Risiken im Alltag bestehen. Die Betreuung muss persönliche Zuwendung bleiben. Technische Innovation zur Unterstützung nutzen.
Eine große Bandbreite ist möglich. Notstände in der Häuslichkeit müssen nicht sein. KI muss dienen.
Die Angst vor Sturz, Orientierungslosigkeit in der Nacht oder im Ernstfall keinen Notruf absetzen zu können, kann minimiert werden. Neben den vorgeschriebenen Brandmeldern in Haushalten und den Herdabschaltungen können Bewegungs- und Türsensoren, bettseitige Drucksensoren oder sprachaktivierte Notrufsysteme zum Einsatz kommen. Zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gehören auch digitale Technologien. Bei jeder Pflegegraderhöhung gibt es die Möglichkeit für einen Zuschuss bis 4.180 €.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Ein zentraler Treiber sind Gesundheits-Apps, die häufiger von Ärzten zur Unterstützung der Behandlung verschrieben werden. Gefördert wird das Ziel der möglichst barrierefreien und selbstständigen sowie sicheren aktiven Mobilität in der häuslichen Versorgung gemäß §§ 40 ff SGB XI.
Mögliche Wege der Versorgung.
Die Sensoren schlagen Alarm, wenn ein Senior nachts ungewöhnlich lange nicht ins Bett zurückkehrt, sich tagsüber kaum bewegt oder plötzlich stürzt. Für die Angehörigen und Betreuungskräfte in der häuslichen Gemeinschaft bedeutet das Entlastung: Sie müssen nicht permanent kontrollieren, ob alles in Ordnung ist, sondern können sich auf die persönliche Zuwendung konzentrieren und werden nur im Notfall aktiv. Gleichzeitig erhalten Angehörige zusätzliche Sicherheit, wenn sie weiter entfernt wohnen und sich auf ein Zusammenspiel von persönlicher Betreuung und verlässlicher Sicherheitstechnik verlassen wollen. Entscheidend ist, dass Sensorik und Smart Home nicht als Überwachung wahrgenommen werden. Jede technische Lösung muss zur Persönlichkeit und zum Wohnumfeld der Senioren passen. Es geht nicht darum gehen, jeden Schritt zu kontrollieren, sondern um diskrete Frühwarnsysteme, die im Hintergrund arbeiten und nur dann sichtbar werden, wenn es wirklich nötig ist.
Datenschutzrechtliche Fragen dürfen nicht vernachlässigt werden. Bilder aus Kameras oder lückenlose Bewegungsprofile haben in häuslicher Gemeinschaft nichts verloren.
Arzttermine telefonisch zu buchen ist schwierig geworden, oft braucht es mehrere Anläufe, bis man jemanden erreicht; im Arbeitsalltag ist kaum Zeit. Online-Buchungen werden notwendig oder als Ausweg wird der Rettungswagen gerufen.
- Wer nutzt schon die Nummer 116117 – oder hat vorher die TK–Doc App zur medizinischen Beratung für allgemeine Informationen zu Ihren medizinischen Fragen genutzt.
- Terminplattformen spezialisierter Auftragsanbieter wie zum Beispiel Doctolib, Jameda oder Clickdoc werden genannt. Wer kennt die Unterschiede, die Vor- und Nachteile, siehe dazu Urteil LG Berlin.
- Welcher Hausarzt hat sich mit den Gesundheitsapps auseinandergesetzt oder gar verschrieben.
- Noch weniger bekannt sind digitale Pflegeanwendungen oder der digitale Marktplatz für ambulante Pflege. Fragen über Fragen
Digitale Gesundheitsversorgung/Pflegeanwendung
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps, die speziell für den medizinischen Bereich entwickelt wurden. Sie werden von den Krankenkassen erstattet, so sie verschrieben wurden. Ihre zentrale Aufgabe ist die Unterstützung bei Behandlungen. Sie sollen den Genesungsprozess beschleunigen und nebenbei das Gesundheitswesen entlasten. Anwendungsbeispiele sind:
- Depressionen
- Schlafstörungen
- Suchterkrankungen
- Erschöpfungssymptome
- Angststörungen
Digitale Pflegeanwendung (DiPA) sind Apps, die für den medizinischen Bereich entwickelt wurde und bei der Behandlung und Pflege unterstützen soll. Als Anwender kommen alle Akteure im Pflegesektor infrage – :
- Pflegebedürftige
- pflegende Angehörige
- Pflegekräfte
- Hausärzte
- Apotheker
Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) hat der Bundestag 2021 einen umfangreichen Gesetzestext beschlossen. Für den Pflegebereich nach SGB XI wurden im Dez. 2025 neue §§ eingeführt.
- 40a Digitale Pflegeanwendungen
- 40b Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen, monatl. 40 € + 30 € aus § 39a – wenn Antrag bewilligt-.
- 78a Verträge über digitale Pflegeanwendungen und Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen, Verordnungsermächtigung
Digitale Anwendungen können Pflegebedürftige zum Beispiel bei diversen Übungen unterstützen. So erweisen sich personalisierte Gedächtnisspiele für Demenzkranke als hilfreich. Andere Pflege-Apps übernehmen eine Kontrollfunktion. Sie dokumentieren unter anderem die Einnahme von Medikamenten. Pflegende Angehörige und Pflegekräfte vermeiden mit diesem Hilfsmittel eine doppelte oder ausbleibende Einnahme. Zudem kann eine DiPA die Kommunikation zwischen pflegenden Angehörigen und Pflegediensten, Ärzten und Apothekern erleichtern. Die Industrie hat den Markt in der Häuslichkeit noch nicht wahrgenommen.
Datenschutz im digitalen Gesundheitswesen
Mit der zunehmenden Digitalisierung im Gesundheitswesen steigt auch die Bedeutung von Datenschutz und IT-Sicherheit. Gesundheitsdaten zählen gemäß Art. 9 DSGVO zu den besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Es darf nicht vergessen werden, die Verarbeitung dieser sensiblen Daten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:
- mit der Einwilligung des Patienten (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO),
- mit seiner mutmaßlichen Einwilligung (lit. c),
- zur Abwehr von Gefahren auf seine körperliche Unversehrtheit (lit. f) oder
- zur medizinischen Behandlung und Diagnostik (lit. h).
Der Mensch muss Mittelpunkt bleiben
Wer schonmal nach einem ambulanten Pflegedienst, oder Hilfe rund um die Pflege gesucht hat, der weiß, wie mühsam es ist. Wohlfahrtsverbände erhalten die Möglichkeit Quartiersbüros und die Manager einzustellen, doch diese bedienen überwiegend ihre eigene Organisation.
Die Zukunft in der häuslichen Betreuung wird von technischen Innovationen geprägt sein. Das Herzstück muss die persönliche Zuwendung bleiben. Es bildet sich bereits heute ein Markt der Live-in-Betreuung, die bei Bedarf, nach Auslösung der Sensorik, gestartet wird. In der Kommune besteht die Pflicht einen Wildwuchs zu verhindern und rechtzeitig die notwendigen Weichen zu stellen. Damit das Eingangsbild nicht Realität wird. Einen neuen und menschlichen Ansatz verfolgt Quartierpflege: Fürsorge, Hauswirtschaft und Pflege durch die vertraute Nachbarschaft. Angestellt, über Minijobs oder Zuverdienste, unterstützen sie die Pflegekräfte bei den Alltagsaufgaben. So entsteht eine arbeitsteilige, wohnortnahe Versorgung, die soziale Nähe mit professionellen Standards verbindet.
Aus unsere Sicht muss angestrebt werden: Eine kommunale pflegerische Grundversorgung. Fürsorge, Hauswirtschaft und Pflege durch die vertraute Nachbarschaft, und zwar als kommunaler ambulanter Pflegedienst durch Anstellung von Angehörigen und Nachbar*innen. Nur wenn kreisfreie Städte und Landkreise zukünftig den Aufbau von Sorgegemeinschaften, die Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum und die effiziente Koordination mit etablierten Diensten übernehmen kann die notwendige häusliche Betreuung der Pflegebedürftigen übernommen werden. Ein Ansatz ist das Modellvorhaben des Landes NRW.
Die spannende Frage
Mit diesem Beitrag wollen wir auf die neusten gesetzlichen Möglichkeiten ab Jan. 2026 hinweisen. Zugestanden, die Pflegekassenmitarbeiter müssen sich selbst einarbeiten und erhalten Vorgaben. Werden die aufgezeigten Sensoren wie im Gesetz versprochen von der Pflegekasse in der Häuslichkeit zur Pflegeunterstützung, wie in der stationären Pflege von der Pflegekasse übernommen? Die ersten Erfahrungen sollten geteilt werden. Wurden Widersprüche bei Ablehung gefolgt? Die Erfahrungen sind für andere nützlich.Bitte nutzen Sie den Kommentarbereich!
Es folgt der Beitrag:
Digitaler Marktplatz für ambulante Pflege
******************
