Die umkehrbare Hypothek am Lebensende

Statt Verkauf auf Rentbasis, Kredit mit dem Versprechen: Erst wenn der Kunde verstirbt, bekommt der Anbieter das geliehene Geld zurück.

Die Werbung verspricht auch Kredite ab 65″, „Top-Zinsen im Alter erhalten“, „Kredite für Rentner zu Top-Konditionen“: Wer im Internet oder in den Schaufenstern von Banken und anderen Finanzdienstleistern nach Krediten für Ältere sucht, scheint mit Angeboten überschüttet zu werden. Die Verlockung zeigt: wenn Rentner ein Darlehen wollen, müssen sie oft mit unwilligen oder wenig kompetenten Beratern sowie mit hinderlichen Gesetzen umgehen. Der Verbraucherschutz wird als Kostentreiber benutzt. Oft handelt es sich schlicht um Abzocke, die darauf abzielt, die andernorts Abgewiesenen mit einzufangen und dafür horrende Zinsen zu kassieren und sich gleichzeitig eine Immobilie sichern.

Was den Rentnern mit Finanzbedarf das Leben schwer macht, sind Vorgaben wie die Wohnimmobilienkreditrichtlinie oder die Kreditwürdigkeitsprüfung, nach der Banken Kredite grundsätzlich nur noch vergeben dürfen, wenn kein erheblicher Zweifel an der notwendigen Rückzahlung der Darlehensnehmer bestehen. Kredite werden übermäßig zu Gunsten des Kreditgebers gesichert.

Immobilien als Sicherheit

Auch abbezahlte Immobilien können als Sicherheiten genutzt werden. In anderen europäischen Ländern oder in den USA, sind lebenslange Hypotheken gebräuchlich, sogenannte Lifetime Mortgages, Verpfändung zur Lebenszeit. Diese Möglichkeit, einen Kredit zu gewähren, die auch als Immobilienverzehrkredit bezeichnet wird, und gerade für Rentner eine gute Alternative darstellt, sind vom Gesetzgeber ausdrücklich von den Anforderungen der Kreditwürdigkeitsprüfung ausgenommen. Auf dem Markt fehlen bisher die passenden Produkte.

Nur gezielte Nachfragen werden dies ändern.

Für Immobilienbesitzer gibt es verschiedene andere Möglichkeiten, Renten- oder Einmalzahlungen aus der Immobilie zu erhalten. Der Nachteil ist, dass die Immobilie jedoch zumindest teilweise verkauft werden muss, der Darlehens- oder Kreditgeber sichert sich einseitig ab. Dies kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes und des Eigentumsschutzes sein.

Das gesuchte Modell muss sich gleichermaßen für Käufer und Vermittler rechnen.

Wenn keine Ersparnisse da sind oder die Rente zu klein ist, muss es Möglichkeiten geben, an Geld zu kommen, ohne das Eigenheim verkaufen zu müssen. Die Banken sind auf die Vermittlung von Darlehen, gerade in der sie negative Zinsen beim Parken der Gelder zahlen, angewiesen.

Immer mehr Immobilienbesitzer in Deutschland stehen vor dem gleichen Problem: Auf dem Papier sind sie wohlhabend, aber tatsächlich reicht das Geld nicht für die Reparatur des Dachs, ein neues Auto oder eine schöne Reise. Hier bietet die Lebenszeitlösung an, bei der das Eigenheim – anders als bei den klassischen Verrentungsmodellen – nicht verkauft werden muss. Der Kunde bleibt Eigentümer, behält alle Rechte und kann die Immobilie sogar vererben.

Solange die lebenslange Hypothek läuft, dient die Immobilie der Kredit gebenden Bank als Sicherheit, sie erhält für das ausgereichte Darlehen aber weder laufende Zins- noch Tilgungszahlungen. Erst wenn der Kunde verstirbt, bekommt der Anbieter das geliehene Geld zurück. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Die Hinterbliebenen übernehmen den Kredit und zahlen die Bank aus. Oder die Immobilie wird verkauft, die Bank behält ihren Anteil ein und erstattet den Hinterbliebenen den Rest.

Wer sich gut vorbereitet, kommt ans Ziel.

Gespräch gut vorbereiten

Stellen Sie vorab zusammen, welche zusätzlichen Sicherheiten Sie bieten können, und checken Sie die eigene Bonität bei der Schufa (Auskunft kann einmal jährlich kostenlos angefordert werden). Haben Sie alle Alternativen mit Vertrauen vorher diskutiert. Besteht eventuell die Möglichkeit das Eigentum zu vermieten, zu verpachten und sich altersgerecht preiswerter einzumieten. Zur Vorbereitung kann auch die Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Gutachterausschuss im Kreis, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte sein. Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Kaufpreis, Bodenwert) werden grundsätzlich jedem zur Nutzung zugänglich gemacht,

Förderungen nutzen

Informieren Sie sich vorab, welche Fördermaßnahmen es für Ihr Vorhaben gibt, und machen Sie den Bankberater darauf aufmerksam. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Bank Sie von sich aus auf Förderungen hinweist. Förderungsschädlich sind vorher geschlossene Verträge.

Hartnäckig bleiben

Bestehen Sie auf kompetente Gesprächspartner. Gehen Sie nicht allein in das Gespräch. Protokollieren Sie den Gesprächsverlauf für weitere Verhandlungen. Lassen Sie sich Ihr Protokoll gegenzeichnen. Nur was Sie schriftlich haben, gilt und können Sie sicher beweisen.

Mehrere Kreditangebote einholen

Auch wenn sich bereits die erste Bank verhandlungsbereit zeigen sollte: Vergleichen Sie die Tilgungspläne! Lassen Sie sich nicht durch neue Worte blenden oder haben Sie schon mal von einer „Umkehrhypothek“ gehört. Wie schnell ist das Häuschen, die Eigentumswohnung weg. Alternativen gibt es immer. Denken Sie an Modernisierungskredite, Kredite bei anerkannter Pflegebedürftigkeit.

Mit diesem Beitrag wollen wir zur Diskussion anregen, Wege aufzeigen.

Bei  Verkauf auf Rentbasis ist ein Notarvertrag zwingend, damit auch eine gewisse Aufklärung gegeben. Wird der Kredit grundbuchrechtlich gesichert, wird oft der Notar des Geldinstitutes bemüht. In beiden Fällen sollten die Inflation und die steigenden Immobilienpreise mitbedacht werden. Warum nicht mit nahen Angehörigen sich beraten und Hilfe suchen.

Ihre Meinung zählt, welche Fragen haben Sie?  Sollen wir einen Beitrag „Vor- und Nachteile bei Verkauf auf Rentenbasis“ vorbereiten?


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