Hinterbliebenenrente leitet sich aus Rentenansprüchen des Verstorbenen ab

Nur ein Quartal Zeit Die Witwenrente oder Witwerrente sind Teil der gesetzlichen Rente, die ein Versicherter in Anspruch nehmen kann. Wenn der verstorbene Ehegatte bei seinem Tod über 65 Jahre alt ist, wird die Witwenrente oder Witwerrente aus den bestehenden Rentenansprüchen der Bruttorente des Verstorbenen berechnet. Dies ist noch relativ einfach nachzuvollziehen. Wenn aber der… » weiterlesen: Hinterbliebenenrente leitet sich aus Rentenansprüchen des Verstorbenen ab

Witwen- / Hinterbliebenenrente

Witwenrente muss beantragt werden. Bei der Witwenrente erhält die Ehefrau einen Teil der Rente ihres verstorbenen Mannes, gilt auch umgekehrt. Bezieht sie eine eigene Rente oder hat andere Einkommen, wird die Witwenrente damit verrechnet. Große oder kleine Witwenrente Die Große Witwenrente bietet für Witwen, die ihren Ehemann vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, 60… » weiterlesen: Witwen- / Hinterbliebenenrente