News März

Der 21. Bundestag ist gewählt. Wie lange bleibt die Restampel-Regierung noch im Amt?

Unabhängig davon, die Welt dreht sich weiter. Wir haben wieder einige Neuigkeiten und Informationen zusammengestellt. Vom „Bürgergutachten zur Ernährung“ und

# Bund soll Pflegeversicherung die Corona-Kosten erstatten; # Bewohner-, Patientenkommunikation, # Reform der Notfallversorgung (NotfallG), # Selbsthilfeförderung der Krankenkassen; # „Stambulante“ Versorgung!?; # Unfaire Kostenverteilung der Krankenhausreform.

#Bürgergutachten zu Ernährung

neun Empfehlungen zur Verbesserung der Ernährungspolitik beschlossen.

Punkt 6 Gemeinschaftsverpflegung in Pflegeeinrichtungen: In Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und anderen Pflegeeinrichtungen soll der Zugang zu gesunder und ausgewogener Ernährung sichergestellt werden. Zudem hat der Bürgerrat in einer übergreifenden Empfehlung festgestellt, dass Aufklärung und Bildung das Fundament für alle anderen Empfehlungen des Bürgerrats sind.

Die ausführlichen Empfehlungstexte und weitere Einzelheiten zu deren Entstehung finden Sie im Bürgergutachten des Bürgerrates (PDF, 56 Seiten).  

# Bund soll Pflegeversicherung die Corona-Kosten erstatten

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann fordert, dass der Bund die corona-bedingten Kosten der Pflegeversicherung in Höhe von 5,6 Milliarden Euro erstattet. Diese Belastungen hätten die Pflegeversicherung in eine finanzielle Schieflage gebracht und die Beitragserhöhung mit verursacht. Der CDU-Mann warnt vor einer weiteren Verschärfung der finanziellen Situation und mahnt eine Reform der Pflegeversicherung an. Dies sei eine der vordringlichsten Aufgaben des neuen Bundesgesundheitsministers. Allein ein Gesetz, das in den Kommunen umgesetzt werden muss, kann sich nicht mit der Sicherung der Wunschentgelte der Anbieter länger begnügen.

# Bewohner-, Patientenkommunikation

Die Erwartungen von Patientinnen und Patienten an Gesundheitsdienstleister und die Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen haben sich in den letzten Jahren verändert. Früher stand die Effizienz der Versorgung im Vordergrund. Heute fordern Angehörige, Bewohner Patientinnen und Patienten personalisierte, nahtlose und Vernetzung und übergreifende Interaktionen zwischen der Krankenkassen- und Pflegekassenleistungen und eine transparente Kommunikation. Wer zahlt schon über 3.000 € monatlich für einen Pflegeplatz ohne die Qualität zu kennen. Wer kennt die Berichte der Bewohnerbeiräte in den Einrichtungen, Patientenvertretungen in den Krankenhäusern, ihre Versichertenvertreter bei den Sozialversicherungsträgern. Die Preise steigen, die Leistungen sinken.

# Reform der Notfallversorgung (NotfallG)

hatte die Regierung auf den Weg gebracht. Das System der Akutversorgung soll auf neue Beine gestellt werden. Mit dem Ampel-Aus blieb aber auch die dringend notwendige Reform auf der Strecke.

# Selbsthilfeförderung der Krankenkassen

Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug können bis zum 31.03.2025 einen Antrag auf Selbsthilfeförderung stellen. Die sogenannte Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Anträge mit einer Summe bis zu 600,00 € müssen nicht weiter begründet und nachgewiesen, allerdings von zwei Gruppenteilnehmenden unterschrieben werden. Ausführlichere Infos, Antragsformulare und eine Video Ausfüllhilfe finden Sie auf der GKV-Webseite.

# „Stambulante“ Versorgung!?

Kann die Zukunft die „stambulante“ Versorgung sein? Ein Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort. Umgesetzt werden soll es durch regionale Gesundheitszentren, digitale Versorgung und eine bessere Vernetzung von ambulanten und stationären Leistungen. Die Träger der Einrichtungen wollen die Öffnung der stationären Versorgung für die ambulanten Leistungen zu ihren Leistungsentgelten. NÄHERES siehe Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller, studierte Gesundheitsmanagement und Gerontologie, war danach Leiterin der Pflegekasse der AOK Sachsen-Anhalt, im Interview.

# Unfaire Kostenverteilung der Krankenhausreform

50 Milliarden Euro – so viel wird die kürzlich beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren kosten. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung wird damit jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet – und das wirkt sich auf die Beiträge der Versicherten aus. Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird. Das ist verfassungswidrig so der „Sozialverband Deutschland“ VdK.

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