Ihr Recht auf eine Patientenverfügung
Jede Person hat das Recht, in einer Patientenverfügung die Pflege oder Behandlung zu bestimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern kann. Sie kann auch eine Person benennen, die entscheidet, wenn sie selbst dazuu nicht mehr in der Lage ist. In der Praxis Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Im Unterschied zum sogenannten Vorsorgeauftrag… » weiterlesen: Ihr Recht auf eine Patientenverfügung