November News

  1. AOK Pflegereport 2023
  2. Broschüre „Das Hospiz im Quartier“
  3. BSG urteilt zum Entlastungsbetrag

  4. Entlassung aus dem Krankenhaus  

  5. Fehldiagnosen mit fatalen Konsequenzen

  6. Kultur erleben vom Sofa aus

  7. Die letzten 30 Lebenstagen

  8. Pflege zukunftsfest gestalten  CDU/CSU Position
  9. „Rückerstattung von der Rentenversicherung“
  10. Steigerung der digitalen Kompetenz älterer Menschen in NRW
  11. Wohnpartnerschaften: Studierende helfen und wohnen mietfrei

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  1. AOK Pflegereport 2023

Der Großteil der Pflegebedürftigen wird in der eigenen häuslichen Umgebung versorgt. Dabei spielen neben den Angehörigen ambulante Pflegedienste eine zunehmend wichtige Rolle. Qualität und Qualitätssicherung der ambulanten pflegerischen Versorgung sind daher immer häufiger Gegenstand pflegefachlicher und pflegepolitischer Diskussionen.  „Das Nebeneinander von gesetzlicher Krankenversicherung und sozialer Pflegeversicherung in der derzeitigen Ausgestaltung zu Anreizen bei den Kranken- bzw. Pflegekassen, die Pflegebedürftigen in die stationäre Versorgung zu drängen (Seite 149)“. Der Satz muss fortgeführt werden, dies bei fehlenden Plätzen ein Lotteriespiel.  Insgesamt listet der Report die derzeitige Gutachtenlage ab. Doch eine grundsätzliche notwendige Kehrtwende lässt sich nicht erkennen. Dem letzten Satz kann zugestimmt werden. „Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wird es daher zunehmend wichtiger, Maßnahmen zur Reduktion des Risikos von Pflegebedürftigkeit und der Fallschwere erheblich auszuweiten. Angesichts der dargelegten wettbewerblichen Anreize von Kranken- und Pflegekassen könnten diese Maßnahmen aus Steuermitteln finanziert werden.“

# 2 Broschüre „Das Hospiz im Quartier“

Beispiele guter Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Leben und Sterben im vertrauten Umfeld. Der häufigste Sterbeort ist das Krankenhaus. Warum nicht das eigene Zuhause. Es ist für viele Menschen ein Ort der Geborgenheit. In Momenten, in denen wir uns krank oder müde, erschöpft oder unsicher fühlen, wünschen wir uns in den allermeisten Fällen nichts sehnlicher. Broschüre

# 3 BSG urteilt zum Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige müssen Entlastungsleistungen (mtl. 125 €) besser nutzen können. Das Bundessozialgericht (BSG) hat das mit zwei Urteilen untermauert und nimmt die Pflegekassen und die Länder in die Pflicht, für mehr Klarheit zu sorgen.  VdK-Zeitung  BSG-Urteile (Az.: B 3 P 4/22 R) und (Az.: B 3 P 6/23)

# 4 Entlassung aus dem Krankenhaus  

Das Erwachen über die fehlende, aber notwendige Hilfe kommt oft erst in der Häuslichkeit. Hier sind die Krankenhäuser in der Verantwortung. Beitrag am 24.11.23

# 5 Fehldiagnosen mit fatalen Konsequenzen

5 Erkrankungen mit oft falschen Diagnosen und schweren Folgen

Ein Team der Johns Hopkins School of Medicine in Baltimore, USA, wertete Krankenhausunterlagen aus. Am gefährlichsten erwiesen sich 5 Erkrankungen, die 38,7% aller fatalen Verläufe durch Fehldiagnosen verursachten. Dazu gehörten:

  • Schlaganfall (95 Fälle pro 1.000)
  • Sepsis (79 Fälle pro 1.000)
  • Pneumonie (68 Fälle pro 1.000)
  • Venöse Thromboembolie (35 Fälle pro 1.000)
  • Lungenkrebs (32 Fälle pro 1.000)

Es wird schnell behauptet werden, dies gilt nur in den USA. Näheres >>HIER<< Es stellt sich die Frage welche Untersuchung oder Statistik gibt es in Europa, Deutschland.

# 6 Kultur erleben vom Sofa aus

Kulturangebote für ältere Menschen vor Ort gibt es viele: in Kultureinrichtungen, Mehrgenerationenhäusern, Volkshochschulen, Vereinen etc.. Aber auch vom Sofa aus, kann man inzwischen einige kulturelle Bildungsangebote besuchen. Häufig kann man sich hier auch interaktiv beteiligen. Was Sie brauchen, sind WLAN und ein internetfähiges Gerät zu Hause (Laptop, Tablet, Smartphone) und schon kann es losgehen. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Ausprobieren!

# 7 Die letzten 30 Lebenstagen  –Stand 2021

Viele Menschen, die in Pflegeheimen leben, kommen in der letzten Lebensphase noch einmal ins Krankenhaus. Das muss oft nicht sein.

In einer Patientenverfügung können Menschen im Voraus bestimmen, ob sie am Lebensende stationär behandelt werden möchten. Wichtig ist, dass alle Beteiligten den Willen kennen. Das gilt insbesondere, wenn die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden.

Der Qualitätsatlas Pflege zeigt den Stand 2021. Eine Verbesserung wird bis 2023 nicht eingetreten sein.

# 8 Pflege zukunftsfest gestalten

Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag – für jeden etwas zur Beruhigung!? Erkennbar ist die weitere Stärkung der Anbieter, der Pflegekammern auf Kosten der Versicherten. Wohlfahrtsverbände und Private Investoren werden nicht in  die Pflicht genommen oder gar zum sozialen Verhalten gezwungen. Dazu unser letzter Beitrag: „Seniorenpolitik ein Wunschtraum

# 9 „Rückerstattung von der Rentenversicherung“ ist ein Trickbetrug

Bremen – „Die Deutsche Rentenversicherung versendet keine SMS an ihre Kunden“, teilt die Behörde auf ihrer Internetseite mit und warnt damit gleichzeitig vor Trickbetrügern. Denn offenbar tarnen sich die Gauner nicht mehr nur als vermeintliche Mitarbeiter und nehmen per Telefon Kontakt zu ihren Opfern auf. Die Diebe gehen mit der Zeit, sie nutzen auch die vielfältigen Wege der digitalen Kommunikation zu Rentenbeziehern.

Die Deutsche Rentenversicherung fordert ihre Kunden nie telefonisch zu einer Zahlung auf. Dies geschieht immer auf schriftlichem Weg. Vergewissern Sie sich durch einen Rückruf bei der DRV über die Richtigkeit der Forderung. Verwenden Sie dazu nicht die im Display angezeigte Nummer oder die Rückruftaste, sondern die kostenlose Servicetelefonnummer: 0800 1000 4800.

# 10 Steigerung der digitalen Kompetenz älterer Menschen in NRW

Menschen ohne ausreichende digitale Kompetenz sind in wachsendem Maße vom öffentlichen und sozialen Leben faktisch ausgeschlossen – oder profitieren zumindest nicht von den Vorteilen, die die fortschreitende Digitalisierung mit sich bringt. Besondere betroffen sind ältere Menschen –  Die Antwort der Landesregierung in NRW ist erhellend, Geldmittel werden umgeschichtet.

# 11 Wohnpartnerschaften: Studierende helfen und wohnen mietfrei

Studierende unterstützen im Haushalt, bei der Gartenarbeit oder kaufen ein – und wohnen dafür mietfrei. Das ist der Grundgedanke von „Wohnen für Hilfe“, das wir mit der Universität zu Köln unterstützen. Sie haben Wohnraum frei und können sich ein solches Konzept vorstellen? Dann melden Sie sich per Mail an wfh-hf@uni-koeln.de oder telefonisch unter 0221/470-7933.

> Alle Informationen zu „Wohnen für Hilfe“

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