Sozialwohnungen für wen?

Alle Parteien reden und fordern den Bau von Sozialwohnungen. Wer kennt die Wohnungsgrößen die gefördert werden sollen? Wer darf einziehen? Lapidar heißt es: „Die angemessene Wohnungsgröße bestimmt sich im SGB II (Hartz IV) nach Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau.“

Sozialwohnungen: Von 436 Bewerbern sind 296 Senioren

Eine angemessene Wohnungsgröße für einen Ein-Personen-Haushalt ist eine Wohnung mit 50 m² und für ein Paar bis zu 65 m² oder zwei Wohnräume. In begründeten Fällen können die Größen überschritten werden. In Ballungsgebieten wird bereits eine Minderung von 10% versucht. Dies bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 80 m²  in Oberhausen. Nicht nur die Quadratmeter der Wohnungsgrößen  auch die Miete pro qm ist beim Erstbezug vorgegeben.  Unterschieden wird nach Gemeinden und Einkommensgruppen.

Oberhausen,  Bottrop,   Essen und  Duisburg  sind in Gruppe 3, mit einer  Kaltmiete pro qm für die Einkommensgruppe A) 5,25 € und B) 6,10 €

Wohnberechtigungsschein (WBS) A oder B

Einkommensgrenzen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nach § 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) sind für

– Wohnraum der Einkommensgruppe A (= „klassischen Förderwege“),

– Wohnraum der Einkommensgruppe B (= Wohnraum aus Fördermodellen mit einer zugelassenen Überschreitung der Einkommensgrenze bis zu 40 bzw. 60 %) und betragen ab dem 01.01.2017 in Nordrhein-Westfalen gestaffelt nach Haushaltsgröße (§ 13 Abs. 1 WFNG NRW) Netto

 1-Personen-Haushalt      18.430 €        40%   25.800 €       60%   29.488 €

 2-Personen-Haushalt      22.210 €                  31.090 €                 35.520 €

Die Einkommensgrenze ist nicht gleichzusetzen mit der Höhe des erzielten / bezogenen Jahreseinkommens.  Um das anrechenbare Jahreseinkommen zu ermitteln, ist eine umfangreiche Berechnung / Bereinigung nach den §§ 14 und 15 WFNG NRW erforderlich. Ausgangsbasis ist das Jahreseinkommen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, 6 und 7 des Einkommensteuergesetzes. Die Frage, lohnt sich ein Antrag und stehen überhaupt genügend Wohnungen zur Verfügung zielt auf die heutige Situation ab. Was bringt die Zukunft.

Für die Erteilung eines WBS kann eine Gebühr erhoben werden. Diese ist einkommensabhängig und beträgt bis zu 20 EUR.

Wer sich vorab informieren will, ob er einen Mietzuschuss erhalten kann, folge dem Wohngeldrechner.

Für eine Zukunftsplanung ist auch eine Betreuung im Alter zu bedenken.