Behinderung anerkennen lassen, lohnt sich

Jeder kennt in seiner Nachbarschaft oder Verwandtschaft, dass ein Hüft- oder Kniegelenk notwendig war. Eine Prothese ist immer nur ein Ersatz zur Linderung. Ein Antrag auf Anerkennung der Behinderung lohnt oft!

In Deutschland leben rund zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung. Diese kann den Alltag unterschiedlich stark beeinträchtigen. Der Grad der Behinderung (GdB) variiert zwischen 20 und 100. Je höher er ist, desto mehr sogenannte Nachteilsausgleiche gibt es im Sozial- und Steuerrecht. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann auch einen entsprechenden Ausweis beantragen. Das trifft bundesweit auf 7,8 Millionen Menschen zu. Doch schon vorher gibt es pauschale steuerliche Erleichterung in unterschiedlichen Höhen. Wer will schon seine Leiden offenbaren? Wenige wissen; Chronische Erkrankungen können als Behinderung anerkannt werden Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall, Rheuma, Diabetes, Multiple Sklerose,

Steuererleichterung

Der GdB wird in Zehnerschritten bemessen erst ab einem GdB von 20 Prozent wird ein entsprechender Bescheid ausgestellt und es gibt einen Steuerfreibetrag, der, je höher der GdB wird, ansteigt.

  • Bei einem GdB von 20 gilt seit 2021 ein Steuerfreibetrag von 384 Euro,
  • für einen GdB von 30 sind                                                    620 Euro festgelegt,
  • für einen GdB von 40 sind es                                               860 Euro, und
  • für einen GdB von 50 gilt ein Steuerfreibetrag von       1140 Euro.
  • Für einen GdB von 60 sind                                                 1440 Euro festgelegt,
  • für einen GdB von 70 sind es                                              1780 Euro,
  • für einen GdB von 80 dann                                                 2120 Euro.
  • Mit einem GdB von 90 kommt man auf                           2460 Euro.
  • Der Steuerfreibetrag für einen GdB von 100 beziffert sich auf 2840 Euro.

Wichtig! Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 Euro gilt auch für pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 4 oder 5. Dies gilt unabhängig vom Grad der Behinderung und den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Die gesetzliche Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, (EstG, § 33b). Nicht zu verwechseln mit den Pauschbeträgen für die Pflegeperson, es gilt bereits ab Pflegegrad 2 ein Pauschbetrag von 600 €, § 33b Abs.6 EstG.

Nachteilsausgleiche am Arbeitsplatz

Ab einem Gesamt-GdB von 50 gilt ein erweiterter Kündigungsschutz im Arbeitsleben, Zusatzurlaub sowie die Möglichkeit, etwas früher in Altersrente gehen zu können. Bei einem Gesamt-GdB von 30 Angleichung möglich, die zusätzlich zu beantragen ist.

Wie bekomme ich

die Anerkennung

–        der Arzt attestiert die Funktionseinschränkung detailliert mit Unterlagen

–        Antragsdatum zählt beim Amt für Versorgung und Soziales

der Antrag wird nach Aktenlage beschieden. Eine gute Vorbereitung ist das A und O.

den Behinderten-Pauschbetrag?

Sie füllen bei der Steuererklärung einfach die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ aus.
Um den Pauschbetrag zu erhalten, müssen Sie Ihre Behinderung nachweisen. Fügen Sie dazu der Steuererklärung die Kopie einer der folgenden Unterlagen bei:

Neugierig geworden?

Warum nicht prüfen, ob es sich lohnt, einen Antrag zu stellen. Siehe die Darstellung in Altenpflege-Hilfe 

# GdB-Tabelle und Grad der Behinderung inkl. PDF Liste als Download

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