Zu heiße Häuser stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Die Hitze kommt!
Wir berichteten bereits über das Sozialgerichtsurteil von Mainz im Mai-Newsletter.
Wegen extremer Hitze sind in den Jahren 2002 bis 2022 im Schnitt etwa 1.500 Menschen in Krankenhäusern behandelt worden. In 20 Fällen war Hitze zudem die direkte Todesursache, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Im Jahr 2022 kam es laut RKI einer Übersterblichkeit von etwa 4.500 Menschen. Für den Sommer 2023 wurden rund 3.200 und für den Sommer 2024 rund 3.000 hitzebedingte Sterbefälle für Deutschland vom RKI geschätzt. Den mit Abstand höchsten Anteilbilden Personen im Alter von 75 Jahren oder älter.
Pflegekasse muss Zuschuss zur Klimaanlage auch in der Häuslichkeit zahlen
Der Einbau der Klimaanlage erleichtert die häusliche Pflege für den Pflegebedürftigen und die Pflegeperson erheblich. Die Pflege in einem klimatisierten Raum wird als angenehmer empfunden und ist auch für die Pflegepersonen weniger anstrengend. Was für die 800.000 Bewohner in gewerblichen Einrichtung gilt, muss besonders für die 5,5 Millionen anerkannt Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit gelten.
Zu heiße Häuser und Wohnungen belasten den Kreislauf, Das Herz muss härter arbeitet, um die Körpertemperatur zu regulieren. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von Herzinfarkten, unregelmäßigen Herzschlägen und Herzinsuffizienz, insbesondere bei älteren Menschen, die möglicherweise an einer bestehenden Herzerkrankung leiden. In Teilen unseres Wohnungsbestands besteht bereits ein erhebliches Risiko der Überhitzung, ein Problem, das aufgrund der Klimakrise wahrscheinlich an Häufigkeit, Schwere und geografischer Reichweite zunehmen wird. Im kühleren Norden, in England erfüllen nur 45 % des britischen Wohnungsbestands die Kriterien gegen das Überhitzungsrisiko von Wohnbereichen und Schlafzimmern.
Ein Energieausweis ist ein Anhaltspunkt dafür, wie energieeffizient ein Haus ist. Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist das Anfertigen eines solchen Ausweises in Deutschland Pflicht. Ein Verstoß kann Bußgelder von bis zu 15.000 bedeuten. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide dienen dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu bewerten, unterscheiden sich jedoch in ihrer Grundlage und Aussagekraft.
Der Wermutstropfen: Für bestehende Mietverhältnisse besteht keine Pflicht, den Energieausweis nachträglich vorzulegen. Der Energieausweis ist ein indirekter Nachweis der Dämmung auch bei Hitze.
Wenn Sie die Notwendigkeit als An- oder Zugehöriger für eine Klimaanlage für Ihre pflegebedürftige Angehörigen sehen. Sprechen Sie die Notwendigkeit bei der nächsten Beratung an und stellen Sie gleichzeitig den notwendigen Antrag bevor Sie den Kauf tätigen. Spätestens bei der nächsten Pflegegraderhöhung ist der erneute Zuschuss von bis zu 4.000 € möglich.
Sich vorher zu informieren, schadet nicht.
Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) hat im Sommer eine Informationskampagne mit dem Claim „Gib Hitze keine Chance!“ gestartet und die Materialen an Ärzteschaft, Pflegeverbände, Kommunen, Selbstverwaltungspartner und weitere Akteure verteilt. Darüber hinaus wurde ein Infopaket „Hitzeschutz“ entwickelt und an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der rund 11.000 Kommunen in Deutschland verschickt. Fragen Sie nach dem Infopaket „Hitzeschutz„