Leistungen in der Pflege clever kombinieren

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tages- und Nachtpflege.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind für sich genommen nicht hoch. Sie decken in vielen Fällen nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten ab. Doch wer sie geschickt miteinander kombiniert, kommt auf deutlich höhere Beträge und kann mehr Hilfe in Anspruch nehmen. Es lohnt also, sich mit den Kombinationsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Wir zeigen ihnen anhand verschiedener Beispiele, welche Leistungen sich verknüpfen lassen und wie viel Plus am Ende herauskommt.

Kombination Pflegegeld und Tagespflege.

Die Leistungen für Tages und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) werden zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt. Wie hoch die Beträge ausfallen, hängt vom Pflegegrad ab.

Beispiel:

Agnes Teller hat Pflegegrad drei ( 3 ). Sie wird von ihrer Tochter Dorothee gepflegt und bezieht Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat. Da ihre Tochter Teilzeit arbeitet, ist die Versorgung an einigen Tagen in der Woche schwierig. Dorothee schlägt vor, dass ihre Mutter an diesen Tagen eine Tagespflegeeinrichtung besucht. Falls sie sich dafür entscheidet, beteiligt sich die Pflegekasse mit bis zu 1.298 Euro im Jahr an den Kosten. Agnes Teller bekäme also bestenfalls 1.843 Euro im Mont. ( 545+1.298 ) von der Pflegekasse gezahlt.  Hier ist der mögliche monatliche Entlastungsbetrag nicht mitgerechnet, der zur Abdeckung mit herangezogen werden kann.

Auch wer von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird und  damit Pflegesachleistungen bezieht, kann zusätzlich die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.  Suchen Sie rechtzeitig die mögliche Einrichtung unter www.pflege-navigator.de

Kombination Pflegeleistungen und Tages- / Nachtpflege.

Jörg Radtke ist an einer Demenz erkrankt und wurde in Pflegegrad zwei ( 2 ) eingestuft, ein Pflegedienst kommt täglich vorbei, dafür stehen jeden Monat 689 Euro an Pflegesachleistungen zur Verfügung. Die restliche Zeit kümmert sich seine Frau Roswitha um ihren Mann. Seit einiger Zeit ist Herr Radtke nachts sehr unruhig. Er läuft herum und ruft ständig nach seiner Frau. Roswitha kann kaum noch schlafen und ist am Ende ihrer Kräfte. Eine Beraterin im Pflegestützpunkt schlägt vor, Roswithas Mann zwei bis drei Nächte pro Woche in einer Nachtpflegeeinrichtung betreuen zu lassen, damit sie ab und zu in Ruhe schlafen kann. Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 689 Euro an den Kosten. Jörg Radtke könnte also insgesamt Leistungen in Höhe von 1378 Euro im Monat ( 689Euro + 689 Euro =1.378 Euro ) in Anspruch nehmen.

Entlastungsbetrag und Pflegegeld.

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat steht allen Pflegebedürftigen zu (Pflegegrad 1-5). Sie können davon Betreuungsangebote und Hilfeleistungen, etwa im Haushalt, finanzieren. Die Pflegekasse erstattet allerdings nur die tatsächlich angefallenen Kosten.

Entlastungsbeitrag und Pflegesachleistungen.

Wer Pflegesachleistungen in Anspruch nimmt, kann einen Teil des Geldes für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Durch den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat kann der  Anspruch  aufgestockt werden. Das ist vor allem für Demenzkranke interessant, die oft nur wenig Pflege benötigen, dafür aber rund um die Uhr betreut werden müssen. Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen dürfen für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ziel ist, die Pflege und Betreuung zu Hause sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten. Wichtig: Die Übertragung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.

Theoretisch lässt sich der zur Verfügung stehende Betrag aufteilen, zum Beispiel 80 Prozent für den Pflegedienst, 20 Prozent für einen Haushaltsservice. In der Praxis ist das aber schwierig, weil die Kosten für den Pflegedienst von Monat zu Monat schwanken können. Erst wenn der Pflegedienst seine Einsätze am Monatsende mit der Pflegekasse abrechnet, ist klar, wie viel Geld tatsächlich in Anspruch genommen wurde und wie viel für die Unterstützung im Alltag übrig bleibt. Die Pflegeleistungen haben bei der Abrechnung immer Vorrang. Das führt dazu, dass Pflegebedürftige den Haushaltsservice oder die Betreuungskraft zwar buchen können, aber nicht wissen, wie hoch das zur Verfügung stehende Budget ausfällt. Eine Alternative sind Angebote aus einer Hand, bei denen der Pflegedienst zum Beispiel auch eine Haushaltshilfe stellt. Er kümmert sich dann selbst um die Verteilung der Gelder. Das ist praktisch, nimmt ihrem Angehörigen aber die Möglichkeit, einen anderen, vielleicht besseren und billigeren Haushaltsservice zu buchen und die monatlich möglichen Pflegegelder und Entlastungsbeträge abzufordern.

Entlastungsbetrag und Pflegesachleistungen

Werner Daniel hat Pflegegrad zwei ( 2 ) und bekommt 689 Euro Pflegesachleistungen im Monat. Er benötigt wenig körperliche Pflege, muss aber beaufsichtigt werden. Herr Daniel braucht also vor allem Betreuung. Er nutzt deshalb 40 Prozent seines Anspruchs auf Pflegesachleistungen ( 40 Prozent von 689 Euro = 275,60 Euro ) für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag hat er insgesamt 400,60 Euro im Monat ( 275,60 Euro + 125 Euro ) für Betreuung und Hilfe im Haushalt zur Verfügung, sowie 413,40 Euro ( 60 Prozent von 689 Euro ) für den Pflegedienst.

Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Pflegegeld.

Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad zwei ( 2 ) stehen 1.612 Euro im Jahr für eine Kurzzeitpflege und noch einmal 1.612 Euro für eine Verhinderungspflege zu. Beide Leistungen sind dazu gedacht, Notzeiten zu überbrücken und Pflegepersonen zu entlasten. Sie können miteinander kombiniert werden.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege lässt sich auf die Kurzzeitpflege übertragen. So stehen 3.224 Euro für bis zu acht ( 8 ) Wochen Kurzzeitpflege zur Verfügung. Aber Achtung: Wenn ihr Angehöriger von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann er in diesem Jahr Keine Verhinderungspflege mehr nutzen. Das Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege für bis zu acht ( 8 ) Wochen zur Hälfte weitergezahlt, am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege vollständig.

Den Anspruch auf Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege nutzen.

Heinz Stäcker hat Pflegegrad drei ( 3 ) und bezieht Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat. Er wird von der Tochter Tanja versorgt. Während der Sommerferien verreist Tanja für vier ( 4 ) Wochen mit ihrer Familie. Herr Stäcker wird während dieser 28 Tage in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt. Die Pflegekasse bezuschusst die Kurzzeitpflege mit 1.612 Euro. Das Pflegegeld wird am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege vollständig gezahlt, in der restlichen Zeit zur Hälfte. Es berechnet sich wie folgt: 545: 30,42 =17,92 Euro/ Tag.

Zwei ( 2 ) Tage voller Pflegegeldsatz     35,83 Euro  

26 Tage halber Pflegegeldsatz       232,96 Euro

Pflegegeld gesamt                       268,79 Euro

Herr Stäcker hat einen Leistungsanspruch in Höhe von 1.880,79 Euro ( 268,79 Euro + 1.612 Euro ).

Im Herbst bemerkt Tanja in der Wohnung ihrer Vaters einen Wasserschaden, der umfassend saniert werden muss. Tanja möchte ihren Vater nicht zumuten, auf einer Baustelle zu wohnen. Deshalb zieht Herr Stäcker während der vierwöchigen Sanierung noch einmal in die Kurzzeitpflegeeinrichtung. Um diesen Besuch zu finanzieren, überträgt sie ihren Anspruch auf Verhinderungspflege auf die Kurzzeitpflege. Herr Stäcker bekommt also noch einmal Leistungen in Höhe von 1.880,79 Euro ( 268,79 Euro Pflegegeld + 1.612 Euro Verhinderungspflege, übertragen auf die Kurzzeitpflege ), Ausgezahlt wird nur der Geldanspruch von je 268,79, den Rest erhält die Einrichtung als sogenannte Sachleistung. Insgesamt erhält Herr Stäcker während der Zeit in der Kurzzeitpflege also 3.769,10 Euro von der Pflegeversicherung. Vorsicht, für die entstehenden Kosten: Für Unterkunft und Verpflegung muss er selbst aufkommen.

Die Übertragung funktioniert auch andersherum, dann aber eingeschränkt. Die Hälfte der Kurzzeitpflege lässt sich auf die Verhinderungspflege übertragen. Für die Verhinderungspflege stehen so maximal 2.418 Euro zur Verfügung. Sie kann bis zu sechs Wochen genutzt werden. Für die Kurzzeitpflege bleiben 806 Euro und maximal zwei Wochen übrig. Das Pflegegeld wird während einer Verhinderungspflege anteilig weitergezahlt. Diese zweite Übertragungsmöglichkeit hilft vor allem Demenzkanken, die häufig schlecht mit Ortswechseln zurechtkommen und daher seltener eine Kurzzeitpflege nutzen. Die Pflegekasse sollte diese Übertragung unbürokratisch ermöglichen. Falls Sie unsicher sind,wie viel Geld ihr Angehöriger bereits ausgeschöpft hat, oder Nachfragen zum genauen Prozedere haben, können Sie sich direkt an die Pflegekasse Ihres Angehörigen wenden und sich von den Beratern helfen lassen.

Alle genannten Beispiele zeigen, durch Kombination verschiedener Leistungen stehen unterschiedliche Mittel zur Verfügung und sollten zum Wohle und Entlastung der pflegenden Angehörigen  genutzt werden. Im Einzelfall weichen die Beträge zwischen Pflege und Hotelleistungen deutlich ab.

Einen Überblick der möglichen Leistungen auch zum Ausdruck.  Die Pflegekassenleistungen ist eine Teilkaskoabsicherung für den Pflegebereich.

Die derzeitige Darstellung ist kompliziert und trocken.  Dies hat auch die Bundesregierung erkannt. Aktuell ist eine achtseitige bunte Diskussionsbroschüre  von Herrn Staatssekretär Westerfellhaus, Bevollmächtigter der Bundesregierung für Pflege, erschienen mit dem schönen Untertitel:

„Zwei flexible Budgets statt Leistungsdschungel in der häuslichen Pflege“

Eine Mogelpackung zur Beruhigung vor den Kommunal- und Bundestagswahlen darf es nicht werden.

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