Witwen- / Hinterbliebenenrente

Witwenrente muss beantragt werden.

Bei der Witwenrente erhält die Ehefrau einen Teil der Rente ihres verstorbenen Mannes, gilt auch umgekehrt. Bezieht sie eine eigene Rente oder hat andere Einkommen, wird die Witwenrente damit verrechnet.

Große oder kleine Witwenrente

Die Große Witwenrente bietet für Witwen, die ihren Ehemann vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde später geheiratet, verringert sich die Witwenrente auf 55 Prozent.
Wer lediglich Anspruch auf eine Kleine Witwenrente hat, erhält nur 24 Monate lang Rentenzahlungen, sofern nicht noch ältere Regelungen gelten. Mehr als ein „Überbrückungsgeld“ ist das sicher nicht.

(Netto-)Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet

Ob Große oder Kleine Witwenrente – die Rente wird oft nur voll gewährt, wenn die Witwe daneben nicht noch eigene Einkünfte erzielt. Häufig wird zum Beispiel noch eine „reguläre“ Rente aus einer eigenständigen früheren Berufstätigkeit bezogen. Solche und auch andere Einkünfte werden beim Anspruch auf Witwenrente angerechnet – allerdings nicht 1 : 1, sondern nach einem ziemlich komplizierten Verfahren. Der Anspruch auf Witwenrente kann sich dadurch in mehr oder weniger großem Umfang reduzieren.

Freibeträge und 40-Prozent-Regel bei der Anrechnung

Für die Anrechnung gelten Freibeträge. Ist außer der eigenen Rente sonst kein Einkommen vorhanden und liegt die Rente unter dem Freibetrag, findet keine Anrechnung statt. Ist sie höher, wird nur der über dem Freibetrag liegende Rentenbetrag bei der Anrechnung berücksichtigt. Der Freibetrag beträgt das 26,4fache des jährlich neu festgestellten aktuellen Rentenwerts (= Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung).

Auch ein eventuell den Freibetrag übersteigender Einkommensbetrag wird nicht zu hundert Prozent auf die Witwenrente angerechnet, sondern nur zu 40 Prozent. Dabei spielt es keine Rolle, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Die 40-Prozent-Regel findet daher auch bei der eigenen Rente Anwendung.

Was bleibt nach der Verrechnung übrig

Bei hohem eigenem Einkommen kann der Anrechnungsbetrag die mögliche Witwenrente durchaus übersteigen. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Witwenrente komplett. Es kommt also immer auf die Verhältnisse im Einzelfall an, was nach der Verrechnung von der Witwenrente übrig bleibt.

Rentenantrag und Rentenbeginn

Eine Hinterbliebenenrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr verstorbener Ehepartner bereits eine eigene Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwenrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat wird noch die volle Versichertenrente gezahlt.

Das „Sterbevierteljahr“

Für die auf den Sterbemonat folgenden drei Kalendermonate, auch „Sterbevierteljahr“ genannt, erhalten Sie die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente. Dieser erhöhte Rentenbetrag soll Ihnen den Übergang auf die veränderten finanziellen Verhältnisse erleichtern. Während des „Sterbevierteljahres“ wird Ihr eigenes Einkommen nicht angerechnet.

Die Parteien ändern die Gesetze oft, nur Fachleute behalten den Überblick. In jedem Fall ist schnell ein Antrag zu stellen. Aktuell ist immer die Homepage der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Suchen Sie hier unter dem Stichwort Hinterbliebenenrente. Die DRV besteht aus 16 regionalen Rentenversicherern. Wen Sie einen Blick auf das Logo im Briefkopf – der dort angegebene Träger ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für Sie zuständig.

Zur Beratung:

Welche Einkünfte zur Berechnung herangezogen werden, finden Sie in der Broschüre zum Download. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und nehmen die entsprechenden Unterlagen mit.

Erinnerung in eigener Sache

Damit wir das Seminar vom 3.-7. Mai in Königswinter nicht absagen müssen, erlauben wir uns den Hinweis der notwendigen Buchung bis 29.3.2021 Das Programm „Der Bewohnerbeirat“ Die Unterschrift unter die Entgelterhöhung, finden Sie auf der Homepage

Die Anmeldung zum Seminar Nr. 603 kann

  • telefonisch unter 022 23 73-126 oder
  • direkt online gebucht werden.

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