Keine Aufpreise in der häuslichen Pflege
Schutz vor sogenannten Sonderleistungen Ein Pflegedienst in Bayern hatte Kunden angeboten, gegen Aufpreis eine feste, selbst gewählte Pflegekraft zu bekommen statt wechselnder Pflegekräfte aus der Tourenplanung. Der Dienst verlangte zusätzlich zur vereinbarten 5-Minuten-Pauschale von 3,63 Euro einen Aufschlag von 0,10 Euro. Die AOK klagte und fordert die Aufschläge vom ambulanten Dienst zurück. Das BundesSozialGgericht… » weiterlesen: Keine Aufpreise in der häuslichen Pflege