Pflegepersonaluntergrenzen warum nur in Krankenhäusern!

Fehlende Pflegekräften können schnell fatale Folgen für Bewohner in Heimen, Wohngemeinschaften und Patienten in Krankenhäusern haben. Seit dem 1.1.2019 gilt für Krankenhäuser durch Verordnung eine Personaluntergrenzen in pflegeintensiven (PpUGV) Bereichen. Die Untergrenzen gelten für die Intensivmedizin, die Kardiologie, die Unfallchirurgie, die Geriatrie und sind als maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft in Tag- und Nachtschichten… » weiterlesen: Pflegepersonaluntergrenzen warum nur in Krankenhäusern!