April News

Osterhasenaufmarsch

Allen Lesern wünschen wir ein frohes Osterfest.

Gute Nachricht für Arbeitnehmer und Rentner.

Das Landgerichts Köln (Az. 26 O 12/22) urteilte gegen die Zürich Lebensversicherung, nachdem der Rentenfaktor in seinem fondsgebundenen Vertrag von 37,34€ auf 27,97€ pro 10.000€ gesenkt wurde, also um stolze 25%. Niedrige Zinsen allein sind nach dem Gesetz kein Grund, den Rentenfaktor zu senken, so das Gericht. Der Versicherer kann das niedrige Zinsniveau also nicht auf abwälzen. Was vereinbart wurde, gilt!

Wenn Dein Rentenfaktor gesenkt worden ist, schreib dem Versicherer! Bitte jetzt schnellstens darauf hinweisen, dass die Senkung nicht korrekt ist, damit die Ansprüche nicht in ein paar Jahren verwirkt sind – egal, wann der Rentenfaktor gesenkt worden ist. Wir helfen Dir, das zu verhindern. Näheres siehe Ratgeber Finanztipp.

Mehr Kurzzeitpflegeangebote?

Selten wird ein Kurzzeitpflegeplatz gefunden. Den Mehraufwand scheuten die Betreiber.   Der Bundesgesetzgeber hat den Vertragspartnern nach § 88a SGB XI aufgegeben, Empfehlungen zur Sicherstellung einer tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege abzugeben. Das Geld für die Betreiber ist jetzt gesichert; sie können mit einer Auslastung von 78 % die Entgelte berechnen, bei 100% Belegungssicherheit. Zur verbindlichen Empfehlung.

Schöffenwahl 2023

Für die kommende Amtsperiode 2024–2028 werden in diesem Jahr bundesweit erneut rund 60.000 Schöffinnen und Schöffen gesucht, bis zum Alter von 70 Jahre. Sie wirken an Amts- und Landgerichten als ehrenamtliche Richter/innen an Verfahren im Erwachsenstrafrecht oder an Jugendgerichtsverfahren mit. Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Interessierte können sich derzeit bei ihrer Kommune über Bewerbungsmöglichkeiten und den Bewerbungszeitraum informieren. Vielerorts ist eine Bewerbung bis in das Frühjahr hinein möglich. Wer zum Schöffen berufen wird, kann das „Ehren“-Amt nur bedingt ablehnen.  In diesem Jahr stehen auch die Sozialwahlen an. Was nutzen Schein-Wahlen, weil gerade soviel Kandidaten gelistet, wie zu wählen sind!

Broschüre: »Türen zur Kommunalpolitik öffnen«

Viele Menschen können sich nicht ohne Barrieren in lokale Planungs- und Entscheidungsprozesse einbringen. Auch Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen gehören regelmäßig zu den unterrepräsentierten Gruppen in der Kommunalpolitik.  Broschüre

Broschüre: » Computer Internet, Fachbegriffe einfach erklärt«

Immer diese englischen Begriffe! Was bedeuten Sie: Broschüre

Entwurf des Gesetzes zur „Unterstützung und Entlastung in der Pflege“

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, die Pflegeversicherung zu reformieren: Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden, unter anderem durch eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,35 Beitragssatzpunkte für alle Versicherten und eine weitere Beitragssatzanhebung für kinderlose Versicherten. Im Gegenzug dann die kinderreichen Eltern ab 2 Kindern bei der Beitragssatzhöhe entlastet. Dadurch sollen jährlich 6,6 Mrd. Euro mehr in die gesetzlichen Pflegekassen kommen.

Dies soll eine Leistungsverbesserungen beim Pflegegeld, bei den Pflegesachleistungen und bei den prozentualen Zuschüssen zu den Eigenanteilen nach § 43c SGB XI zum 01.01.2024 um 5 % ermöglichen. Zusätzlich wird ein gemeinsamer Jahresbetrag (ohne Leistungserhöhungen) aus den Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege eingeführt. Siehe auch unseren Beitrag: Neue (Wohn)-Konzepte statt weitere Pflegeheime

Die Diakonie Deutschland hat im Rahmen der BAGFW gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege Stellung zu Referentenentwurf bezogen.

Auch die Krankenkassen laufen Sturm.

Die Stärke der Gesellschaft zeigt sich am Wohl der Schwachen. Werden die Schwachen entlastet, wer soll unterstützt werden?

Alzheimer und Demenz

Hans Förstl: Alzheimer und Demenz. Grundlagen, Diagnose, Therapie. Verlag C.H. Beck (München) 2021. 128 Seiten. ISBN 978-3-406-77557-4. 9,95 EUR.
Reihe: C.H. Beck Wissen – 2923.

Das Wissen über Diagnose und Behandlung bei Demenz entwickelt sich ständig weiter. Aktuelle Informationen an demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen weiterzugeben, unterstützt diese darin, Verantwortung für ihre Situation übernehmen und Hilfen beanspruchen zu können.

Eine Buchbeschreibung finden Sie >>HIER<<

Häusliche Pflegehilfe

Für die Einstufung als häusliche Pflegehilfe kommt es nicht auf den Aufenthaltsort des Pflegebedürftigen an, sondern allein auf die Art der Leistung. Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst oder einer einzelnen Pflegekraft durchgeführt, handelt es sich um „häusliche“ Pflegehilfe – unabhängig davon, ob sie zu Hause beim Pflegebedürftigen erfolgt oder anderswo, z.B. am Arbeitsplatz. Der Begriff der „häuslichen“ Pflegehilfe in § 64b SGB XII ist allein der Abgrenzung zur stationären Pflege geschuldet. So das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) mit Urteil vom 17.08.2022 – L 2 SO 1906/18.

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