Fehlende Pflegekräfte – schlechte Leistung?
Bei bestimmten Mängeln haben Sie die Möglichkeit, das Heimentgelt zu mindern oder in schweren Fällen sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern.
Zu den Mängeln, die eine Minderung des Heimentgelts rechtfertigen können, zählen:
- unzureichende Versorgung mit Nahrung
- fehlerhafte Medikation
- unzureichende Körperpflege
- Mängel am Wohnraum.