Steigende Anzahl anerkannte Pflegebedürftige, fehlende Pflegekräfte, tarifähnliche Bezahlung, schlechtes Management, Inflation, zeigen sich in Insolvenzen. Die Last wird weiter den pflegenden Angehörigen aufgebürdet.
Curata-Gruppe meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an
Die Curata Care Holding, Betreiber von mehr als 40 Pflegeeinrichtungen in Deutschland mit über 3.000 Mitarbeitern, ist in finanzielle Schieflage geraten und hat für sich und mehrere Tochtergesellschaften Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.
Demenzdörfer bieten mehr Sicherheit und Freiheit
Demenzdörfer sind den Niederlanden keine neue Idee. Die Quartierspflege hat Vorrang. Einige traditionelle Pflegeheime wurden zu ganzen Dörfern umgestaltet, die den Bewohnern Vertrautheit und Sicherheit bieten und ihnen ein Gefühl der Freiheit vermitteln. Die Bewohner dürfen sich frei bewegen, sich an Aktivitäten beteiligen, tägliche Besorgungen machen und sich mit anderen Bewohnern treffen. All dies geschieht unter sorgfältiger Überwachung durch Betreuer, die bei Bedarf eingreifen, um zu helfen. Wo und wie Altwerden
Neues Betreuungsrecht ab 1.1.2023
Betreute erhalten neben einem Budget umfangreiche Persönlichkeitsrechte zurück. Die Gesetzesänderung vom März 2021 muss umgesetzt werden. Dies gilt leider noch nicht in dem Maße für Pflegebedürftige. Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) muss entsprechend geändert werden. Siehe auch den Beitrag
Der Betreute darf sich den Betreuer aussuchen, dem Wunsch ist zu entsprechen. § 1816 BGB. Dazu kommt, dass auch Berufsbetreuer mehr gefordert sind; sie haben den erforderlichen persönlichen Kontakt zu halten, müssen sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck verschaffen und die Angelegenheiten mit dem Betreuten besprechen. § 1821 Abs. IV BGB. Ebenso haben nun Angehörige ein Auskunftsrecht. § 1822 BGB. Die Zeit der Unterbringung des Betreuten und dann nur die Rechnungen als Betreuer begleichen ist vorbei. Es wird einige Zeit brauchen, bis das neue Denken bei den Betreuern und Heimen angekommen ist. Was helfen Gesetze und Vorschriften, die nicht beachtet werden? Wir alle sind gefordert!
Pflegegeld nicht Pfändbar
Der BGH hat im Urteil vom 16.1.23 Az. IX ZB 12/22 festgestellt: Pflegegeld ist kein Arbeitseinkommen und nicht pfändbar.
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