Fehlende Pflegekräften können schnell fatale Folgen für Bewohner in Heimen, Wohngemeinschaften und Patienten in Krankenhäusern haben.
Seit dem 1.1.2019 gilt für Krankenhäuser durch Verordnung eine Personaluntergrenzen in pflegeintensiven (PpUGV) Bereichen. Die Untergrenzen gelten für die Intensivmedizin, die Kardiologie, die Unfallchirurgie, die Geriatrie und sind als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft in Tag- und Nachtschichten festgelegt.
Für den Bereich der Geriatrie (Alters- oder Altenmedizin) gilt:
- Tagschicht 10 Patienten pro Pflegekraft;
- Nachtschicht 20 Patienten pro Pflegekraft.
Wo bleibt die Mindestbesetzung im Bereich der stationären Pflege?
Wie werden die Untergrenzen eingehalten
- Die Krankenhäuser müssen für die einzelnen Monate Durchschnittswerte der Personalbesetzung ermitteln und dabei zwischen verschiedenen Stationen und Schichten differenzieren. Unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Buchprüfer müssen die Einhaltung der Untergrenzen bestätigen.
- Krankenhäuser, die sich nicht an die Vorgaben halten und die Grenzen unterschreiten, müssen Vergütungsabschläge hinnehmen.
- und für das gesamte Krankenhaus muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Es gilt der sogenannte „Ganzhausansatz“, um im gesamten Haus eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Formal wird die Verordnung begründet: Die Untergrenzen werden per Ersatzvornahme festsetzt, weil die Verhandlungspartner, Krankenhäuser und Krankenkassen, bisher zu keiner Einigung kamen.
Wo bleiben die Forderungen der Pflegekassen, der Angehörigen, der Heimbeiräte.
Die Landesregierung NRW antwortet durch Gesetzesänderung
Mit der Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen, gültig ab dem 24.4.19, mindern sich die Schutzrechte von Bewohnern in Pflege- und Behinderteneinrichtungen.
- Beschränkung der Prüfkompetenzen der WTG-Behörden. Mit der Änderung von § 14 Abs. 1 wird den Aufsichtsbehörden das Recht und die Pflicht zur regelhaften Prüfung der Pflegequalität (Ergebnisqualität) grundsätzlich entzogen.
- die Unterschreitungen der Fachkraftquote für einen Zeitraum von drei Monaten zu dulden ist.
In Oberhausen gilt in mindestens einer Pflegeeinrichtung seit 2018 ein Aufnahmestopp. In dem aktuellen Bericht der WTG-Aufsicht: Vorlage -M/16/4321-01 ist davon keine Erwähnung es heißt auf Seite 16
„Beschwerdeinhalte
Die vorgetragenen Beschwerden richteten sich im Berichtszeitraum 2017/2018 vor allem auf die pflegerische Versorgung und die personelle Ausstattung (hier: insbesondere auf die zu geringe personelle Ausstattung in der Pflege). Diese Beschwerden machten ca. 75 % aller Themenkomplexe.“
Davor heißt es: für 2017 wurde 33 Beschwerden in 14 Einrichtungen und in 2018 29 Beschwerden in 9 Einrichtungen nachgegangen. Für den unbedarften Leser ist es besser geworden. Oder bedeutet dies, die Angehörigen haben, mangels Alternative, Angst, die Mängel anzuzeigen. Nur durch Transparenz kann sich etwas ändern. Schweigen hilft den Betreibern.
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