der Drucksache kein Wort zu bestehenden oder auszubauenden Möglichkeiten von Seniorenbeiräten oder gar die Mitwirkung in den gesetzlich vorgesehenen Bewohnerbeiräten nach dem SGB XI und den Wohn- und Teilhabegesetzen der Länder. Der Verdacht erhärtet sich: