Pflege ist nicht gleich Pflege

Das alles und nichts sagenden Wort Pflege.

Die Tätigkeiten unterscheiden sich und variieren je nach Einsatzort (Krankenhaus, ambulante Dienste, stationäre Heime und Häuslichkeit).

Damit Pfleger keine Putzarbeiten machen müssen!

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Mitarbeiter in der Pflege erhalten seit dem 1.7.2025 bis zum 30.6.2026. Danach ( 1.7.2026)

  • Pflegehilfskräfte mindestens 16,10   (16,95) Euro brutto pro Stunde,
  • qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35   (18,26) Euro und
  • Pflegefachkräfte 20,50   (21,58) Euro.

In Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn . Der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1.1.2026 beträgt 13,90 € und steigt am 1.1.27 auf 14,60 €

Pflege im engeren Sinn ist eine Tätigkeit für ausgebildete examinierte Pflegekräfte zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Gesundheit. Eine medizinische Leistung der Wundversorgung, die bis zur Einführung der Pflegeversicherung überwiegend in Gesundheitseinrichtungen geleistet wurde und weiterhin wird.  Für die Grundpflegerischen Tätigkeiten bedarf es entsprechend angeleiteten und beaufsichtigten Hilfskräften.

Die Pflegeversicherung wurde zur Stabilisierung der stationären Pflegeeinrichtungsträger eingeführt. Aus den Für- und Vorsorgeeinrichtungen für „Alte“ (Altersversorgungsanstalten) wurden Einrichtungen für unterversorgte ältere Bürger, getragen von Wohlfahrtsverbänden. Bereits in den 1980iger Jahren mussten notwendige Heimbedürftigkeit bei Platzmangel bescheinigt werden, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege/Hilfe nicht mehr gewährleistet erschien. Die demographische Entwicklung zwang zum Handeln

12 Jahre wurde das Pflegeversicherungsgesetz (heutige SGB XI) unter Minister Norbert Blüm wissenschaftlich zum Vorteil der Einrichtungsträger ausdiskutiert. Was nutzen Qualitätsmaßstäbe, eine Pflegebuchführungsverordnung, eine Mitwirkungspflicht von gewählten Bewohnerbeiräten ohne Sanktionsmöglichkeiten.

Das Wort „Pflege“ wurde mit Bedacht gewählt, nur so konnte die Akzeptanz sichergestellt werden. Bürgern wurde nicht vermittelt, dass mit dem Ansinnen „Privat vor Staat“ und ambulant vor stationär die Sicherung der bestehenden und zukünftigen Einrichtungen gesichert werden sollten, sie hätten sich hinter die Fichte geführt gefühlt. Damit das doppelte Leistungsentgelt für die Einrichtung im Verhältnis zur Geldleistung nicht auffiel, wurde das Wort Teilleistungsversicherung eingeführt. Verheimlicht wird weierhin, dass 42% der Pflegekassenleistungen an die Einrichtungen für rund 800.000 Bewohner gezahlt werden und der Rest für die über 85% Pflegebedürftigen von 5.200.000 in der Häuslichkeit reichen müssen. Damit dies weiter erreicht werden kann, soll der Pflegegrad 1 entfallen.

Die Überalterung ist kein Deutsches Problem. Zeitgleich führten die Österreicher ein Pflegegesetz mit 3 Pflegestufen ein. Berechtigte ist der anerkannt „pflegebedürftige“ Versicherungsnehmer, er erhält je nach Pflegestufe die entsprechende Geldleistung. Die abgekürzte Zahlung oder gar doppelte „Sachleistung“ der Pflegeversicherung an die Einrichtung entfällt.

Ein Blick zum Nachbarn Schweiz hilft: Hilflosenentschädigung erhalten Menschen, wenn sie aufgrund ihrer gesund­heitlichen Beeinträchtigung in den alltäglichen Lebens­verrichtungen auf regelmäßige und erhebliche Hilfe von anderen Menschen angewiesen sind, oder wenn sie Hilfe brauchen oder eine persönliche Über­wachung not­wendig ist. Es wird unterschieden zwischen einer schweren, mittel­schweren oder leichten Hilf­losigkeit. Unter bestimmten Voraus­setzungen sind zur Hilflosen­entschädigung auch Assistenz­beiträge möglich.

Die Hilflosenentschädigung wird bei Erwachsenen als Monatspauschale ausgerichtet.

Grad der Hilflosigkeit

 

Im Heim

 

Zu Hause

 

 

leicht

 

CHF 126.00

= 135,00 €

 

CHF 504.00  = 539,00 €

 

 

mittel

 

CHF 315.00

 

CHF 1’260.00

 

 

schwer

 

CHF 504.00

= 539,00 €

 

CHF 2’016.00

= 2.156 €

 

 

Jeder zehnte pflegende Angehörige gibt seine Arbeit auf. Überwiegend sind es finanzielle Gründe, sprich, die hohen Kosten der gewerblichen Pflegeanbieter, die Angehörige dazu bringen, ihre Arbeit aufzugeben.

Der Leser möge für sich entscheiden welches System die Würde im Alter am ehesten Erreichen lässt.

Sorge oder Fürsorge in der Häuslichkeit ist vielschichtig und anspruchsvoll.

Es folgt am 12. Dez. Fehlender Wettbewerb in der Pflege

 

Ein Stern mit Schweif über dem erleuchteten Eingang
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Neues Jahr 2026

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