Pflegeeinrichtungen als Goldesel

Der Fachkräftemangel in der Pflege die Chance für die Investoren

DIE NACHFRAGE NACH MODERNEN UND INDIVIDUELLEN LÖSUNGEN FÜR DAS WOHNEN IM ALTER STEIGT AUFGRUND DES DEMOGRAFISCHEN WANDELS UND DER VERÄNDERTEN BEDÜRFNISSE DER SENIOREN DYNAMISCH. GLEICHZEITIG IST DER MARKT FÜR SERVICE-WOHNEN IN DEUTSCHLAND VON EINEM CHRONISCHEN PRODUKTMANGEL GEPRÄGT, so die Werbung

Pflegeversicherung ein Flop oder so gewollt? Verdeckte Public-Privat- Partner Ship (PPP), auch öffentlich private Partnerschaft genannt, zur Entlastung der Kommunen mit Hilfe der Pflegeversicherten durch die Hintertür auf Kosten der Pflegekräfte! Der andere „Trick“ Private Equity = Beteiligungskapital in Heime investieren und aussaugen oder „Profite mit der Pflege„.

Nach der Theorie, übernehmen Betreiber die effiziente Leistung und die Pflegekassen sorgen für die Einhaltung der gemeinnützigen Ziele. Die Mehrheit der stationären Einrichtungen werden zwischenzeitlich privat betrieben. Eine mögliche Gemeinwohlkontrolle nach der Pflegebuchführungsverordnung ist nicht erkennbar.

Wenn Bundestagsabgeordnete ihr Mandat und das Pflegeversicherungsgesetz Ernst nehmen, müssen sie über die Entwicklung enttäuscht sein. Derzeit werden jährlich 51 Milliarden Euro in die sozialen Pflegeversicherung durch rd. 73,47 Mio. Arbeitnehmer eingezahlt. In 25 Jahren halbierten sich die Pflegeplätze. Gab es 1995 für 40% der Pflegebedürftigen einen Heimplatz, sind es 2020 noch 17% für die insgesamt 4.322.772 anerkannt sozialversicherten Pflegebedürftigen, von den An- und Zugehörigen der über 3.478.535 zu Hause Gepflegten ganz zu schweigen. Darin sind nicht enthalten die abgelehnten Pflegeanträge oder die nicht gestellten Anträge der Familien. Zur eigenen Beruhigung argumentieren die Verantwortlichen mit veralteten, unvollständigen (Pflegegrad 1 fehlt) Zahlen der Statistik Ämter. Zeigt sich hier ein Interesse oder nur ein Desinteresse. Am 31.12.2019 waren bundesweit 779.651 Bettplätze belegt und am 31.12.2020 waren es 758.000 Bettplätze.  Die Zahlen zeigen die Dramatik  in den Familien auf, gesehen werden überwiegend die Betroffenen in den Pflegeeinrichtungen.  

Den verantwortlichen Pflegekassen gelingt nach dem Gesetz nur die Einhaltung der Beitragsstabilität nach Paragraph  70 SGB XI, dass sich die Einnahmen mit den Ausgaben die Waage halten, nicht aber die Sicherstellung einer qualifizierten Pflege nach Paragraphen 112f SGB XI. Dies hat mehrere Ursachen:

  • Die gesetzliche Monopolverwaltung und -Vergabe durch die öffentlich rechtlichen Anstalten Pflegekassen auf Länderebene, ist zu einer erpresserischen Zwangsabgabe an Kapitalgeber geworden.
  • Pflegekassen schließen Vereinbarungen mit den Betreibern auf Treu und Glauben, zu Lasten der Pflegebedürftigen. Diese haben, wenn überhaupt, eine geringe Möglichkeit schlechte Leistungen zu bemängeln oder gar das Entgelt zu kürzen.
  • Pflegekassen prüfen das Vorliegen der Unterschrift der gewählten oder gar bestimmten Bewohnervertretung vor Unterzeichnung der neuen Entgeltvereinbarung (85 Abs.3 SGB XI), nicht jedoch deren Rechtmäßigkeit.
  • Nicht zu vergessen: für die qualifizierte Pflege wird ein Personalschlüssel vereinbart. Die Ausbildung oder der Einsatz durch die Betreiber wird nicht eingefordert oder geprüft. Leistungsminderungen für die Bewohner und Überlastungen des Personals haben keine Konsequenzen.

Die notwendige gesetzliche Zustimmung zur abgeschlossen Erhöhungsvereinbarung durch jeden Bewohner oder Bevollmächtigten nach Paragraph 9 WBVG ist ein Formerfordernis mit maximal aufschiebender Wirkung bei Fristversäumnis der Einrichtung. Mangels alternativer Einrichtung entfällt die freie Entscheidung des Einzelnen.

Wer hat welche Verantwortung?

Die Pflegekassen kamen und kommen den gesetzlichen Vorgaben, der Sicherstellung nach Paragraph 69 SGB XI, nicht nach.

Die Betreiber von Pflegeeinrichtungen bieten Pflege- und Hotelleistungen an. Wer fachliche Pflege anbietet, hat für das notwendige ausgebildete Personal zu sorgen und einzustehen. Ist das notwendige Fachpersonal nicht gegeben, kann nicht mehr von einer stationären Pflegeeinrichtung ausgegangen werden, der Betreiber haftet vertraglich ohne wenn und aber. Hier ist das Einschreiten der Pflegekassen nach Paragraph 69 SGB XI erforderlich. Ein Abwarten auf das ordnungsbehördliche Einschreiten ist eine bewusste Pflichtverletzung, ein Zulassen von Betrug. Die Absicht ist schon angelegt in den mehrseitigen Verträge, sie sind selten so konkret, dass der Bewohner Minderungsrechte durchsetzen kann.

Dazu kommt, in Deutschland steht die Duale Ausbildung in der Verantwortung der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand, nicht aber in der Verantwortung der Arbeitnehmer und/oder Leistungsabnehmer. Pflegekassen vereinbaren mit den Trägern, dass die schulische Ausbildung von den Pflegebedürftigen durch eine Umlage finanziert werden. Es ist eine gesellschaftliche Gesamtverantwortung die Pflege in einer älterwerdenden, alleinstehenden Gesellschaft, rechtzeitig offen zu diskutieren und verlässlich zu organisieren. Die Statistiken sind vorhanden.

Das Pflegeversicherungsgesetz ist anzupassen.

  • Die Unterscheidung zwischen Geld- und Sachleistung wird aufgehoben. Nur der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Geldleistungen. Er allein ist Vertragspartner.
  • Die Sicherstellung notwendiger stationärer Einrichtungen obliegt dem Land. Die Förderung der Refinanzierung der Investition ist bundeseinheitlich mit Begrenzung der Obergrenzen, analog Bayern, zu regeln.
  • Entgeltvereinbarung werden durch die zuständige Sozialbehörde vereinbart.
  • Qualitätsvereinbarungen und Prüfungen werden durch dem Medizinischen Dienst übertragen.

Mit dem Beitrag wollen wir die bestehenden Defizite und die Fachlichkeit und Verantwortung aufzeigen. Uns ist die Schwierigkeit der Materie bewusst. Wir hoffen eine vertiefenden Diskussion angestoßen zu haben.

Erinnern wir uns: „Alle Menschen in Deutschland sollen gut versorgt und gepflegt werden“, so das Versprechen der möglichen neuen Regierung aus SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag. Nur durch eine breite Debatte wird die Regierungskoalition handeln und nicht vertagen.

Zur vertiefenden Diskussion laden wir Sie zu dem Seminar: „Sorglos und unbeschwert im Alter“ am  18. bis 20. Juli 2022 in Königswinter ein.  Gleichzeitig verweisen wir auf bereits erschienen Beiträge wie: „Geld ist genug im System“ vom 19.11.21 und andere.

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Wir wünschen unseren Lesern ein frohes Weihnachtsfest und bleiben Sie gesund.

Waren die Informationen hilfreich, sagen Sie es weiter. Kritik und Anregungen erbitten wir direkt an uns. Welche Themen, Hinweise für Senioren, Veranstaltungen etc. sollen wir aufnehmen?

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