Newsletter 17. KW

Aktueller Beitrag

 Ihr Recht auf eine Patientenverfügung 

Jede Person hat das Recht, in einer Patientenverfügung die Pflege oder Behandlung zu bestimmen, wenn sie ihren Willen nicht mehr äußern kann. Sie kann auch eine Person benennen, die entscheidet, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. weiterlesen .

demnächst

  • Demenz-was nun? 27.4.18
  • Wie finde ich den richtigen Pflegedienst?
  • Pflegewohngeld, für anerkannte Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung
  • Zukunft der Pflege: familien- oder servicebasiert?

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