Heimentgelt bei schlechter Leistung mindern

Fehlende Pflegekräfte – schlechte Leistung?

Bei bestimmten Mängeln haben Sie die Möglichkeit, das Heimentgelt zu mindern oder in schweren Fällen sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern.

Zu den Mängeln, die eine Minderung des Heimentgelts rechtfertigen können, zählen:Hinweis

  • unzureichende Versorgung mit Nahrung
  • fehlerhafte Medikation
  • unzureichende Körperpflege
  • Mängel am Wohnraum.

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Vorbeugender Brandschutz durch vernetzte Rauchmelder ein Minimum

Rauchfreie Fluchtwege retten Leben von Behinderten, Pflegebedürftigen und Senioren? Rauchmelder sind Pflicht! NUR wenn die Rauchmelder vernetzt sind, werden alle Bewohner rechtzeitig alarmiert. KOMMEN Sie in Sicherheit? Alarmierende Mängel im Brandschutz in Pflegeheimen: Jede fünfte Brandmeldeanlage und jedes vierte Rauchabzugssystem weisen gravierende Mängel auf. Der TÜV-Verband warnt in seinem aktuellen Prüfbericht vor gefährlichen Sicherheitslücken. In… » weiterlesen: Vorbeugender Brandschutz durch vernetzte Rauchmelder ein Minimum