„behaupten“ und „erwarten“
Angegebene Leistung: Es handelt sich um vom Träger angegebene Qualitätsbeschreibungen als Mindeststandards, die von der Landespflegekassen erwartet und vorausgesetzt werden aber nicht unabhängig im Vorfeld überprüft wurden und später nicht eingefordert auch nicht gerügt werden. Durch die fehlenden Angebote herrscht „Treu und Glauben“. Der Gesetzgeber reagiert auf behauptete, fehlende Erlöse, ohne Kontroll- und Regressmöglichkeiten einseitig zu Lasten der sozialversicherten Arbeitnehmer und Rentner und Pflegebedürftigen. Geschützt werden die gewerblichen Anbieter von Pflege und indirekt die öffentlichen Haushalte.
Diskutiert werden nur Finanzierungen der gewerblichen Träger.
Was tun, wenn stationäre Einrichtungen, ambulante Pflegedienste zu wenig Mitarbeiter haben, um alle Patienten ausreichend versorgen zu können? Auffällige Defizite werden Jahre später benannt, nicht aufgearbeitet. Zur Verschleierung wird mit zwei Jahre alten Werte argumentiert. Diese und andere Frage beschäftigen und belasten Betroffene und Angehörige im ganzen Land.
Pflegende Angehörige werden in keiner offiziellen Statistik erfasst.
Niemand Hört die Klagen der pflegenden Angehörigen, dagegen die Klagen der gewerblichen Anbieter über angebliche fehlende bedarfsdeckende Vergütungen. Laut einer Studie des Sozialverbands VdK ist jede fünfte Person, die einen Angehörigen pflegt, armutsgefährdet.
In den aktuellen „Boeckler Impulsen“ Ausgabe 11/2025 beginnt der Beitrag „In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine „große Pflegereform“ angekündigt. Dabei soll es um die künftigen Leistungen sowie deren Finanzierung gehen. „Bezüglich beider Aspekte“ ist die Diskussion dem Gesundheitsexperten Heinz Rothgang von der Universität Bremen zufolge jedoch „von Mythen überlagert“.
Wenn sich die Regierungskoalition bei der „große Pflegereform“ damit begnügt, die Erlöse der Einrichtungsträger von 42 Prozent des Aufkommens durch die sozialversicherten Arbeitnehmer zu sichern, wird sich die
- prozentuale Umlage weiter erhöhen,
- die Geldleistungen für die Pflegegrade 1 und 2 werden gestrichen.
Dies ist keine Reform, es ist eine einseitige Erlössicherung der Anbieter.
Eine Reform ist es, wenn die Versicherten im Pflegefall eine Unterstützung erhalten, unabhängig vom Ort der Pflege.
Im 12jährigen Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1994, wurde festgehalten, dass mindestens 30 Prozent in einer Einrichtung fachlich gepflegt werden müssen. Deshalb wurde die stationäre Pflege für private Investoren geöffnet. Zwischenzeitlich halten Privatinvestoren 50% des Pflegemarktes. Das Angebot der stationären Bettplätze stagniert seit dem Jahre 2016 bei rund 900.000. In der Häuslichkeit müssen bereits 5.000.000 überwiegend ohne fachliche Hilfe in allen Pflegegraden gepflegt werden. „Privat vor Staat“ im Gesundheitspolitischen Bereich hat sich durch Aufhebung der Marktregeln nicht positiv ausgewirkt und lässt den Schluss zu:
- Ein Pflegemarkt ist nicht gegeben.
- Die Landespflegekassen sind durch fehlende Einsicht in die Kosten gezwungen „Wunschentgelte“ zu vereinbaren.
- Die gesetzlichen Mitwirkungsregeln durch die Bewohnerbeiräte, § 85 Abs.3. S.2 SGB XI, zur Minimalkontrolle werden zum Vorteil der Träger nicht eingehalten.
- Leistung und Gegenleistung als Qualitätsversprechen sind nicht gegeben.
Die Forderung muss sein:
die Trennung von Leistungs- und Geldentgelten zu Gunsten reiner Geldentgelte je Pflegegrad aufzugeben. Dadurch entfallen die sogenannten „Leistungsvereinbarungen“ zwischen den Landespflegekassen und den Einrichtungsträgern. Die Einrichtungsträger müssen sich als Marktteilnehmer betriebswirtschaftlich gegenüber den Pflegebedürftigen als Vertragspartner verhalten und ihre Leistungen aufzeigen. Wird dieser klare Schritt nicht unternommen, sind die Befreiung für Konzerneinrichtungen aufzuheben, testierte Bilanzen je Einrichtungen zur Verhandlung vorzulegen.
Wie lange dulden Arbeitnehmer und Sozialrentner, dass sie einseitig zur finanziellen Stabilität der sozialen Pflegeversicherung beitragen und die Ausgaben nicht auf den Prüfstand gestellt werden. Ist es sozial, dass die 66 Mrd. der sozialen Pflegeversicherung im Jahre 2024 für
- 42 % für 900.000 in den stationären Einrichtungen,
- 48 % für 5.000.000 in der Häuslichkeit ausgegeben wurden.
Lassen wir die Millionen An- und Zugehörigen mit ihren Pflegebedürftige nicht länger im Regen stehen und weiter verarmen durch Leistungsstreichungen zu Gunsten der gewerblichen Anbieter. Wer Vorteile des „freien“ Marktes mit Gewinnzusage in Anspruch nimmt, darf sich nicht unter den Schirm der Sozialversicherung flüchten. Staatliche Unterstützung kann im Einzelfall ohne strenge Nachweispflichten nicht gewährt werden.

Die gewählten Gremienvertreter in Bund, Land und Kommunen müssen sich darauf einstellen, dass die Investoren einem Träger mit über 200 Einrichtungen in 200 Kommunen kurzfristig aus wirtschaftlichen Überlegungen das Kapital entziehen können. Wo bleiben dann die rund 20.000 pflegebedürftigen Bewohner, die überwiegend ohne An- und Zugehörigen sind.
Die Politik hat zu gestalten und nicht abzuwarten.
Siehe auch:
- Insolvenzen im Pflegebereich, Pflegekonzerne wachsen
- Finanzinvestoren im Gesundheitssektor und die Insolvenzen
- Pflegereformen „ohne jede Zeitverzögerung“
Es folgt: „Schlechte Moral“
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