Thesen zu Zielen und Möglichkeiten kommunaler Seniorenpolitik

Fortsetzung wie angekündigt: Ziele und Möglichkeiten kommunaler Seniorenpolitik – Weiterbildung

Wir formulieren grundlegende Thesen und Wünsche aus unserer Erfahrung.

  1. Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland verschiebt sich künftig weiter zugunsten eines überproportional zunehmenden Anteils der höheren Altersgruppen. Demographisch ausgedrückt: aus der „Alterspyramide” wird ein „Alterspilz”.
  2. Durch die demographische Entwicklung entstehen große Veränderungen, die elementare kommunale Handlungsfelder in sozial- und finanzpolitischer Hinsicht berühren und eine Neubewertung und Anpassung der Altenhilfe seit 1995 erfordern.
  3. Die Reaktion auf die künftige Bevölkerungsentwicklung stellt sich als Querschnittsaufgabe für die Kommunalpolitik dar. Neben den unterschiedlichen Einkommens- und Altersgruppen ist weiteren Unterschieden Rechnung zu tragen.
  4. Die zunehmende Bedeutung der Seniorenpolitik ist nicht auf den jeweils lokal begrenzten Bereich der einzelnen Gemeinde beschränkt, sondern erfordert zunehmend überregionales Denken/Reagieren. Durch eine engere Kooperation und Koordination staatlichen, gesellschaftlichen, individuellen und wirtschaftlichen Handelns können die Voraussetzungen für ein abgestimmtes System geschaffen werden. Mit dem Ziel, eine effiziente Bündelung der örtlichen und regionalen Angebote für Senioren zu erreichen.
  5. Kommunale Seniorenpolitik hat die Aufgabe, menschliche Würde und individuelle Persönlichkeit im Alter zu erhalten. Die materielle Sicherung im Alter durch die Rentenversicherung wird immer weniger ausreichen. Die Pflegeversicherung ist dringend reformbedürftig. Die Daseinsvorsorge in den Kommunen ist zu einer Pflichtaufgabe auszugestalten. Beispielhafte Forderungen:
  • Weiterentwicklung und Verbreiterung des bestehenden Rentenversicherungssystems und Einbeziehung aller Erwerbstätigen. Mit dem Ziel eine Sozialhilfebedürftigkeit aufgrund unzureichender Rentenzahlungen weitgehend auszuschließen.
  • Schaffung eines eigenständigen und einheitlichen Leistungsrechts für alle Behinderten, einschließlich der Pflegebedürftigen. Die Leistungsgesetze SGB XI und SGB IX sind zusammenzuführen und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vorrangig durch Bund und Länder zu finanzieren.
  1. Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, daß selbstverantwortliches und selbständiges Handeln und Leben so lange wie möglich sichergestellt sind. Kommunale Seniorenpolitik muß deshalb das Ziel haben, das bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen zu unterstützen und sie ermutigen, sich neue Tätigkeits- und Wissensfelder zu erschließen – lebenslanges Lernen -.
  2. Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation nehmen bei der Sicherung und Verbesserung der selbständigen Lebensführung eine wichtige Rolle ein. Kommunale Wohnungspolitik und Bauleitplanung sind notwendig. Die Schaffung neuer Wohnformen und die Quartiersentwicklung als ganzheitliches Wohnraumangebot für Jung und Alt ist das Gebot der Stunde.
  3. Grundlage einer „aktivierenden” kommunalen Seniorenpolitik ist die Einbindung älterer Menschen in die örtlichen und regionalen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse. Die notwendige Vernetzung von Dienstleistungsangeboten unter Ausschöpfung von Synergieeffekten stellt einen nachhaltigen Lösungsansatz dar. Effektivere Angebote und Hilfen für ältere Menschen können nur gemeinsam bei bestehenden Strukturen erzielt werden.
  4. Seniorenpolitik kann nicht ohne älterer Menschen; sie muß mit ihnen gestaltet werden.
  5. Senioren sind verstärkt in den Prozeß des „lebenslangen Lernens” einzubeziehen, Zugangsbarrieren sind abzubauen. Das Interesse und die Fähigkeit älterer Menschen, neue Informations- und Kommunikationstechnologien zu benutzen, ist verstärkt zu fördern.
  6. Einen großen Stellenwert muss die Weiterentwicklung der politischen Partizipation älterer Menschen an gesellschaftlichen Bildungs- und Entscheidungsprozessen einnehmen. Die Finanzierung ist neben Grund- und Teilnehmerfinanzierung auf die Nachhaltigkeit ausgerichtet sein. Es müssen Strukturen ausgebaut werden, um Altersfragen integrativ zu behandeln und die Wahrnehmung der Interessen älterer Menschen auf allen Ebenen zu ermöglichen.

Diese Grundüberlegungen werden nicht sofort auf allgemeine Zustimmung treffen.

Wir hoffen auf kritische Rückäußerungen.

Unstrittig wird sein:

  • Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland verschiebt sich in überproportional in den Anteils zur höheren Altersgruppen. Demographisch ausgedrückt: aus der sog. „Alterspyramide” wird ein „Alterspilz”.

Eine tragfähige Bevölkerungsentwicklung in der Sprache des Demographen ist treffend mit dem Schlagwort der „Alterspyramide” beschrieben. Eine Bevölkerungsstruktur, gekennzeichnet von einem verhältnismäßig großen Anteil jüngerer Menschen, der zu den höheren Altersgruppen hin nahezu stetig abnimmt.

Faktoren wie eine gesteigerte Lebenserwartung, Geburtenrückgänge und ein späteres Berufseintrittsalter und einem verhältnismäßien früheren –austrittsalter führen zunehmend zu einer Verschiebung der Altersstruktur zugunsten der älteren Menschen. Heute ist in Westeuropa eine verhältnismäßig schwach vertretene junge Generation auszumachen, während die Gruppe der über sechzigjährigen (bereits) mehr als ein Fünftel der Gesamtbvölkerung ausmacht. Dieser Strukturwandel bewirkt eine Veränderung in der Relation der Altersgruppen untereinander und führt im Ergebnis dazu, daß die „Bevölkerungspyramide” vom Sockel her schmaler wird. Mit anderen Worten: Der Anteil junger Menschen wird geringer, der Anteil älterer Menschen dagegen größer, der Anteil der Erwerbsbevölkerung wird geringer. Demographisch läßt sich dieser Befund durch eine Umkehr der „Alterspyramide” zum „Alterspilz” charakterisieren. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen; Hochrechnungen ergeben, daß der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter stagniert, und vor allem die Altersgruppe der über Sechzigjährigen weiter stark zunimmt.

Im Jahr 2022 betrug die Bevölkerungsverteilung in Deutschland:

Gesamtbevölkerung

83.426.788

100%

Junge Bevölkerung

11,626,786

13.94%

Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter

53.221.159

63.79%

Ältere Bevölkerung

18.578.843

22.27%

Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wird im Jahr 2030 weniger als 60% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Die ältere Bevölkerung wird im Jahr 2033 mehr als doppelt so hoch sein wie die junge Bevölkerung. Die Gesamtbevölkerung erreicht 2022 mit 83,426,788 ihren Höhepunkt.

2050 wird die ältere Bevölkerung  30.43% betragen, bei  79.064.255 Einwohnern insgesamt.

Das Problem der Bevölkerungsalterung ist ernst.

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