Keine Pflegekammer, wir brauchen Ethik in der Pflege

Ein mitmenschlicher Umgang verlangt Empathie, keine neue Instanz auf Kosten der Pflegekräfte.

Alle reden vom Notstand in der Pflege und meinen die fehlenden Pflegekräfte. Der Notstand in der Pflege wird allseits beklagt. Von den Arbeitgebern in den Einrichtungen hingenommen, aktiv der Bund und die Länder um Unterstützung angegangen. Wer spricht in diesem Zusammenhang von der Würde der Bewohner, der Mitarbeiter, diese werden dem Gewinn untergeordnet. Die Mitarbeiter werden ständig notfallmäßig eingesetzt, nicht gefragt.  Mögliche gesetzliche Mitwirkungen der Mitarbeiter werden juristisch umgangen. Betriebs- und Personalräte sind selten, Gewerkschaften werden verteufelt.

Pflegekammer ein Ablenkungsmanöver!?

Dies ist der Nährboden für Berufsverbände und erklärt die Forderung:

„Das Fehlen einer berufsständischen Vertretung der Pflege im Bereich der sozialrechtlichen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens stellt ein Risiko für die Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität der Bevölkerung dar.“

Die Pflegekammer schafft keine

  • Pflegekräfte,
  • notwendige Arbeitsatmosphäre in der Einrichtung Krankenhaus oder Pflege,
  • geregelte Dienst- und Freizeit.

Bewohner/Patienten

Anders als im Krankenhaus ist die Aufenthaltsdauer in der stationären Altenhilfe auf Dauer angelegt. Mit dem Einzug in die Einrichtung der stationären Altenhilfe ändert sich meist der Tagesablauf für die Bewohner, und dies hat Auswirkungen auf die Selbstbestimmtheit bei Entscheidungen und Handlungsabläufen. Konfliktsituationen werden mannigfach hervorgerufen, die einer besonders sensiblen Gesprächs- und Entscheidungskultur bedürfen. Dies gilt in besonderer Weise für Konflikte, die die legitimen Interessen der Heimbewohner untereinander betreffen. Bewohner/Patienten sind auf die Mitarbeiter angewiesen und umgekehrt. Mit der notwendigen direkten Nähe können viele nicht mehr umgehen. Es fehlt die Akzeptanz zum Mitmenschen, sie muss neu erlernt werden.

Ethik statt Pflegekammer

Einrichtungen der ambulanten und stationären Altenhilfe dienen der Verbesserung der Gesundheitsversorgung der alten Menschen. Die besonderen Entscheidungsproblematiken auch in Alltagssituationen der Langzeitpflege sind individuell zu treffen und entziehen sich künstlicher Intelligenz (KI). In Einrichtungen sind feste Diskussionsrunden von Ethik-Komitees unter Beteiligung des Bewohnerbeirates vordringlich und keine abgehobenen Diskussionen in Pflegekammern. Moralische Werte, wie Autonomie und Patientenwille, Fürsorge und Patientenwohl, Menschenwürde, Verantwortung, Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und Verschwiegenheit, im Rahmen der Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner müssen geschult, beachtet und gefördert werden.

Die Aufgaben

  • die Beratung bei ethischen Problemen und
  • Konflikten im Einzelfall
  • Entwicklung von ethischen Leitlinien
  • Koordination von Fort- und Weiterbildung zu ethischen Themen

Ziel

Veränderung der Entscheidungskultur auf unterschiedlichen Ebenen:

  • auf der Ebene der individuellen Entscheidungsträger – Einrichtung -,
  • der Teams auf Ebene der Station, des Wohnbereiches und
  • der Ebene der Organisation.

Ethikberatung leistet einen Beitrag zur moralischen Weiterentwicklung der Organisation und in der Organisation, gewährleistet die moralische Integrität und trägt so zu einer Veränderung der Kommunikation innerhalb der Organisation bei.

Wer in der Lage ist, ein ethisches Problem zu erkennen und zu reflektieren, kann den Prozess der ethischen Entscheidungsfindung moderieren und praktische Hilfestellung bei der Lösung eines ethischen Problems leisten.

Voraussetzung

Die Initiative der christlichen Krankenhausverbände nimmt seit 1997 Ethikberatung in Angriff. In stationären Altenhilfeeinrichtungen wird die Notwendige Profession so nicht gesehen. Stört Ethik das wirtschaftliche Handeln in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände oder fehlt eine für die eigene Organisation angemessene Struktur von Ethikberatung, dann ist sie zu entwickeln.

Die spezifischen moralischen Herausforderungen in der Pflegeeinrichtung ergeben sich durch die stark eingeschränkte Privatatmosphäre, diese verlangt nach einer gelingenden „Autonomie in Gemeinschaft[1]“. Eine wichtige Voraussetzung ist die Autonomie der Einrichtungsleitung mit einer entsprechenden Eigenverantwortung und Entscheidungsbefugnis. Diese ist sehr oft durch die Einbindung in eine zentrale Organisation nicht gegeben. Deutlich wird dies, wenn der Einrichtungsleiter in das Werden und Gestalten der Entgeltverhandlung nicht mit einbezogen wird. Die gegebene Verantwortung und die Entscheidungsprozesse in der Organisation sind zu berücksichtigen.

Pflegekammern können unverbindliche Empfehlungen erarbeiten.

Verbindliche Arbeitsbedingungen können allein zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften tariflich oder durch Betriebs- und Personalräten ausgehandelt werden.  Mitarbeitern in kirchlichen Einrichtungen steht dieses Recht eingeschränkt zu.

Grundlage: Curriculum-Papier Ethik Med 2007 · 19:331–339 DOI 10.1007/s00481-007-0530-6 Online publiziert: 13. November 2007 © Springer Medizin Verlag GmbH 2007, Gisela Bockenheimer-Lucius · Frankfurt, Arnd T. May · Aachen

[1] Siehe „autonomy in community terms“: Vgl. dazu Hoffman DE, Boyle P, Levenson SA (1995) Handbook for Nursing Home Ethics Comittees. American Association of Homes and Services for the Aging, Washington, p. 13.

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