Gewinne auf Kosten der Pflegebedürftigen
Immer mehr Unternehmen veröffentlichen neben ihren finanziellen Berichten auch Nachhaltigkeitsinformationen, die über ökologische und soziale Aspekte ihrer Tätigkeit wie auch Korruptionsprävention Auskunft geben. Bei den Pflegeeinrichtungen der Kommunen, Privateinrichtungen und bei den Wohlfahrtsverbänden angeschlossenen Betreibern Fehlanzeige. Ein freier Markt existiert nicht. Die Investoren haben gesicherte Erlöse.
Die Nachfrage, die Erlöse sind gesichert
Mit der Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes wurde eine verbindliche Pflegebuchführungsverordnung verabschiedet, die auch ständig angepasst wird. Wer meint diese Verordnung hat eine öffentliche Aussage, wird enttäuscht. Veröffentlicht werden vereinzelt Bilanzen. Damit keine Transparenz hergestellt werden kann, werden konsolidierte Konzernbilanzen dem zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Für die Gestaltung der Berichte werden Standards benutzt, die vorschlagen, worüber und wie zu berichten ist. Am stärksten verbreitet sind die Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Die GRI-Standards fordern einerseits „allgemeine Angaben“ zum Unternehmen und zum Bericht, andererseits „themenspezifische Angaben“ zur Nachhaltigkeit der Unternehmenstätigkeit. Nach den derzeitig gültigen Regeln haben die Berichterstatter zwei Optionen: „umfassend“ „oder „Kern“. Von den allgemeinen Angaben müssen bei Wahl der Option umfassend alle, bei der Option Kern nur ein Teil beantwortet werden. Für die themenspezifischen Angaben wählt das berichtende Unternehmen aus dem Angebot der GRI-Standards die Themen aus, die bei seiner Tätigkeit „wesentlich“ sind, da sie signifikante wirtschaftliche, ökologische und soziale Auswirkungen des Unternehmens behandeln. Unter der Option umfassend muss über alle Angaben, die in den gewählten themenspezifischen Standards enthalten sind, berichtet werden, bei der Option Kern nur über mindestens eine Angabe pro gewähltem Standard. Diese „Kern“ Option ziehen Investoren und Betreiber im Gesundheitswesen.
Neue Regeln ab 2023
In Zukunft muss über alle allgemeinen Angaben berichtet werden. Doch was sind die notwendigen allgemeinen Angaben?
Eine weitere wichtige Veränderung ist die Einführung von Branchenstandards. Dies sind Listen von Themen und Angaben, die für die Unternehmen der jeweiligen Branchen typischerweise wesentlich sind. Bisher ist erst ein Branchenstandard − für Öl und Gas – verabschiedet. Insgesamt sollen in den nächsten Jahren 40 Branchenstandards eingeführt werden. Ab der jeweiligen Einführung sind die Unternehmen der Branche verpflichtet, bei der Auswahl ihrer Berichtsinhalte diese Liste zugrunde zu legen. Sehen sie dabei ein vorgeschlagenes Thema oder eine Angabe als nicht wesentlich an und berichten darüber nicht, so müssen sie dies begründen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind nicht im Fokus der Wirtschaftsprüfer. Politiker und Pflegeverbände sind gefordert.
Im Gesundheitswesen sind Nachhaltigkeitsberichte gefordert
Die GRI-Standards für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten (GRI-Standards) wurden entwickelt, um Organisationen Leitlinien für die Erstellung von Berichten zu ihren ökonomischen, ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen an die Hand zu geben. Bisher wurde allein erwartet, dass im Bericht sowohl vorteilhafte als auch nachteilige Ergebnisse sowie je nach Wesentlichkeit Informationen enthalten sind, die einen Einfluss auf die Entscheidungen des Investors ausüben können. Die berichtende Organisation muss Informationen auf eine für die Stakeholder verständliche und zugängliche Art und Weise zur Verfügung stellen. Die gesellschaftlichen Auswirkungen oder entscheidungsrelevante Punkte für den Kunden, den Mitarbeiter werden nicht gesehen und bisher nicht gefordert.
Stakeholder könnten durchaus ein Interesse an der Organisation haben (z. B. Angestellte und Anteilseigner) oder anderweitig mit ihr verbunden sein (u. a. Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, Lieferanten schutzbedürftige Gruppen, lokale Gemeinschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGO) und andere zivilgesellschaftliche Organisationen) haben. Die Kommunen, als Sozialhilfeträger und die Landes- und Bundespolitiker sind Stakeholder. Es muss bei ihnen davon ausgegangen werden, dass sie in beträchtlichem Maße von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen der Organisation betroffen sind oder dass ihre Handlungen die Fähigkeit der Organisation zur erfolgreichen Umsetzung von Strategien oder zur Erreichung von Zielvorgaben beeinflussen können.
Nachhaltige Themen betreffen: Ökonomie, Ökologie und Soziales
Die derzeitige Gesetzeslage im Krankenhaus und Pflegebereich ist nicht identisch. Eine Gesamtsicht ist nicht gegeben. Ist Gesundheit nur ein Kostenfaktor? Der Krankenhausbereich wird als Bundesrecht und die Pflege als Landesrecht gesehen. Die Investitionskosten der Krankenhäuser sind vom jeweiligen Bundesland zu tragen. Die Pflegeeinrichtungen werden nur teilweise gefördert. Die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen müssen von den Bewohnern voll getragen werden. Die Pflegekassen verhandeln mit den Betreibern die zu refinanzierenden Pflegekosten, an denen sie sich mit festen Beträgen beteiligen. Gleichzeitig sind sie die Verhandlungsführer für die Kosten Unterkunft & Verpflegung. Der Sozialhilfeträger ist beteiligt. Nicht beteiligt in den Verhandlungen sind die Bewohner als Hauptzahler. Auch im Nachhinein haben Sie keinen Einblick in die Teilpositionen. Minderleistungen können nicht erkannt und begründet werden, Rückforderungen sind damit nicht möglich. Misswirtschaft wird Vorschub geleistet.
- Ökonomie
- Pflege
- Unterkunft & Verpflegung
- Investitionskosten
- Ökologie
- Klima
- Energie
- Wasser / Abwasser
- Soziales
- Mitarbeiter
- Mitbestimmung
Transparenz bringt Vertrauen
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in Politiker: innen ist auf einem historischen Tiefstand. Es wird nur noch auf Nöte reagiert. Es bedarf einer aktiven in die Zukunft gerichteten Arbeit. Transparenz, die Nachvollziehbarkeit von wirtschaftlichem-Handeln, ist der Schlüssel für einen respektvollen und fairen Umgang miteinander.
Der Beitrag der fehlenden Transparenz aus Mitte Mai als Fortsetzung.
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Brillant geschrieben – und den „Kasus Knacktus“ fein herausgestellt:
der Aktionkreis des Nutzers und Verbraucher unterschiedlichste Bedarfsleistungen vefügt über ein Radius mit der Durchmesser nahe NULL
Als Sozialfigur, wird er auf dem Spielfeld der Kosten- und Leistungsträger hin und hergeschoben. Intransparenz in diesem, für das pflegerische Subjekt unsichtbare „Steuerungsprozesse“ verführen geradezu zu prozessoptimiertes Gestalten der Versorgungs- und Pflegelandschaft. So Günstig wie möglich für den Kommunen. So lukrativ wie machbar für den Betreiberfirmen.
Niemand hat dabei Mißbrauch im Sinn – und doch: aus Sicht des Leid-Tragenden verlocken die Leit-Maßstäbe im Gesundheitswesen geradezu die horrende Bilanzen „schönzureden“
Mißbräuchlich sind Heimkosten mit mtl. NETTO-Zuzahlungen ab ca. € 3.000,00 sicherlich nicht.
BRUTTO werden die Leistungen der Pflegekassen noch aufgesattelt.
AUWEIA mag der Nutzer denken.
Ich meine Ja hoffentlich!
Denn dann, ordentlich wachgerüttelt, käme er auf den Trichter: wenn ich ein Pflegebudget beantrage muss Pflege für mich keine 3.000 Euro aufwärts mtl. kosten.