Digitalisierung mehr als ein Schlagwort.
Aufklärung und Transparenz bringt Akzeptanz!
Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021, 17 Jahre nach dem ersten Anlauf im Jahre 2005, den Gesetzentwurf zur „Digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (DVPMG) beschlossen. Künftig sollen digitale Pflegeanwendungen erstattungsfähig von den Pflegebedürftigen genutzt werden können, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern.
Die elektronische Patientenakte soll gepuscht werden. Die Zukunftsmusik der digitalen Welt. Im Sommer soll der digitale EU-Impfausweis auf Druck der Reisebranche kommen. National wird mit der heißen Nadel gestrickt. Es sei an die Corona-App erinnert. Durch Frau von der Leyen am 17.3.21 im Brüssel vorgestellt. Die Hoteliers, Restaurantbetreiber und andere freut es. Kommt die App LUCA oder soll ein Konzern verdienen? Wer sich die Freiheit etwas kosten lassen will, muss mitmachen. Mit Speck fängt man Mäuse.
Die elektronische Patientenakte ist damit nicht zu vergleichen; sie enthält brisante Daten.
Was sagen die Gesundheits-Dienstleister (Ärzte, Apotheker etc.) vor Ort
Die Regelungen im Überblick:
Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege
• Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung verfügbar, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus) oder die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften zu verbessern. Einen guten Überblick finden Sie in „Datenbank Digitale Geräte“
• Die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen benötigt die Aufnahme in das Verzeichnis beim BfArM – Eine Ankündigung -.
• Auch die Pflegeberatung soll um digitale Elemente erweitert werden.
Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt
• Versicherte sollen (vorerst) freiwillig die Daten aus DiGAs komfortabel in ihre elektronische Patientenakte einstellen.
• Datenschutz und Informationssicherheit durch ein verpflichtendes Zertifikat für die Informationssicherheit
Telemedizin wird ausgebaut und attraktiver
• Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten.
• Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich durch Fernbehandlung.
• Telemedizinische Leistungen auch für Heilmittelerbringer und Hebammen möglich.
Die Telematikinfrastruktur – Wahlkampf –
• Doch bis es soweit ist, muss die gematik sicherer, wirtschaftlicher und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden.
• Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde sicher zu authentifizieren.
• Die künftig auch bei Leistungserbringern kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte dient in Zukunft als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher.
• Die Notfalldaten werden zusammen mit Hinweisen der Versicherten auf den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt.
• Der elektronische Medikationsplan wird innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Genau wie bei der elektronischen Patientenakte können Versicherte künftig über ihre persönliche digitale Benutzeroberfläche auch auf diese digitalen Anwendungen selbstständig zugreifen.
• Abgabe, Änderung und Widerruf der Organspendenerklärungen sollen künftig auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen getätigt werden, selbst dann, wenn die Versicherten keine elektronische Patientenakte nutzen.
• Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit bis spätestens Mitte 2023, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.
E-Rezept und elektronische Patientenakte werden weiterentwickelt
• Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt.
• Um hierbei eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (z.B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten werden ihnen, genau wie den Ärzten, erstattet. Die Krankenkassenbeiträge der gesetzlich Versicherten steigen weiter.
• Als Bonbon erhalten die Versicherten die Möglichkeit, Rezept- und Medikamenteninformationen in ihre elektronischen Patientenakte einzustellen.
• Versicherte sollen künftig Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können. Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte einzulösen.
Wer bezahlt die NOT-APOTHEKEN, den Aufwand?
Digitale Vernetzung wird ganzheitlich gefördert
• Bei der gematik werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Interoperabilitätsverzeichnis zu einer Wissensplattform weiterentwickelt und eine neue Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen eingerichtet wird; diese soll die Bedarfe für die Standardisierung identifizieren und Empfehlungen für die Nutzung von Standards, Profilen und Leitfäden entwickeln und fortschreiben. Die Einzelheiten regelt das BMG im Rahmen einer Rechtsverordnung.
Digitale Gesundheitskompetenz durch Zentraldaten
• Das Nationale Gesundheitsportal soll weiter ausgebaut werden, zur Informationen der vertragsärztlichen Versorgung. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen führen die Daten zusammenzuführen und sind verantwortlich. Zur Akzeptanz sollen
• Versicherte künftig auch über die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept Informationen direkt auf dem Portal abrufen können.
Die Dienstleister vor ORT. Ärzte, Zahnärzte, psychologische Psychotherapeuten und Apotheken entscheiden mit. Eine wesentliche Roller bei Akzeptanz der Digitalisierung spielt die Frage des Nutzens.
Der Bürger zahlt mit seinen Daten, Beiträgen und Vertrauen
Aufklärung tut not, es gibt sogar eine „Bundeszentrale für Digitale Aufklärung“ mit einer Staatssekretärin, damit aus der Ankündigungen, wird und werden, eine akzeptierte Umsetzung werden kann.
„Digital“ der Ausblick und das Versprechen für eine goldene Industriepolitik mit der Gesundheit Geld zu verdienen. Die Akzeptanz der ePatientenakte etc. wird gegeben sein, wenn das Gespräch des Arztes und nicht die Technik honoriert wird.
Wer hat schon die erforderliche Digitale Kompetenz. Die Zivilgesellschaft muss in die Umsetzung in den Entscheidungsgremien mit einbezogen werden. Es helfen keine Fachgremien im Bundestag und die Fraktionen stimmen ohne eigenes Wissen zu. Die Bürger, die Senioren müssen aufgeklärt und begleitet werden.
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