Gewalt in der Pflege, in welchem Ausmaß?

Nach der international allgemein anerkannten Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist unter Gewalt in der Pflege “eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion im Rahmen einer Vertrauensbeziehung“ zu verstehen, „wodurch einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird“. In der Literatur ist damit zumeist die Altersgruppe 65+ gemeint (vgl. WHO, 2008). 

Gewalt hat viele Formen und reicht von der körperlichen über die emotionale Misshandlung hin zu finanzieller Ausbeutung. Laut Definition der WHO werden folgende Formen von Gewalt gegen ältere Menschen unterschieden:

  • körperliche Gewalt (z. B. Schlagen oder Treten),
  • psychische Gewalt (z. B. Drohungen, Beleidigungen, Ignorieren),
  • sexuelle Gewalt (z. B. gewaltsam herbeigeführter Sexualkontakt),
  • finanzielle Ausbeutung (z. B. Diebstahl und Unterschlagung von Eigentum),
  • Vernachlässigung (z. B. unangemessene Versorgung mit Nahrung und Getränken) ,
  • Einschränkung des freien Willens (unnötige freiheitsentziehende Maßnahmen, Einschränkung durch z.B. institutionelle Strukturen und Abläufe, Behinderungen in der Ausübung der Zivilrechte, z.B. Wahl des Wohnortes, Heirat).

Im Grunde genommen ist mit Gewalt alles gemeint, was einem älteren hilfebedürftigen Menschen Schaden oder Leid zufügt; kurz, wenn bei ihm etwas „kaputt geht“.

Als erster Schritt sollte die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in den Kommunen / Hotline mit der Kompetenz und den Ressourcen zum Fallmanagement; Möglichkeit der anonymen Meldemöglichkeit (auch für Pflegefachkräfte); Ausbau von Pflege-Beschwerde- und Schlichtungsstellen erfolgen. Bis dahin ist weiterhin die WTG-Aufsicht (vormals Heimaufsicht) in der Pflicht.  Stadt Oberhausen –Heimaufsicht- Tel.: 0208 825-2966 / -2965 / -2595  E-Mail: Heimaufsicht@oberhausen.de

In allen Organisationen, die mit pflegebedürftigen Menschen und ihnen nahe stehenden Personen in Kontakt treten können, bedarf es der Sensibilisierung aller Mitarbeitenden durch Schulung für das Thema. Gewalt muss beim größer werdenden Notstand durch fehlende Fachkräfte im Arbeits- und Tätigkeitsbezug der häuslichen und stationären Pflege für grundsätzlich möglich gehalten werden.

Forderung: In allen Pflegeeinrichtungen sowie bei den Anbietern niedrigschwelliger Angebote, die mit pflegebedürftigen Menschen in Kontakt kommen, ist verpflichtend ein Konzept zur Prävention von Gewalt zu fordern, das u. a. einen für Gewaltfragen verantwortlichen Mitarbeiter vorsieht, dem wie einem Betriebsrat besonderer arbeitsrechtlicher Schutz gewährt wird. Dazu gehören die Schweigepflicht, die Unabhängigkeit vor Weisungen des Arbeitgebers und der arbeitsrechtliche Schutz dieser Personen.

Als Beispiel könnte dienen: https://www.nummergegenkummer.de/    und ein anonymes Hotline- und E-Mail-Angebot wie zur Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die Familienmitglieder pflegen die ‚Pausentaste‘ .

Entnommen aus Kurzbericht – Gewaltfreie Pflege „Projekt Gewaltfreie Pflege“ Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) * Theodor-Althoff-Straße 47  *45133 Essen Telefon: 0201 8327-119 *