Heimentgelt bei schlechter Leistung mindern

Fehlende Pflegekräfte – schlechte Leistung?

Bei bestimmten Mängeln haben Sie die Möglichkeit, das Heimentgelt zu mindern oder in schweren Fällen sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu fordern.

Zu den Mängeln, die eine Minderung des Heimentgelts rechtfertigen können, zählen:Hinweis

  • unzureichende Versorgung mit Nahrung
  • fehlerhafte Medikation
  • unzureichende Körperpflege
  • Mängel am Wohnraum.

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Lukrativer Pflege-Markt ohne Kontrolle

Unbekannter Verbraucherschutz  Die Ergebnisse der Kommunalwahlen gelten für die nächsten fünf Jahre. Die Beiräte der Senioren und Behinderten sind gefordert. Die Bewohner in Pflegeeinrichtungen brauchen ihre Hilfe! 💡  Heimentgelte fallen nicht vom Himmel Als Bundes-Sozial-Minister (CDU) Norbert Blüm die Pflegeversicherung 1994 nach 12 jähriger Diskussion eingeführt hat, bezog sich der Begriff Teilkostenversicherung allein auf den… » weiterlesen: Lukrativer Pflege-Markt ohne Kontrolle