Ausländische Betreuungskraft eine Alternative?

Wie kann die häusliche Betreuung sichergestellt werden?

Die Lage ist ernst: Unseriöse Vermittler nutzen die wachsende Notlage in der Pflege aus.

Von den rund 5,9 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland (Stand 2024) – mit steigender Tendenz – werden über 5 Millionen (etwa 85 %) zu Hause betreut. In manchen Regionen liegt der Anteil sogar bei 90 %. Doch ambulante Pflegedienste können nicht einmal die Hälfte der Betroffenen versorgen. Angehörige stehen dadurch massiv unter Druck.

Was tun, wenn ein Heimplatz fehlt und der ambulante Dienst keine Grundpflege mehr übernimmt?

Der „graue Pflegemarkt“: Was steckt dahinter?

HinweisWenn von einem „grauen Pflegemarkt“ die Rede ist, geht es häufig um die häusliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Personen, die oft nicht ausreichend qualifiziert sind. Meist handelt es sich um Frauen aus Osteuropa – etwa aus Polen, der Slowakei, Rumänien oder Bulgarien – die bei den Pflegebedürftigen wohnen und arbeiten.

Diese Betreuungskräfte kommen über verschiedene Vermittlungsmodelle nach Deutschland – nicht alle sind legal oder rechtlich einwandfrei. Viele arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, was bedeutet, dass sie nicht kranken- oder sozialversichert sind. Ein Unfall im Haushalt kann dann schwerwiegende Folgen haben – für beide Seiten.

Soziale Absicherung – wer ist verantwortlich?

Grundsätzlich gilt: Wer in Deutschland arbeitet, muss auch hier sozialversichert sein.

Eine Ausnahme gibt es bei der sogenannten EU-Entsendung. In diesem Fall müssen die Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland gezahlt werden. Das muss jedoch durch eine A1-Bescheinigung belegt werden – und zwar ab dem ersten Arbeitstag.

Fehlt diese Bescheinigung, drohen Konsequenzen:
Dann gilt der oder die Pflegebedürftige rechtlich als Arbeitgeber – mit allen Pflichten, etwa der Abführung von Sozialabgaben. Kommt man dem nicht nach, sind Nachzahlungen und Geldbußen fällig, es kann auch zu Strafverfahren führen.

Vorsicht vor unseriösen Vermittlern!

Nicht alle Vermittlungsagenturen arbeiten sauber. Einige versprechen, die A1-Bescheinigung „nachzureichen“ – was nicht zulässig ist. Liegt sie nicht vor, haften im Ernstfall die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen.

Wichtig zu wissen:
Deutsche Vermittlungsagenturen haften in der Regel nicht, da sie sich formal nur auf die Vermittlung beschränken. Sie sind also nicht Arbeitgeber und bleiben von Sanktionen oft unberührt.

Eine Vertiefung HIER

Siehe auch:   Betreuungskräfte in der Pflege aus dem Ausland

Herausforderungen des Älterwerdens (gemeinsam) meistern mit Vermittlungsbüros, oder?

Warum nicht neue Formen andenken?

Warum nicht an eine Wohngemeinschaften in Eigenregie denken?  Pflegekassen unterstützen die Form. Gerne denken wir mit Ihrer Hilfe weiter.

 

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