Brand in Pflegeeinrichtungen, Verletzte müssen nicht sein!

Feuer im Pflegeheim, Brand im Seniorenheim

in Deutschland eine Pressenotiz. In der Schweiz und in Österreich sind Druckbelüftungsanlage nach DIN EN 12.101:6 vorgeschrieben.

16.4.25 Bei einem Brand in einem Rüdesheimer Pflegeheim haben sich sieben Menschen leichte Verletzungen zugezogen. Die betroffene Station konnte noch rechtzeitig geräumt werden.

16.4.25 Beim Brand einer Seniorenwohnanlage in Frankfurt hat die Feuerwehr drei Menschen gerettet. 24 weitere Bewohner haben das Gebäude in Zeilsheim selbstständig verlassen.

15.4.25 In einem Seniorenheim in Altusried im Allgäu hat am Montag ein Feuer sechs Menschen verletzt.

7.4.25 Bei einem Brand im Seniorenheim Kloster Strahlfeld in Roding (Oberpfalz) haben neun Bewohner und ein Feuerwehrmann eine Rauchvergiftung erlitten. Der Sach-Schaden wird auf rund 400.000 Euro geschätzt. Neben den Flammen richtete vor allem Rauch große Schäden an. Kein Wort über die Kosten der Krankenkassen oder gar möglicher Schadensersatz, stattdessen Verniedlichung durch „leichte Symptome“.

Das Leben, die Verletzung und Schmerzen, dürfen nicht länger das unversicherte, „wertlose Lebensrisiken“ für Betreiber und Vermieter sein.

Die Devise „Lebensrisiko“ hat sich stillschweigend zu Lasten der Sozialversicherung eingebürgert, Krankenkassenbeiträge werden mit einem Federstrich erhöht. Nachfolgende Pressemeldungen werden seit Jahrzehnten nicht problematisiert, öffentlich aufgearbeitet. 

24.03.2025: Todesopfer nach Zimmerbrand in einem Harzer Pflegeheim.

Die Feuerwehr rückte am späten Abend mit vier Feuerwehren mit insgesamt 59 Einsatzkräften und 21 Fahrzeugen aus. Seine Frau und eine 47-jährige Pflegerin erlitten eine Rauchvergiftung. Beide konnten nach kurzer Zeit wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Mindestens einmal im Monat waren bisher Opfer bei Bränden im Altenheim zu beklagen. Einmal im Jahr erscheint seit 2012 die offizielle Statistik des Bundesverband Technischer Brandschutz e.V., die inoffiziellen Daten liegen um ein Vielfaches höher. In Österreich hat man die Konsequenzen nach einem Großbrand in Vorarlberg gezogen. Es müssen nicht wie in Deutschland favorisiert Sprinkleranlagen, sondern Rauchverdrängungsanlagen eingebaut werden. Genannt werden die Sachschäden. Welch ein Menschbild hat sich eingeschlichen?

Vorbeugender Brandschutz ein Pflegefall

In Pflegeheimen besteht ein sechsmal höheres Risiko bei einem Brand das Leben zu verlieren, als in anderen Gebäuden. Die Problematik ist die Evakuierung. Die betroffenen Personen können in der Gefahrensituation oftmals durch körperliche Einschränkungen nicht so schnell reagieren und ein schnelles eigenes Eingreifen des Personals ist oft, durch fehlende Anbindung des Zimmerbrandmelders nicht mehr möglich. Noch wird für Sprinkleranlagen seitens der Industrie und Verbandes geworben. Diese springen an, wenn das Feuer erkannt ist und setzen die Fluchtwege unter Wasser. Die gefährlichen Rauchgase sind, 30 Jahre nach dem Flughafenbrand im Düsseldorf, noch immer nicht im Blick des Deutschen Brandschutzes.

Vorbeugender Brandschutz durch vernetzte Rauchmelder ein Minimum
Rauchfreie Fluchtwege retten Leben von Behinderten, Pflegebedürftigen und Senioren?
In Österreich und der Schweiz sind Druckbelüftungsanlagen, zertifiziert nach DIN EN 12101-6, für Häuser mit mehr als 4 Etagen vorgeschrieben, damit wird das Treppenhaus als Fluchtweg rauchfrei gehalten. Diese Norm gilt in Deutschland für Hochhäuser über 22 Meter, nicht aber generell in Einrichtungen der Altenhilfe.

Es gelten Brandabschnitte, damit das Feuer nicht in alle Bereiche eindringen kann. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Bewohner im Feuerabschnitt selbst durch die verschmolzenen Brandschutztüren eingeschlossen sind. Die Rettung gestaltet sich überaus schwieriger und zeitaufwändiger. Warum nicht die Fluchtwege vertikal und horizontal rauchfrei halten, indem frische, unbelastete Luft eingeblasen wird. Durch diese leichte Druckerhöhung werden nicht nur die Rettungswege freigehalten, auch die Rauchgase werden zurückgedrängt.

Was nutzt der sichere Rettungsweg, wenn
• der Zimmer-Alarm wegen fehlender Wartung nicht ausgelöst wird,
• wegen Behinderung (Schwerhörigkeit, Taubheit) nicht gehört und nicht auf den Schwesternruf geleitet wird,

• oder verstellt oder zugestellt ist.

Die wenigsten Menschen sterben durch das Feuer, die meisten ersticken qualvoll durch verrauchte Rettungswege, durch fehlende Frischluft. So auch vor nun 30 Jahren beim Flughafenbrand in Düsseldorf. Dies war der Auslöser, mit Frischluftüberdruck die Rettungswege Rauchfrei zu halten. 10 Jahre Später wurde in Brüssel die DIN EN 12.101:6 verabschiedet. Das System wird in Deutschland in Hochhäusern verlangt, nicht aber in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Was nutzen vereiste Außenfluchttreppen im Winter.

Durch die fehlenden rauchfreien Rettungswege werden Pflege- und Feuerwehrkräfte bewusst Gefahren ausgesetzt. Die Folgekosten werden nicht beziffert, sie werden stillschweigend sozialisiert.

Die Hersteller nennen ihre Anlagen verschieden, Druckbelüftungsanlagen (DBA), Rauchdruckanlagen (RDA), Rauchverdrängungsanlage (RVA). Rauchwärmeableitung (RWA) nutzen die Physik der unterschiedlichen Luftströmungen ohne mechanische Unterstützung. Alle Einrichtungen sollten den Rauch und das Feuer fernhalten. Dies gelingt vertikal und horizontal sicher mit Druckanlagen nicht mit einfachen Ableitungen. Die Rauchfreihaltung des Fluchtraumes durch eine entsprechende Anlage kann zu gleichen Kosten, wie eine außen liegende Nottreppe mit Nottür realisiert werden, und ist zudem sicherer und Energie effizienter.

Nein, in Österreich und der Schweiz brennt das Feuer nicht nach anderen Regeln!

Erschreckend ist die Aussage: „Bausätze die dieser Norm entsprechen sind dem Markt und dem AK (Arbeitskreis) nicht bekannt.“ Dies mag für die derzeitigen Mitglieder des Arbeitskreises gelten. Dem Verfasser sind entsprechende Firmen in Österreich und Deutschland bekannt, die Drückbelüftungsanlage nach der DIN EN 12.101:6 konzipieren und fertigstellen.

Siehe auch: Evakuierungskonzept für Betreutes Wohnen

Die Obhutspflicht des Vermieters und Betreibers beinhaltet Schäden oder Gefahren, die durch Mängel in den Mieträumen entstehen können. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Überprüfung der Elektroinstallationen, der Heizungsanlagen, der Brandmeldeanlage und anderer sicherheitsrelevanter Komponenten. Der Nichteinbau einer Druckbelüftungsanlage darf nicht länger aus vorrangig rein wirtschaftlichen Interessen in Deutschland unterbleiben. Die Folgeschäden sind dem Betreiber, Vermieter zuzurechnen. Wenn schon die persönliche Habe ein Schutz genießt, ist es unverständlich, wenn das Leben nicht gar als haftungsverschärfende Nebenpflicht analog (§ 241 Abs. 2 BGB) geschützt werden muss. Das Abwälzen auf die gesetzliche Krankenkasse zu Lasten der Versicherten muss beendet werden.

Die Forderung:

Wer den Zimmerbrandmelder nicht auf den Schwesternruf leitet, keine Druckbelüftungsanlage einbaut, hat die Folgekosten von Feuerwehr und Krankenkassen zukünftig wegen mindestens grober Fahrlässigkeit zu tragen.

Auf die notwendigen Reaktionen sind wir gespannt, nehmen Diskussionen ernst und vertiefen die Problematik.

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Zur weiteren Information über Funktion mit weiteren Hinweisen:

Funktionale Sicherheit von Druckbelüftungsanlagen

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