Am Ende habe ich gewusst, was ich an Anfang gerne gewusst hätte.

Das sagen viele Pflegende, die sich schon länger um einen Angehörigen kümmern. Dabei gibt es bei vielen Anlaufstellen zur Hilfe, man muss nur wissen, wo, um sie nutzen zu können.

Ansprüche stellen können und erhalten.

Die Mutter kommt zu Hause nicht mehr die Treppe hoch, der Vater hat eine beginnende Demenz, die Mutter liegt im Krankenhaus und wird nach der Entlassung umfassende Hilfe benötigen. Für alle solche Fragen und Probleme gibt es Beratungsangebote, Wer der erste Ansprechpartner ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Liegt ihr Angehöriger im Krankenhaus, helfen die Mitarbeiter des Sozialdienstes oder der Pflegeüberleitung, die weitere Versorgung zu organisieren. Merken Sie zu Hause, dass ein Familienmitglied nicht mehr alleine zurechtkommt, können Sie sich an die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt wenden. Bei rechtlichen Fragen sind die Verbraucherzentralen, die Unabhängige Patientenberatung und die Sozialverbände gute Anlaufstellen. Für Sozialleistungen müssen Sie sich an das Sozialamt wenden. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Beratungs- und Unterstützungsangebote, die ihnen langfristig bei der Organisation der Pflege, im Umgang mit bestimmten Krankheiten oder im Pflegealltag gut helfen können.

Wie überall im Leben gibt es auch in Beratungsstellen gute sowie engagierte Mitarbeiter und weniger motivierte. Manche werden ihnen auf Anhieb sympathisch sein, andere nicht. Scheuen Sie sich nicht, eine andere Beratungsstelle aufzusuchen oder um einen neuen Berater zu bitten, falls Sie unzufrieden sind. Der Aufwand lohnt sich. Mit  einem guten Berater an der Seite, bekommen Sie viele wertvolle Tipps und Hilfestellungen für die weitere Organisation der Pflege.

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, sich um die Nachsorge eines Patienten zu kümmern.

Was das bedeutet, regeln  Kliniken unterschiedlich. Üblicherweise ist der Sozialdienst für die Organisation der weiteren Versorgung, Entlassung zuständig. Die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen kümmern sich zum Beispiel darum, dass ein Patient nach der Krankenhausbehandlung eine Kurzzeitpflege, Rehabilitation bekommt, die sogenannte Anschlussheilbehandlung.

Die Anschlussheilbehandlung auch ( AHB ) genannt. Sie folgt direkt auf eine Krankenhausbehandlung. In der Regel muss sie spätestens 14 Tage nach der Entlassung beginnen. Diese Frist kann auf bis zu sechs Wochen ausgedehnt werden, wenn die Rehabilitation vorher nicht sinnvoll ist. Die AHB ist an bestimmte Diagnosen geknüpft, Sie ist zum Beispiel üblich nach dem Einsetzen von Hüft- und Knieprothesen, einen Bandscheibenvorfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt. Fragen Sie den behandelnden Arzt im Krankenhaus frühzeitig, ob eine AHB für Ihren Angehörigen infrage kommt. Der Sozialdienst in der Klinik unterstützt Sie bei der Organisation. Er stellt einen Eilantrag bei der Krankenkasse und kümmert sich um den Platz in einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung.

Die AHB kann stationär, teilstationär oder ambulant erfolgen.

  • Stationär heißt, dass der Patient in der Reha- Klinik wohnt.
  • Bei einer teilstationären Reha ist er tagsüber in der Klinik, schläft aber zu Hause. Oder sie organisieren einen Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung.

Bei der Kurzzeitpflege zieht der Pflegebedürftige für wenige Tage oder Wochen in ein Pflegeheim. Es gibt Einrichtungen, die sich auf die Kurzzeitpflege spezialisiert haben. Häufiger sind aber noch sogenannte flexible Kurzzeitpflegeplätze in normalen Pflegeheimen. Die Kurzzeitbewohner ziehen dann in ein Zimmer, das gerade frei ist. Welches Modell besser ist, lässt sich nicht generell sagen. In reinen Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind die Mitarbeiter unter Umständen eher gewohnt, sich schnell auf die Bedürfnisse eines Bewohners einzustellen. Dafür haben Pflegeheime mit „Dauerbewohnern“ möglicherweise ein breiteres Förderangebot. Leidet Ihr Angehöriger beispielsweise an einer Demenz, wird er in einem Pflegeheim mit vielen Demenzkranken eher spezielle Trainingsangebote nutzen können.

Übersichten der Kurzzeitpflegeeinrichtungen erhalten Sie von der Pflegekasse Ihres Angehörigen oder beim nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Alternativ oder vorab können Sie im Internet über die Datenbanken der Pflegekassen gezielt nach Einrichtungen in der Nähe suchen, wie z.B. der AOK .  Was nutzen die theoretischen Angebote, wenn kein Platz zur Verfügung steht. Die Krankenhäuser erhalten kein weiteres Entgelt. Sozialdienste sind gezwungen für die Entlassung zu sorgen. Geben Sie dem Druck nicht einfach nach; es ist ihre Gesundheit oder die Ihrer Angehörigen.

Tipp: Nützliche Navis.

Die AOK hat den Pflegenavigator   Der vdek- Verband der Ersatzkassen einen Pflegelotsen, ebenso die Knappschaft den Pflegelotsen.   Die Betriebskrankenkassen bieten einen Pflegefinder an. Alternativ suchen Sie  nach der Pflegegüte., leider werden die Informationen oft nicht preisgegeben. Neben ambulanten Pflegediensten lassen sich auf diesen Portalen auch stationäre und teilstationäre Einrichtungen suchen. Haben Sie entsprechende Angebote gefunden, bitte

vergleichen Sie Leistung und Preis.

Tipp: Klauseln prüfen.  Verträge von ambulanten Pflegediensten können, Klauseln enthalten, die Pflegebedürftige unangemessen benachteiligen. Das ergab eine gerichtliche Überprüfung. Beanstandet wurde unter anderem Regelungen zu Kündigungsfristen und zur Haftung. Die Verbraucherzentrale hat diese Klauseln und die Urteile dazu im Internet zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw- dort unter Gesundheit + Pflege- Ambulante Pflegedienste, oder Ambulanter Pflegedienstvertrag.

Gute Ansprechpartner sind auch die Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen vor Ort. Sie wissen in der Regel, welche Dienste auf bestimmte Pflegesituationen spezialisiert sind.

Die Krankenhäusern haben eine Pflegeüberleitung. Die Mitarbeiter helfen bei der Organisation einer häuslichen Pflege. Sozialdienst und Pflegeüberleitung  arbeiten in manchen Krankenhäusern vereint, in anderen unabhängig voneinander. Sie kooperieren in der Regel eng. Da der Sozialdienst stärker verbreitet ist, beziehen sich die folgenden Erklärungen auf ihn.

Im Regelfall kontaktieren Ärzte oder Pfleger den Sozialdienst oder Pflegeüberleitung, wenn ein Patient voraussichtlich nicht mehr alleine zurechtkommen wird. Der Sozialdienst meldet sich direkt beim Patienten oder den Angehörigen.

Warten Sie nicht ab, werden Sie aktiv.

Der Sozialdienst wird oft spät aktiv, schalten Sie ihn frühzeitig selbst ein. Die Telefonnummern hängen auf der Station aus oder stehen in den Informationen der Klinik.

Die Mitarbeiter des Sozialdienstes besuchen den Patienten und besprechen mit ihm gemeinsam die weiteren Schritte. Sie erklären, wie viel Unterstützung künftig voraussichtlich nötig ist, und sie versuchen herauszufinden, wie das häusliche Umfeld aussieht. Lebt der Patient alleine? Gibt es Familienmitglieder in der Nähe, die wirklich ausreichend helfen können? Es ist sinnvoll, wenn Sie als Angehöriger, als Betroffne(r) bei diesem Gespräch dabei sind. Viele Fragen lassen sich nicht sofort beantworten. Der Patient braucht Zeit, die Diagnose zu verarbeiten. Angehörige müssen überlegen, wie viel Verantwortung sie übernehmen können. Im Idealfall helfen die Sozialdienstteams auch bei diesen Fragen. Damit in der Hektik des Alltags solche Gespräche nicht untergehen, bitten Sie die Mitarbeiter am besten direkt darum. Sie nehmen sich dann bestimmt gerne Zeit. Der Sozialdienst soll nicht nur beraten, sondern auch praktische Hilfe leisten. Noch nicht in allen Kliniken passiert das automatisch. Dann sollten Sie nachfragen. Bitten Sie darum, dass Ihnen jemand zum Beispiel beim Antrag bei der Pflegekasse auf Pflegeleistungen hilft oder Kontakt zu einem Pflegedienst herstellt. Soll der Patient vom Krankenhaus direkt in ein Pflegeheim wechseln, hilft der Sozialdienst bei der Suche nach einer passenden Einrichtung. Er fragt nach den raren freien Plätzen und organisiert die Verlegung aus der Klinik.

Ansprüche allein sind wertlos, sie müssen erfüllt werden! 

Umfassend informiert Sie der „Ratgeber Pflege“ in der 20. Auflage mit dem Stand Juli 2019 des Bundesministeriums für Gesundheit per E-Mail: publikationen@bundesregierung  unter Bestellnr. BMG-P-07055  ordern oder direkt auch andere Publikationen suchen und herunterladen www.bundesgesundheitsministerium.de/publikationen .

Der Pflegeschutzbund BIVA informiert, berät, vertritt Betroffene in der Pflege, Angehörige, Bewohner und Beiräte. Jeder hofft selbst nie pflegebedürftig zu werden, doch wie schnell hat man sich darum zu kümmern.

Verbraucherinformationen und Markttransparenz fehlen, helfen Sie mit die Situation zu verbessern, zeigen Sie Mängel auf. 

Noch Fragen oder Hinweise nutzen Sie das Formular oder sagen sie es weiter: