Vorsicht, das kann Folgen haben.
Die Zeiten, in denen die Rente für einen „ruhigen“ Ruhestand reichte, scheinen vorüber. Derzeit erhält ein Rentner* in im Durchschnitt nur rund 800 Euro aus der gesetzlichen Rentenkasse , dies mit sinkender Tendenz. Die zusätzliche private Altersvorsorge ist notwendig, doch wer kann von monatlich etwas zur Seite legen, etwa Riestern. Wer das nicht kann, muss hoffen, durch Nebenjobs die Rente aufzustocken. Doch Vorsicht, wie viel man zusätzlich arbeitet, will genau überlegt sein, das Rentenrecht hat jede Menge Fallstricke. Damit am Ende nicht Steuern und Abgaben das kleine Zubrot auffressen, sind die Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind gestaffelt, je nachdem, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde. Wer die Regelaltersgrenze nicht erreicht hat und bereits Rente bekommt, sollte die Hinzuverdienstgrenze im Jahr nicht überschreiten, um die Rentenzahlung nicht zu gefährden. Die Grenzwerte verändern sich, sind dynamisch, weil sie an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Ist die Hinzuverdienstgrenze überschritten, wir die Rente gekürzt. Um wie viel, rechnet die Rentenversicherung aus, dieser ist vorsorglich auch der Hinzuverdienst zu melden.
Faustregel: Alles über der Grenze wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Ein Beispiel: Siegfried M. bezieht eine vorgezogene Altersrente in Höhe von 950 Euro. Daneben verdient er aus einer Beschäftigung noch 1.510 Euro brutto monatlich dazu, im Jahr also 18.120 Euro. Dieser Betrag übersteigt die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro um 11820 Euro. Ein Zwölftel davon beträgt 985 Euro. Von diesem Betrag werden 40 Prozent, also 394 Euro, auf die Rente angerechnet. Die Monatsrente von 950 Euro vermindert sich also um 394 Euro auf einen Betrag von 556 Euro.
Genaue Informationen, wie viel Sie dazuverdienen dürfen, stehen im Rentenbescheid. Die individuelle Zuverdienstgrenze können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. ( kostenloses Service-Telefon 0800/10004800)
Sehr viel leichter haben es Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Allerdings wird diese schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Grundsätzlich gilt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann ohne Rentenkürzung unbegrenzt dazuverdienen.
Auch bei den Sozialabgaben gibt es Unterschiede. Bei Rentnern unter 65 Jahre müssen alle Sozialabgaben abgeführt werden, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. Wer nach der Regelaltersgrenze noch arbeitet, ist von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung befreit, nicht jedoch von der Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss seinen Teil der Sozialabgaben in jedem Fall wie gewohnt abführen. Nicht vergessen, auch die Lohnsteuer mindert den Bruttolohn und eventuell auch die Rente, die vorher vielleicht steuerfrei war.