Öffentliche Sitzung
aktuelle Tagesordnung bitte ab 14 Tage vor Sitzung einzusehen.
Die nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständigen Behörden, frühere Heimaufsicht, müssen alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht erstellen, diesen veröffentlichen und den kommunalen Vertretungsgremien sowie den Aufsichtsbehörden vorlegen (§ 14 Abs. 11 WTG). Dem Behindertenausschuss wurde der aktuelle Bericht 2017/18 im Februar bereits vorgestellt.