Klimaschutz ist notwendig

Rechtzeitig handeln!

Energieknappheit jetzt? Angst vor Kälte, dann die Angst vor Hitze.

Jetzt Sonnenschutz planen und rechtzeitig umsetzen.

Hitzewellen im Sommer werden weiter zunehmen, jetzt im Winter muss spätestens gehandelt werden. Die Beiräte sind nach den Wohn- und Teilhabegesetzen der Länder in der Pflicht, die Einrichtungsträger per Beschluss aufzufordern. 

Wenn beispielsweise – wie im Sommer 2019 und 2022 –  mehrfach Höchsttemperaturen von über 40 Grad gemessen werden, dann ist es schlicht nicht mehr möglich, Pflegebedürftige in extrem aufgeheizten und ohnehin unterbesetzten Stationen im Laufschritt zu versorgen. Für viele Pflegekräfte waren und sind diese Situationen so anstrengend, dass sie laut Aussage eines Betroffenen „reihenweise umgekippt“ sind.

Dass Aufenthalte von Bewohnern und Patienten in nicht klimatisierten Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen bei solchen Temperaturen zur Tortur werden, steht außer Frage und zeugt von keinem guten (Betriebs)Klima.

WHO: Raum mit weniger als 25 Grad schaffen

Die Weltgesundheitsorganisation rät Heimen, mindestens einen Raum mit weniger als 25 Grad zu schaffen und die Bewohner täglich für mehrere Stunden dorthin zu bringen. Gleiches gilt umgekehrt bei zu kühlen Räumen. Es müssen Wärmeinseln her. Räume dürfen nicht zu sehr auskühlen.

Im Alltag half bis 1990 meist der gesunde Menschenverstand

Die Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter und als Einrichtungsbetreiber gegenüber den Bewohnern. Viele Maßnahmen sind schlicht eine Frage des guten Willens und nicht nur des Geldes.

Seit Jahren gibt es einen Hitzemaßnahmenplan für stationäre Einrichtungen der Altenpflege, herausgegeben von Dr. Julia Schoierer, Birgit Wershofen, Katharina Deering, Hanna Mertes. Unteranderem heißt es:

„Beeinflussung der Raumtemperatur“

Innenräume können sich, je nach Lage im Gebäude, während Hitzeperioden sehr stark aufheizen. Um die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter zu schützen, ist es sehr wichtig, dass die Innenräume/Zimmer möglichst kühl bleiben.
Lassen Sie die Hitze gar nicht erst ins Zimmer. Besonders wichtig ist das Verschatten der Zimmer über Tag und nächtliches Lüften.

Auf die Raumtemperatur von unter 26°C und eine normal hohe Luftfeuchtigkeit von ca. 60%rF kommt es an.“

In Hessen gibt es einen Hitzemaßnahmenplan bereits seit mehr als zehn Jahren, und die WTG-Behörde (früher Heimaufsicht) überprüft stichprobenartig, ob er eingehalten wird.

In jeder Pflegeeinrichtung ist Qualitätsmanagement ein Muss und dazu gehört es, dass die nötigen Strukturen, Prozesse und daraus zu erfolgende Ergebnisse im Umgang mit Hitzewellen zu erkennen, einzuleiten und zu überprüfen.

Am Geld an der Finanzierung kann es nicht liegen!

Nach dem Staat, Pflege ist Ländersache, wird schnell gerufen, doch wo bleiben die Erlöse der anteiligen Investitionskosten für die lfd. Instandhaltung der Immobilie. Diese wird laufend von den Bewohnern bezahlt, um die notwendigen Neuerungen zu vorzunehmen. Den notwendigen Schutz der Bewohner mit der Begründung des fehlenden Geldes zu unterlassen, geht damit ins Leere und ist in keinem Falle eine Entschuldigung der zumindest fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Wer den Klima- und Sonnenschutz nicht gewährleisten kann, führt keine Qualitäts-Pflegeeinrichtung.

§ 229 Fahrlässige Körperverletzung

 Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Pflegeeinrichtungen ist öffentliches Interesse der Strafverfolgung gegeben.

Ohne Qualität müssen die Entgelterhöhungsverlangen ein Wunsch des Einrichtungsträgers bleiben, Bewohnerbeiräte sind gefordert.

Für öffentlich geförderte Einrichtungen mit Investitionskostenbescheide wird alle zwei Jahre neu berechnet und die Bewohner müssen bezahlen. So wird in NRW pro qm eine Instandhaltung von 19,37 € gewährt, davon sind die laufenden Maßnahme zu bestreiten. Darüber hinaus wird der Wert auf den laufenden Neu-Bauwert in den meisten Bundesländern fortgeschrieben. Dazu heißt es in der aktuellen zweiten Auflage „Der Bewohnerbeirat“ Seite 135

„Die einzelnen Gesetze und Ausführungsverordnungen sind bei jeder Regierungsneubildung im Land zu prüfen. Der Bestandschutz ist für die Investoren gegeben. Kann sich aber bei umfassenden abgestimmten Baumaßnahmen ändern. Eine Bandbreite der Refinanzierung der Investition (Kaltmiete) in den Länderregelungen zur Einstimmung:

Land

BW

NS

NRW

RP

Afa Gebäude

3,0 %

2,0 %

2 – 4 %

2,2 %

Afa Inventar

12,5 %

Tabelle

11,0 %

4-10 %

Fortschreibung

ja

 

ja

ja

Instandhaltung

0,8 %

307 €

19,37 €/qm

1,12 %

Fremdkapital

80 %

 

effektiv

Ja

Eigenkapital

5 %

+ 2 %

Ja

2,5 %

Auslastung

96,5 %

85 %

80 %

95 %

Die Privatinvestoren berechnen überwiegend eine Miete oberhalb der vorgenannten Länderrefinanzierungsregelungen. Die Argumentation der fehlenden Refinanzierung geht ins Leere, doch wird behauptet. Auch muss keine gesonderte Finanzierung erfolgen. Das Kuriose ist, die Bewohner refinanzieren 15% -20 % zu viel, denn die Berechnung, wie in NRW, erfolgt bei 80 prozentiger Auslastung. Die effektive Auslastung fällt bei gut geführten Einrichtungen nicht unter 97 %.  Aber es ist ja leicht nach dem Staat zu rufen, um die Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern.

Nur wer laufend die Einrichtung in Stand setzt und erneuert, handelt wirtschaftlich und nachhaltig. Dazu dient nicht nur die refinanzierte Instandhaltungspauschale auch die Fortschreibung und die Abschreibung und nicht für den laufenden Betrieb oder gar zur Gewinnentnahme.

Stillstand ist Rückschritt

Wer die Voraussetzungen nicht kennt, oder kennen will, lässt sich gerne ins Bockshorn jagen.

Oft warten Einrichtungsträger auf eine ordnungsbehördliche Auflage. Erfolgt diese, kann noch schneller nach öffentlichen Mitteln gerufen werden. Hier wird dann der Behauptung der fehlenden Mittel, die von Anfang an geführt wird, nicht nachgegangen und die Offenlegung der letzten Einrichtungs-Bilanzen und ordentlichen Buchhaltung und Verwendung eingefordert.  Wer hilft den 85% Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit?

Wer nach dem Staat ruft, darf keinen Gewinn erzielen.

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Bitte beachten Sie die nebenstehenden Veranstaltungen, sie könnten interessant sein. Lernen Sie Gleichgesinnte kennen.

Die zweite verbesserter Auflage „Der Bewohnerbeirat“ ist erschienen. Zur Unterstützung  auch der An- und Zugehörigen von Heimbewohnern, Seniorenbeiräte, Betreuer. Nur wenn wir uns aktiv einbringen wird sich etwas in unserem Sinne ändern. Nutzen Sie Ihren Ärger positiv.

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