E-Rezept ohne wenn und aber

Warum jetzt, was kann es und wem nutzt es?

Eine weiteres Gesetz ohne Diskussion mit indirektem Zwang. Nach dem Gesetz vom 16.8.2019 unter Federführung des Bundesgesundheitsministers CDU Spahn (BMG) wird das konventionelle Papier-Rezept noch vor der Bundestagswahl im Sept. 2021  durch ein E-Rezept (elektronisches Rezept) abgelöst.  

In Corona Zeiten eine weitere Ankündigung?

Die Idee hinter dem elektronischen Rezept ist einfach: Patienten erhalten Ihre ärztlichen Verordnungen nicht mehr in Form eines Zettels, sondern digital – als QR-Code auf dem Smartphone. Dafür benötigen sie eine spezielle E-Rezept-App.

Positiv ausgedrückt: aus Sicht der Patienten ist dies keine Verbesserung. Schließlich müssten die Patienten weiterhin selbst zur Apotheke gehen, um das verschriebene Medikament zu erhalten. Wer profitiert?

Was machen Menschen,

  • die kein Smartphone besitzen, oder dies nicht (mehr) bedienen können.
  • Auch für bewegungseingeschränkte Menschen mit Pflegegrad bietet dieses neue System keine echte Erleichterung im Hinblick auf die Beschaffung der Medikamente.

Eine App für Pflegedienste, Pflegeheime oder pflegende Angehörige, um die E-Rezepte für Dritte in Empfang zu nehmen, ist nämlich nicht vorgesehen. Wer profitiert?  

Das E-Rezept ist vor allen Dingen eine Erleichterung für die Apotheken und die Krankenkassen. Mit dem E-Rezept entfällt für die Apotheke das lästige Scannen und Bedrucken von Rezepten, das Einreichen bei einem Abrechnungszentrum sowie das Einscannen und Abrechnen mit der Krankenkasse. Mit dem E-Rezept sind alle Informationen vom Arzt bis zum Apotheker und zur Krankenkasse durchgängig digital vorhanden. Soweit die Theorie

Für Patienten ändert sich wenig, Senioren-Handys sind nicht geeignet.

Wieder ein Gesetz zur Stützung der IT-Firmen. Wo bleibt ein ganzheitlicher Ansatz, wo bleibt der Datenschutz.

Medikationsplan

Um die Medikation auf Wechselwirkungen zu überprüfen, braucht man tatsächlich einen vollständigen Medikationsplan in digitaler Form. Den kann man sich aber schon heute über bestimmte Dienste problemlos selbst erstellen. Und auch ein Pillenwecker erfordert kein E-Rezept-Modell.

Arzt und Apotheke

Der Arzt muss das Rezept direkt an die „Wunsch“ Apotheke senden. Hier kommt das Argument der Versandapotheken: Schon heute werden rund 20 Prozent aller ausgestellten Rezepte nie eingelöst.

Senioren nutzen überwiegend eine Hausapotheke und können so zum Jahresende eine Rechnung für die Steuer erhalten. Die Krankenkasse zahlt nur die ausgegebenen Arzneimittel. 

Stärken wir die Apotheken vor Ort

Nur eine Hausapotheke kann die gesamte Medikation auf Wechselwirkungen und Kontraindikationen überprüfen, sie liefern auch nach Hause.

Wer braucht das E-Rezept?

Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein zweischneidiges Schwert. Bis 2025 erwartet der digitale Gesundheitsmarkt allein in Deutschland einen Zuwachs von 50% auf dann 57.000.000.000 € (57 Mrd.). Anfang 2021 soll das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in Kraft treten. Zahlreiche Kritiker halten das derzeitige PDSG eher als ein Patienten-Schutz-Verhinderungsgesetz.  Der Datenschutz, als unser Grundrecht auf Privatsphäre, wird derzeit nicht eingehalten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Herr Prof. Kelber, sieht Verstöße gegen das höherrangige Europarecht. Bei sensiblen Daten, wie den Gesundheitsdaten, muss ein hohes Schutzniveau gegeben sein.

Krankenkassen sollen profitieren

Es heißt offiziell: Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz haben die Versicherten einen neuen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten. Damit Verordnungen elektronisch übermittelt werden können, sieht das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Regelungen vor, die den Krankenkassen die Erprobung der elektronischen Übermittlung von Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen ermöglichen.  Corona ist der Vorwand. Wer zahlt den Rentnern das Smartphone?

Kennen Sie die Meinung „Ihrer“ Partei zum Problem, wie hat Ihr Bundestagsabgeordnete(r)  abgestimmt?

Wie weit ist Ihr Hausarzt, Ihr Apotheker  mit der Umsetzung?

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