Telefonwerbung

Wer hat sich nicht schon geärgert, oft abends oder am Wochenende rufen unbekannte Unternehmen an und hoffen, die Angerufenen „auf dem linken Fuß“ zu erwischen. Zielgruppe sind überwiegend ältere Menschen, unerfahrene Jugendliche, bei denen das Überraschungsmoment am Telefon ausgenutzt wird, um kostenpflichtige Verträge abzuschließen oder gar unter zuschieben.

Unrechtmäßige Rechnungen – viele Betroffene zahlen

Selbst wenn Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon erklären, dass sie kein Interesse an der angebotenen Leistung haben und auflegen, erhalten sie danach häufig eine Vertragsbestätigung, verbunden mit einer Rechnung. Viele Verbraucher*innen sind verunsichert und bezahlen die Rechnung, da sie keinen Ärger haben möchten und sich über die Rechtslage nicht im Klaren sind. Wenn sie sich weigern, die Rechnung zu bezahlen, werden sie nicht selten durch von den Unternehmen beauftragte Inkassobüros oder Anwälte unter Druck gesetzt. Spätestens dann begleichen viele Betroffene vorsorglich die unrechtmäßigen Zahlungsansprüche.

Tipps zum Umgang mit unerbetenen Werbeanrufen

Wer bei einem Werbeanruf – verständlicherweise – sofort den Hörer auflegt, beseitigt die Störung für den Moment, aber nicht auf Dauer. Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Adress- und Telekommunikationsdaten im Umlauf sind, werden erfahrungsgemäß immer wieder angerufen. Helfen Sie mit,  dieser Plage auch zum eigenen Schutz zu unterbinden.

  • Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs. 
  • Notieren Sie die Rufnummer, die im Display erscheint, oder ob die Rufnummer unterdrückt war. 
  • Notieren Sie den Namen des Anrufenden und den der werbenden Firma sowie möglichst auch die Leistungen/Produkte, über die gesprochen wurde.
  • Lassen Sie sich während des Telefonats auf nichts ein. Keine Zusendung eines Vertrages oder von Waren, Gratisproben, Unterlagen oder Ähnliches.
  • Geben Sie niemals am Telefon Ihre Bankdaten
  • Sollten Ihre Bankdaten dem Anrufer schon bekannt sein, prüfen Sie nach einem solchen Telefonat unbedingt jede Woche Ihre Kontoauszüge sorgfältig und lassen Sie gegebenenfalls Lastschriften von Ihrer Bank zurückbuchen.

Schicken Sie Ihre Notizen mit einer Erklärung, dass Sie dem Anrufer zuvor den Werbeanruf nicht ausdrücklich gestattet hatten, an die:

Beschwerdestelle Unerlaubte Telefonwerbung – Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Nördeltstr. 5, 59872 Meschede   Telefon: 0291 / 99 55 206
E-Mail: rufnummernmissbrauch (at) bnetza.de
www.bundesnetzagentur.de

Informationen

Für Werbeanrufe ohne die erforderliche Einwilligung können Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängt werden. Außerdem dürfen Unternehmen bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Bedenken Sie, die im Display angezeigte Nummer muss nicht die „echte“ sein. 

Haben Sie sich über andere Formen der Telefon“werbung“ geärgert wie:  Gewinn-, Bandansagen,  Telefonterror oder …,  nutzen Sie zur schnellen Reaktion: 

Formular zur Meldung von unerlaubter Telefonwerbung bei der Bundesnetzagentur